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«Alle drei Familienmitglieder wurden gewaltsam zu Boden gebracht»

Published On: 2. November 2021 0:58

Veröffentlicht am 2. November 2021 von RL.

Wer die Türen für jeden öffnet, der ist in den Augen der «Pandemisten» ein Dissident und Regierungsgegner. Und der bekommt so richtig eins aufs Maul. Dieses Schicksal ereilte am Sonntag die Gastwirte des Restaurants «Walliserkanne» in Zermatt. Weil sie sich auch nach der von den Behörden angeordneten Schliessung weigerten, ihr Restaurant dicht zu machen, nahmen mehrere Dutzend Walliser Polizisten am Sonntagmorgen Sohn Ivan und seine Eltern mit roher Gewalt fest.

Der weit über Zermatt bekannte Hotelier Mario Julen, der zwischen den Behörden und den Restaurantbetreibern vermitteln wollte und als Augenzeuge die Machtdemonstration der Ordnungshüter live miterlebte, erzählte gegenüber Blick: «Im Rudel ging die Polizei auf die Familie los, mit Fäusten und Schuhen – und zwar ohne Vorwarnung.» Die Familie habe sich zunächst nicht gewehrt. Mutter Nelly sei regelrecht «zusammengeschlagen» worden, dem Sohn Ivan hätten die Polizisten die Achsel ausgerenkt und dem Vater Andreas in den Nacken geschlagen.

Inzwischen gilt auch Julen den Walliser Behörden als Dorn im Auge. Auf die Frage, warum die Polizei mit Berserkermethoden gegen friedliche Bürger vorgehe, antwortete Christian Varone, Kommandant der Walliser Kantonspolizei, am Montag gegenüber Corona-Transition: «Diese Art von Vorwürfen wird strafrechtlich verfolgt.» Weiter bestritt Varone die Anschuldigungen, die erhoben wurden und meinte: «Unsere Einsätze erfolgen stets nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.»

Anders sieht das Rechtsanwalt Philipp Kruse. Er spricht von einem äusserst rabiaten Vorgehen der Polizei. «Alle drei Familienmitglieder wurden gewaltsam zu Boden gebracht. Die Polizisten haben selbst noch auf der 68-jährigen Mutter von Ivan gekniet», erklärt der Rechtsanwalt gegenüber Corona-Transition. Kruse unterstützt die Familie im Verwaltungsverfahren betreffend Schliessung des Restaurants sowie als Anwalt der ersten Stunde nach der Verhaftung der drei Familienmitglieder. Er reiste noch am Sonntag ins Wallis, wo er den polizeilichen Einvernahmen beiwohnte. Am Montagvormittag stand er zudem im Austausch mit der Walliser Oberstaatsanwaltschaft, im Zusammenhang mit drei weiteren Einvernahmen.

Diese untersucht, ob sich die Betreiber der «Walliserkanne» strafbar gemacht haben, weil sie nach mehrfachen Aufforderungen seitens der Behörden die Zertifikatspflicht nicht eingeführt hätten. Diese wird gemäss Artikel 12 der Covid-19-Verordnung gegenwärtig Gastwirten vorgeschrieben. Gegenüber Corona-Transition schildert Kruse das juristische Vorgehen der Behörden näher. Federführend bei der Schliessung der «Walliserkanne» seien Mathias Reynard (SP), Vorsteher des Departements Gesundheit, und Frédéric Favre (FDP), der Walliser Sicherheitsdirektor, gewesen. «Die beiden Staatsräte haben mit Verfügung vom 28. Oktober die Schliessung des Restaurants angeordnet», erklärt Kruse.

«In der Anordnung verwiesen die Staatsräte bei Zuwiderhandlung zusätzlich auf Artikel 292 des Strafgesetzbuches.» Der Artikel besagt, dass derjenige mit einer Busse bestraft werde, der einer von den Behörden «erlassenen Verfügung nicht Folge leistet». Kruse weiter: «Die Oberstaatsanwaltschaft Wallis meint nicht nur ein leichtes Vergehen, sondern eine schwere Straftat prüfen zu müssen.»

Ob und wie lange die Untersuchungshaft noch dauert, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. «Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold will dem Zwangsmassnahmengericht (ZMG) für die Restaurantbetreiber Untersuchungshaft beantragen», erklärt Kruse.

Das ZMG sei für die Anordnung der Untersuchungshaft während der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft zuständig. Oberstaatsanwalt Arnold berufe sich auf Art. 221 der Schweizerischen Strafprozessordnung. Der Artikel erlaube es den Behörden, eine Person, die «eines Verbrechens oder Vergehens» verdächtigt werde, in Untersuchungs- und Sicherheitshaft zu nehmen. Dies zum Beispiel dann, wenn der Beschuldigte «Personen beeinflusst oder auf Beweismittel einwirkt, um so die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen».

Auf die Frage, ob Ivan und seine Eltern der Untersuchungshaft womöglich entkommen könnten, entgegnet Kruse: «Die Situation ist derzeit kritisch». Noch unklar sei zudem, wann das ZMG entscheidet, wie es weiter gehe. Kruse wird nun vorerst gegen die Verfügung der beiden Staatsräte Mathias Reynard und Frédéric Favre vom 28. Oktober vorgehen. «Ich bin mit einem weiteren Anwalt mandatiert, diese beim Kantonsgericht Wallis anzufechten», erklärt der Rechtsanwalt. Dabei sei er auch bereit, über mehrere Instanzen zu gehen. In seinen Augen ist es rechtlich unzulässig, die Gastronomen zu verpflichten, die Zertifikate der Gästen zu kontrollieren.

Kruse verweist auf Artikel 12 der Covid-Verordnung und sagt: «Dieser Artikel ist rechts- und sittenwidrig. Die Gastwirte werden mit dieser Bestimmung genötigt, die Gäste zu invasiven Eingriffen zu nötigen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt».

Der Rechtsanwalt spricht deshalb auch von einer doppelten Nötigung. Verletzt sieht Kruse zahlreiche Verfassungsartikel: «Mit der Covid-19-Verordnung wird gegen Eigentumsrechte, die Wirtschaftsfreiheit sowie gegen das Diskriminierungsverbot und gegen die persönlich Freiheit verstossen.»

Das harsche Vorgehen der Behörden gegen die Betreiber der «Walliserkanne» ist für Kruse politisch motiviert. Der Rechtsanwalt ist der Ansicht, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Als bedenklich erachtet er das Vorgehen der Behörden auch angesichts der Tatsache, dass diese sich ebenso wie die Gerichte bisher noch nie mit den Grundlagen befasst hätten, welche für die Beurteilung der gesundheitlichen Bedrohungslage tatsächlich entscheidend wären.

Er verweist auf die PCR-Tests und die Fallzahlen. «Bis heute haben sich die Gerichte nicht richtig mit den PCR-Tests auseinandergesetzt, die wiederum matchentscheidend sind für die Fallzahlen, die auf diesen Tests basieren.» Und weiter Kruse: «Die sogenannten Fall- oder Testzahlen sind bedeutungslos.» Wirklich relevant wären einzig und allein die Anzahl der schweren Covid-Verläufe, welche ursächlich auf Covid-19 zurückzuführen seien. Diese Zahl müsste erheblich (und über einen längeren Zeitraum) über dem Maximum der letzten 10 Jahre liegen.

Kruse erklärt, dass Ivan und seine Eltern inzwischen von drei spezialisierten Strafrechtlern juristisch unterstützt werden.

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