auch-in-ooe-sind-fernsprechzellen-und-postaemter-stark-vom-„aussterben“-bedrohtAuch in OÖ sind Fernsprechzellen und Postämter stark vom „Aussterben“ bedroht
innsbruck,-wien,-leipzig:-buerger-wollen-2g-diktatur-nicht-hinnehmenInnsbruck, Wien, Leipzig: Bürger wollen 2G-Diktatur nicht hinnehmen
mueckstein-verordnung:-diese-frotzeleien-sollen-sie-laut-regierung-ab-heute-dulden

Mückstein-Verordnung: Diese Frotzeleien sollen Sie laut Regierung ab heute dulden

Published On: 8. November 2021 12:48

Wikimedia CC0 1.0; Die Grünen; Bild zugeschnitten

Seit heute, Montag, gilt die neue Verordnung des grünen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein, mit der verschärften Regelung, wonach österreichweit nur noch 2G akzeptiert wird. Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat ab heute kaum mehr Möglichkeit auf gesellschaftliche Teilhabe. Nachfolgend eine Übersicht, was für wen wo gilt.

  • Wo vorher 3G galt, ist es jetzt 2G: Ausnahme Sterbebegleitung und Begleitung einer Geburt
  • Hotelbesuch bei „unaufschiebbaren beruflichen Gründen“ mit Test möglich
  • 2G für alle Impfbaren über 15 Jahren; für 12- bis 15-Jährige gilt Ninja Pass als 2G-Nachweis. Kein 2G unter 12
  • Für Spitzensportler herrscht 3G-Pflicht oder FFP2-Maske
  • Keine Maskenpflicht für Angestellte im Handel, dafür aber für die Kunden FFP2-Pflicht
  • Ist 3G am Arbeitsplatz „sittenwidrig“?
  • Für Mitarbeiter in Nachtgastronomie und Pflegeberufen PCR-Tests möglich. Dann aber mit FFP2-Maskenpflicht
  • Sämtliche Ausreisekontrollen fallen weg
  • Verschärfungen bei Veranstaltungen

Überall dort, wo bisher die 3G-Regel zur Anwendung kam, haben ab heute nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Gesunde werden ausgeschlossen!

Werbung


Dies gilt neben den körpernahen Dienstleistungen auch für:

  • Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie
  • den Kulturbereich mit Ausnahme der Museen, also für Theater, Kinos und Opern
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Besuche in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen.

Ausgenommen davon sind Besuche im Rahmen der Sterbebegleitung (Palliativstation) oder die Begleitung bei der Geburt, wo als Alternative eine FFP2-Maske getragen werden kann. Für den Besuch eines Hotels, der beispielsweise aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses erfolgt, ist ein Corona-Test erforderlich.

Für wen gilt jetzt 2G?

Gültig ist die Regelung für alle Personen, die älter als 15 Jahre sind und sich impfen lassen können. Für Jüngere gilt der „Ninja-Pass“ als 2G-Nachweis. Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Regelung ausgenommen. Sie müssen also auch kein Testergebnis vorweisen.

Für Beschäftigte in Gastro und Hotellerie ist ein Test ausreichend. Bei Großevents und in der Nachtgastronomie sind allerdings PCR-Tests erforderlich. Für die einmal Gestochenen gilt vier Wochen lang eine Übergangsfrist. Bis zum 6. Dezember können sich die Erstimpflinge mit PCR-Tests in die 2G-Bereiche hineintesten. Ein Antigentest gilt allerdings nicht mehr. Wo keine 2G-Regelung gilt, sind in geschlossenen Räumen die lästigen und nutzlosen FFP2-Masken zu tragen, also in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen, Bibliotheken und vor allem im gesamten Handel.

Für Spitzensportler gilt eine 3G-Pflicht. 72 Stunden lang gilt ein PCR-Test, der Antigen-Test ist 24 Stunden gültig. Während der Übergangsfrist bis 14. November kann statt der Vorlage eines 3G-Nachweises eine FFP2-Maske getragen werden.

