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Oberster Gerichtshof der Kanarischen Inseln hebt Einschränkungen für Ungeimpfte und 3G Regeln auf

Published On: 18. August 2021 8:59

Auch in Spanien versuchen Politiker durch indirekten Zwang die eingekauften Impfstoffe in die Oberarme der Menschen zu bringen. Ungeimpfte sollen durch Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zur Impfung gezwungen werden. Angesichts dessen, dass die Gentechnik-Präparate nur eine bedingte Zulassung haben und sich noch in Phase 3 der klinischen Erprobung befinden, ein klar rechts- und verfassungswidriges Vorgehen.

Das sieht auch der Oberste Gerichtshof der kanarischen Inseln so, wie EFE Noticias berichtet.

El Tribunal Superior de Justicia de Canarias considera que exigir el certificado de vacunación contra la covid-19 en establecimientos abiertos al público es „segregar“ a aquellos ciudadanos que de forma „lícita“ han decidido no administrarse la vacuna. https://t.co/2ovo1Cwugw

— EFE Noticias (@EFEnoticias) August 17, 2021

Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 für den Zugang zu Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine „Ausgrenzung“ derjenigen Bürger bedeutet, die „rechtmäßig“ beschlossen haben, sich nicht impfen zu lassen.

Der TSJC erläutert, dass „trotz des guten Willens (…), der dem Erlass dieser Maßnahme zugrunde liegen mag“, die Entscheidung der kanarischen Regierung das Risiko birgt, dass „eine unbestimmte Anzahl von Bürgern von allen Möglichkeiten, die ihnen ihre verfassungsmäßig verankerte Freiheit bietet, ausgeschlossen wird“, und zwar „aufgrund der bloßen Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, was rechtmäßig ist, da die Impfung gegen Covid-19 freiwillig ist“, oder aufgrund der Nichtteilnahme an einem diagnostischen Test, „dessen Durchführung auch eine wirtschaftliche Belastung darstellt“, oder aufgrund des Nichtbestehens der Krankheit.

Das Gericht von Santa Cruz de Tenerife, das diese Frage auf die Klage der Vereinigung Liberum hin geprüft hat, ist der Ansicht, dass die Maßnahme auch auf andere Arten von Einwänden stoßen kann, wie z. B. solche, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten beziehen, und dass sie nicht „geeignet“ ist, um den Zweck zu erfüllen, nämlich die Ansteckung einzudämmen.

Die kanarische Regierung argumentierte, dass die Vorlage des Impfausweises oder eines negativen Diagnosetests nicht das Recht auf Privatsphäre oder den Schutz personenbezogener Daten berühre, da dieses Dokument nur „gezeigt“ werde, um ein Lokal zu betreten, aber weder registriert noch archiviert werde, und vor allem, weil es für „freiwillige Aktivitäten“, wie das Betreten eines Restaurants, verlangt werde.

Die Richter sind jedoch der Ansicht, dass „feststeht, dass der Mandant unabhängig davon, ob dies zur Kenntnis genommen wird oder nicht, einem Dritten Informationen über seine Gesundheit offenlegen musste, die er für sich und seinen engsten Kreis vertraulich behandeln durfte“.

Sie fügen hinzu: „Auch das nächtliche Herumlaufen auf der Straße ist eine freiwillige Tätigkeit, und es wurde nicht akzeptiert, dass nächtliche Ausgangssperren das Grundrecht auf Freiheit nicht beeinträchtigen“.

Das Gesundheitsministerium der autonomen Gemeinschaft argumentierte auch mit dem gesetzlich geregelten Aufnahmerecht, das auf den Kanarischen Inseln seit Monaten angewandt wird, um von jedem, der in einer Hotelanlage übernachten will, einen negativen Diagnosetest zu verlangen, wenn er von außerhalb der Inseln gekommen ist.

„Die gesetzliche Ermächtigung erlaubt es der Gesundheitsbehörde, diese Art von Maßnahmen zu ergreifen“, antwortet der TSJC, „aber sie erlaubt weder, noch kann sie erlauben, dass der Inhalt solcher Maßnahmen nicht mit der Rechtsordnung als Ganzes übereinstimmt“.

