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Wie Schweizer Schulen die Schüler zur Impfung drängen

Published On: 21. September 2021 0:29

Wie Schweizer Schulen die Schüler zur Impfung drängen

Veröffentlicht am 21. September 2021 von RL.

Seit langem ist bekannt: Das permanente Tragen von Gesichtsmasken ist gesundheitsgefährdend (Corona-Transition berichtete bereits mehrfach dazu). Trotzdem werden viele Kinder und Jugendliche in der Schweiz noch immer dazu gezwungen. Auch wird der Druck auf die Schüler erhöht, sich impfen zu lassen.

Deutlich zu erkennen ist dies zum Beispiel im Kanton Zürich. Dort verlangt das Volksschulamt in ihrer jüngsten Anpassung der Quarantäneregelungen von den Primar- und Sekundarschulen, dass sie ihre Schüler jede Woche regelmässig testen. In einem Schreiben an alle Schulleitungen und Schulpflegen des Kantons, das Corona-Transition vorliegt, heisst es:

Durch die wöchentliche Testung (es muss mind. 1x/Woche getestet werden) werden asymptomatische Fälle frühzeitig entdeckt und begeben sich in Isolation, wodurch die Virusverbreitung unterbrochen und grosse Ausbrüche vermieden werden können.

Bereits bei einem positiven «Fall» ist fertig lustig. Dann gilt gemäss der Behörde: «Sieben Tage Maskenpflicht für alle, die nicht testen, geimpft oder genesen sind (ausgenommen Kindergartenkinder).» Und weiter: «Zusätzlich für Sekschüler/innen und Erwachsene gilt: ungeschützte enge Kontakte müssen in Quarantäne. Befreit wird, wer geimpft / genesen ist. Zur Schule darf, wer repetitiv testet (privat gilt die Quarantäne weiterhin).»

In der Realität heisst das: Wer als Schüler nicht immer wieder eine Maske anziehen und keine regelmässigen Tests machen möchte, bei denen man sich stets auch der Gefahr eines falsch-positiven Resultats ausgesetzt sieht, der muss sich impfen lassen.

Entsprechend weist die Volksschuldirektion in ihrem Schreiben an die Schulen auch auf diese Möglichkeit hin. «Zudem können sich Kinder ab 12 Jahren sowie Erwachsene durch eine Impfung vor einer Infektion schützen», heisst es im Schreiben.

Pikant: Die vereinzelte Maskenpflicht, welche das Volkschulamt verlangt, ist äusserst umstritten. Denn das Zürcher Verwaltungsgericht hatte am 3. Juni die aufschiebende Wirkung eines Rekurses gegen die Maskentragpflicht für Kinder ab der 3./4. Primarklasse wiederhergestellt (Corona-Transition berichtete).

Im Urteil stellte das Gericht fest, dass Bildungsdirektorin Silvia Steiner ihre Kompetenzen überschritten habe, als sie im Januar die Maskentragpflicht angeordnet hat. Das Urteil scheint jedoch die Schulen nicht weiter zu interessieren.

Einzelne Schulen gehen derzeit noch einen Schritt weiter als das Volkschulamt, das seinerseits das Urteil des Verwaltungsgerichts ignoriert. Die Schulen in Stäfa verlangen von den Schülern ab der 4. Klasse bis auf weiteres eine permanente Maskenpflicht.

Doch nicht nur in Zürich machen Schulen einfach weiter mit der Maskentragpflicht. Auch in Basel-Land ist die Situation nicht besser. Dort hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion unlängst die Maskentragpflicht bis mindestens zu den Herbstferien verlängert. Interessant ist die Begründung hierfür. Eine Mutter eines Sekundarschülers wollte von Kantonsarzt Samuel Erny wissen, weshalb das Tragen noch immer obligatorisch sei. Sie verwies dabei darauf, dass Schulen keine «Hot Spots» der Virusübertragung darstellen.

Die Begründung der Behörde: «Mit der im Schutzkonzept der Volksschule vorgesehen Massnahme, nämlich die temporäre Anordnung einer Maskenpflicht, versuchen wir in Ergänzung zum leider momentan nicht genügend wirksamen breiten Testen die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verzögern, um damit nicht nur Isolation/Quarantäne/Long Covid,.. zu verhindern, sondern auch um Zeit zu gewinnen», schreibt Markus B. Fritz stellvertretend für Samuel Erny in seiner Antwort an die Mutter, die Corona-Transition ebenfalls vorliegt. Zudem erachtet er das Maskentragen als «zweckmässig und verhältnismässig.»

Damit nicht genug: Fritz wirbt auch aktiv dafür, dass sich alle Kinder über 12 Jahren impfen lassen. «Denn geimpfte Schülerinnen und Schüler erkranken nicht oder sehr selten, und falls es zur Infektion kommt, weniger stark und sind momentan vor Quarantäne befreit», so Fritz.

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