3G am Arbeitsplatz

Die Maskenpflicht für Angestellte im Handel entfällt. Für Kunden bleibt sie allerdings unlogischerweise bestehen. Prinzipiell gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel, wobei in „besonders sensiblen Bereichen“ strengere Regeln vorgeschrieben werden.

So können Mitarbeiter der Nachtgastronomie und von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer), die weder geimpft noch genesen sind, einen 72 Stunden lang gültigen PCR-Test vorweisen. Dafür müssen sie aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

Das gilt auch für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wer „nur“ getestet ist, muss sich eine FFP2-Maske ins Gesicht schnallen.

3G am Arbeitsplatz ungesetzlich?

Grundsätzlich fraglich ist, ob eine 3G-Regel am Arbeitsplatz überhaupt zulässig ist. Aufgrund der ungleichen „Machtverteilung“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehemer muss geklärt werden, ob die 3G-Voraussetzung für das Betreten des Arbeitsplatzes nicht „sittenwidrig“ ist, wie RA Mag. Gottfried Forsthuber im folgenden Video erklärt:

Aus für Corona-Knast in OÖ und Tirol

Der Hochrisikoerlass und damit die Ausreisekontrollen fallen weg. Das dürfte zu großem Aufatmen in Oberösterreich und Tirol führen, wo die Bewohner vieler Bezirke unter dem Corona-Knast zu leiden hatten.

Brisant ist die Verkürzung der Gültigkeit des Grünen Passes. Das Impf-Zertifikat ist nun nur noch neun Monate nach dem Zweitstich gültig. Danach ist eine dritte Dosis erforderlich für einen gültigen Pass. Diese Regelung tritt mit 6. Dezember in Kraft. Beim Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson wird mit Gültigkeit ab 3. Jänner 2022 ein weiterer Gang zur Nadel erforderlich sein, damit der „Grüne Pass“ weiterhin gültig ist.

Verschärfungen für Veranstaltungen

  • Bei über 25 Teilnehmern gilt die 2G-Regel.
  • Bei mehr als 50 Personen gilt nun auch noch eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis eine Woche vor der Veranstaltung. Zusätzlich muss ein Covid-19-Beauftragter ernannt und ein Präventionskonzept erstellt werden.
  • Ab 250 Gästen ist zusätzlich eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
  • Finden Begräbnissen in geschlossenen Räumen statt, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Masken-Pflicht. Haben alle Gäste einen 2G-Nachweis, entfällt die FFP2-Pflicht.

Für die Einhaltung der Maßnahmen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen verantwortlich sein. Kontrollieren solle die Umsetzung aber der Arbeitgeber. Es werden wieder empfindliche Strafen angedroht: bis 500 Euro für Arbeitnehmer und bis zu 3.600 Euro für Arbeitgeber.

Das könnte Sie auch interessieren:

Werbung

Folgen Sie uns auch auf Telegram, um weiter die aktuellen Meldungen von Wochenblick zu erhalten!

+++ WOCHENBLICK sagt NEIN zur BEZAHL-SCHRANKE +++

Information ist heute unverzichtbar wichtig. Der Wochenblick stellt deshalb ab sofort alle exklusiven Inhalte und Reportagen in voller Länge und ohne Zusatzkosten für seine Leser im Internet zur Verfügung. Während Mainstream-Medien verzweifelt um Abos werben, wollen wir nur eines: Ihnen ehrlich und rasch alle Informationen liefern, die Sie in dieser fordernden Zeit brauchen! Sichern Sie zusätzlich unser Print-Abo und unterstützen Sie uns: Die Wochenzeitung erscheint 48x jährlich!

auch-in-ooe-sind-fernsprechzellen-und-postaemter-stark-vom-„aussterben“-bedrohtAuch in OÖ sind Fernsprechzellen und Postämter stark vom „Aussterben“ bedroht
innsbruck,-wien,-leipzig:-buerger-wollen-2g-diktatur-nicht-hinnehmenInnsbruck, Wien, Leipzig: Bürger wollen 2G-Diktatur nicht hinnehmen