Abgesehen von diesen Fragen bekräftigt der Gerichtshof seine Entscheidung, die Forderung nach einer Bescheinigung über die Covid-Impfung oder einen diagnostischen Test auszusetzen, da er „ernsthafte Zweifel“ an der „Eignung“ dieser Maßnahme zur „Verhinderung der Ausbreitung des Virus“ hegt.

In diesem Punkt stimmt der TSJC mit den Richtern der Verwaltungskammer des TSJ von Andalusien mit Sitz in Granada überein, die einen ähnlichen Fall untersucht haben.

Das Geriicht begründet dies damit, dass geimpfte Bürger oder Personen, die die Krankheit durchgemacht haben, „potenzielle Überträger“ des Virus sein können, so dass „nicht klar ist, wie die mögliche Ansteckung von Personen vermieden werden kann, die die Räumlichkeiten auf der Grundlage des Nachweises eines PCR- oder Antigentests betreten haben, der nur beweist, dass sie zum Zeitpunkt der Durchführung keine Träger des aktiven Virus waren, nicht aber, dass sie eine Immunisierung dagegen haben“.

Darüber hinaus wird bemängelt, dass das Covid-Zertifikat nur von den Kunden, nicht aber von den Arbeitnehmern, die sie betreuen, verlangt würde, so dass die Maßnahme nicht dazu dient, „das Ziel zu erreichen, bestimmte Bereiche vor dem Virus zu schützen, da es sein könnte, dass alle Kunden eines Lokals die von uns angesprochene Anforderung erfüllen, aber keiner der Arbeitnehmer in der Lage ist, sie zu erfüllen“.

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahme nicht geeignet und nicht erforderlich ist, so dass sich eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit erübrigt“, heißt es in dem Beschluss, der von den Richtern María del Carmen Sánchez-Parodi Pascua, Óscar Bosch Benítez, Gloria Poyatos Matas und Evaristo González González unterzeichnet wurde.

Frühere Aufhebungen von Verordnungen der Inselregierung

Schon im Mai hatte die Inselregierung weiter eine Ausgangssperre und andere massive Einschränkungen aufrecht erhalten wollen. Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hatte jedoch fast alle Corona Maßnahmen der kanarischen Regierung kassiert und das verabschiedete Gesetz damit demontiert. Laut Gericht waren die Ausgangssperre auf den Inseln und Reisebeschränkungen nicht verfassungskonform.

Die Einschränkungen auf den Kanaren seien nicht gut genug begründet, so das Gericht. Wenn eine Person die Absicht hätte, bei einem Freund oder Verwandten auf einer anderen Insel zu bleiben, hätte sie keine Möglichkeit, dies mit einem negativen Test zu legitimieren.  Aus ähnlichem Grund wurde auch die Aufrechterhaltung der nächtlichen Ausgangssperre abgelehnt: Sie stelle eine „echte Beschränkung aus dem alleinigen Grund eines Zeitplans“ dar. Es gebe jedoch keine ausreichende Begründung, die „vernünftigerweise erklärt, dass riskante Verhaltensweisen noch gefährlicher werden, wenn sie in der Nacht ausgeführt werden“, oder aber „nicht mehr harmlos sind, wenn der Tag in die Nacht übergeht“, hieß es im Mai in der Begründung. Zudem gebe es „andere rechtliche Instrumente“, um nächtliche Probleme zu vermeiden.

Der Gerichtshof auf den Kanaren urteilt erfreulich zeitnah, so dass die Urteile auch reale und praktische Auswirkungen haben. Der Verfassungsgerichtshof in Österreich urteilt in der Regel über Verordnungen, die schon längst ausgelaufen sind. Die Bescheide haben damit keine praktische Bedeutung. Und in Deutschland kommen die -Verfassungsrichter nicht dazu ein Urteil zu verfassen, lieber dinieren sie mit der Bundeskanzlerin.


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