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Urteil: Steuerzinsen seit Jahren verfassungswidrig

Published On: 18. August 2021 10:30

Seit Jahren sind die Zinsen überall verschwunden. Überall? Nein, die deutschen Finanzbehörden halten an ihrem vor Jahrzehnten festgelegten Steuerzins von 6 Prozent im Jahr fest und das verstößt laut einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz, meldet faz.net. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sei der hohe Zinssatz verfassungswidrig. Das gelte sowohl für Zinsen auf Steuernachzahlungen als auch auf Steuererstattungen, habe das Gericht mitgeteilt. Geld zurück gebe es aber nur bis 2019 – ab diesem Jahr habe das Verfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur angeordnet (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 u.a.).

In Karlsruhe geklagt hätten zwei Firmen, deren Gewerbesteuer nach einer Steuerprüfung deutlich nach oben korrigiert worden war. In dem einen Fall hätten sich die zu zahlenden Zinsen dadurch von 423 Euro auf mehr als 194.000 Euro erhöht. Auch im zweiten Verfahren sei es um einen sechsstelligen Betrag gegangen. Beim Bund der Steuerzahler (BdSt) erwarte man eine „riesige Breitenwirkung“ des Urteils, denn der Zinssatz gelte auch bei der Einkommens-, Körperschafts-, Vermögens- und Umsatzsteuer. 2009 habe Karlsruhe die Regelung in der Abgabenordnung noch für verfassungsgemäß erklärt. Aber inzwischen halte die Niedrigzinsphase schon so lange an, dass der Bundesfinanzhof (BFH) 2018 umgeschwenkt sei und für Verzinsungszeiträume ab 2015 „schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ geäußert habe. Zuletzt hätten etliche Gerichtsverfahren geruht und auf das Verfassungsgericht gewartet. Jetzt heiße es aus Karlsruhe: Die bisherigen Vorschriften seien ab 2019 unanwendbar. Die höchsten deutschen Richter hätten dem Gesetzgeber nun bis zum 31. Juli 2022 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu treffen.

Zwischen 2010 und 2018 seien die Einnahmen aus den Nachzahlungszinsen immer höher ausgefallen als die Summe der Zinsen, die Bund, Länder und Gemeinden auf Erstattungen hätten zahlen müssen. In manchen Jahren habe die Differenz, also der Gewinn für den Staat, mehr als eine Milliarde Euro ausgemacht. Das Bundesfinanzministerium habe auf Anfrage mitgeteilt, es werde, soweit erforderlich, „die Konsequenzen aus der Entscheidung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern und dem Gesetzgeber ggf. erforderliche Neuregelungen vorschlagen“.

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