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3G-Regel am Arbeitsplatz – gravierender Verstoß gegen Recht und Wissenschaft

Published On: 12. Oktober 2021 8:46

Um einen Impfzwang einzuführen plant offenbar die österreichische Bundesregierung schon demnächst die 3G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen. Dafür gibt es allerdings weder eine rechtliche Grundlage, noch ist es medizinisch oder wissenschaftlich gerechtfertigt. Offenbar geht es darum auf Ungeimpfte Druck auszuüben, damit die eingekauften Impfstoffe – 1,8 Milliarden oder mehr von der EU und 40 Millionen Dosen in Österreich – in Oberarme verspritzt werden können.

Wir wissen mittlerweile nur zu genau, dass die Gentechnik-Präparate nicht vor Infektion und Übertragung des Virus schützen. Wer soll also mit der 3G-Regel geschützt werden? Die Ungeimpften schützt ein Test nicht vor der Ansteckung durch Geimpfte und Geimpfte sind je angeblich durch die Impfung geschützt.

Wie das umgesetzt wird hat übrigens der Wiener Gesundheitsverbund den Ärzten und anderen Mitarbeitern per Mail am 30. September mitgeteilt:

Hier nochmal der Text:

„Wir möchten Ihnen folgende Vorgabe des Krisenstabes der Stadt Wien und der Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes mitteilen:

Bettenführende Krankenanstalten dürfen durch Arbeitnehmer*innen nur unter bestimmten Voraussetzungen betreten werden:

U.a. wenn Mitarbeiter*innen: Geimpft, genesen oder einen Antikörpertest vorlegen.

Alle ungeimpften Mitarbeiter*innen haben ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-Cov-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, der Führungskraft vorzulegen. Da die 48 Stunden ab Abnahme des Tests zählen, muss ab sofort ein täglicher (bei jedem Dienstantritt) PCR-Test durchgeführt und das Testergebnis vorgelegt werden.“

Durch die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Tests auf 24 bzw 48 Stunden, muss praktisch täglich getestet werden. Dass das eine bewusste Schikane ist, ist wohl offensichtlich. Übrigens – bei der Einreise nach Österreich gelten Tests bekanntlich noch immer 72 bzw 48 Stunden.

Die rechtliche und medizinische Situation greift die in Oberösterreich erfolgreiche Partei MFG – Menschen Freiheit Grundrechte in einem offenen Brief (Download) an die diversen Wirtschaftskammern und den Österreichischen Gewerkschaftsbund auf. Parteiobmann Dr. Michel Brunner erläutert die Anliegen so:

Im offenen Brief wird als ein zentrales Argument genannt:

„Jeder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte muss ultima ratio, also verhältnismäßig sein. Eine 3-G-Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie diskriminierend ist, gegen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung der Privatsphäre, Erwerbsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums usf., weil weder Geeignetheit noch Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffes rechtlich begründbar sind.

Im Übrigen ist es rechtlich unzulässig, jemanden zum Selbstschutz (durch eine „Impfung“ – ein Arzneimittel) zu verpflichten.

Wir rufen Ihnen die Verordnung des Europarates, Nr. 2361, vom 27.01.2021 in Erinnerung, wonach es unzulässig ist, jemanden zu diskriminieren, weil er sich keiner „Impfung“ unterziehen möchte. Ebenso ist es unzulässig, eine „Impfung“ als Voraussetzung für den Eintritt in das öffentliche oder berufliche Leben vorzuschreiben. Jede Art von Impfzwang oder Diskriminierung wegen Impfverweigerung ist rechtlich verpönt.“

Die medizinische Unhaltbarkeit der 3G-Regel am Arbeitsplatz wird allein schon dadurch bewiesen, dass immer mehr Länder in Europa ein Ende der Pandemie erklärt und alle Maßnahmen aufgehoben haben. Dazu zählen beispielsweise Ungarn, Dänemark, Schweden, Norwegen und viele Länder, in denen die Pandemie de facto beendet wurde wie Rumänien, Bulgarien sowie eine Reihe kleinerer Länder im Südosten Europas. Die Situation im Nahen Osten habe ich in meinem Reisebericht beschrieben.


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