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Widerstand gegen 2G und 3G in der Arbeit sowie dem dadurch ausgelösten Testchaos

Published On: 12. November 2021 10:51

Österreich und vor allem Wien gehen voran mit weiteren massiven und epidemiologisch nicht gerechtfertigten Maßnahmen. Gleichzeitig wurde ein völliges Chaos mit den Tests ausgelöst. Die totalitären Zwangsmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung sind unerträglich geworden, aber es regt sich nun sogar in Österreich Widerstand.

So wandte sich gestern der Rechtsanwalt Robert Gemeinbauer in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und an die Öffentlichkeit.

Hier ein Auszug aus dem 14 Punkte umfassenden Brief:

5. Moralisches

Sie erdreisten sich nicht, bei Ihrer „PK“ die Bürger zu bitten, jetzt bitte keine Spaltung der Gesellschaft einzugehen (sic!)

Hierzu meine Frage: Ist Ihnen wirklich nicht bewusst, dass genau SIE mit ebendiesen Maßnahmen wesentlichst zu eben dieser Spaltung der Gesellschaft beitragen?

Sie stellen mit Ihren Aussagen und Maßnahmen eine Gruppe an den Pranger und gestatten damit allen, diese Gruppe auch noch weiter zu diskreditieren.

Sind Sie tatsächlich soweit von jeder Moral entfernt, dass Ihnen diese Dreistigkeit nicht einmal mehr auffällt?

7. Zusammenhang Impfung und Fallzahlen

Wie eine brandneue Harvard-Studie zeigt, gibt es keinen positiv korrelierenden Zusammenhang zwischen Impfquote und positiven Fallzahlen. Konkret ist die Korrelation sogar negativ, was bedeutet, dass bei steigender Impfquote die positiven Fallzahlen sogar steigen (in der Studie flossen die Daten von mehr als 60 Ländern mit ein).

Ein Vorarlberger Unternehmer wandte sich mit einem Projekt an die Öffentlichkeit, denn alle Maßnahmen der Regierung treffen vor allem die österreichischen Betriebe des Mittelstandes immer härter.

Die Umstellung von Antigen-Test auf den genauso wenig genauen PCR-Test sowie die Abschaffung der Selbsttests hat ein ziemliches Chaos ausgelöst. Entweder gibt es gar keine Testmöglichkeiten mehr, oder man wartet 24 Stunden oder länger auf ein Ergebnis. Dabei gilt der PCR nur mehr 48 Stunden als weitere Schikane. Das hat den Unternehmer Christoph Pass aus Horn ziemlich aufgeregt. Mit einer emotionalen, deutlichen Nachricht an Jürgen Maier (ÖVP Niederösterreich / Horn) hat er in einem Facebook-Posting deutliche Worte gefunden.

Falsche Zahlen

Mittlerweile wurde die Veröffentlichung von Daten und Zahlen weitgehend eingestellt. Aus den Bundesländern, die Daten entweder noch veröffentlichen oder von denen sie geleakt werden, wissen wir, dass für die Normalstation rund die Hälfte als geimpft und „voll-immunisert“ angegeben werden und für die Intensivstation 30 bis 40%.

Dass die genannten Zahlen aber noch immer wesentlich zu gering sind, ist mittlerweile ein offenes Geheimnis. In Kommentaren hier im Blog und in vielen Chats findet man Berichte, die von Spitalsmitarbeitern kommen, wie zum Beispiel hier:

Auf den Intensivstationen wird mit Zahlen getrickst , wer als doppelt Geimpfter keine Antikörper entwickelt hat , wird in den Statistiken als Ungeimpfter geführt.

In Neunkirchen, NÖ ist einer von DREI Intensivpatienten ein DREIFACH Geimpfter, in der Steiermark und im Burgenland sind zwei Pflegeheime für Besucher gesperrt, es haben sich Cluster von DREIFACHGEIMPFTEN gebildet.

Die Zahl der PUU ( plötzlich und unerwartet) Verstorbenen explodiert.

Die Zahl der plötzlich kollabierenden und verstorbenenen (männlichen) Sportler explodiert. Warum wird hierzulande weiterhin das Narrativ gefüttert, dass es keinen positiven Zusammenhang gäbe?

Warum gesteht man nicht ein, dass (wie ursprünglich behauptet) die Impfung als DAS Heilmittel im Kampf gegen SARS-Cov 2 nicht der vielzitierte „Game-Changer“ ist; sondern dass sie für gewisse Zeit die vulnerable Gruppe gut schützen kann, aber letztendlich für die übrige Bevölkerung zwar ein Schutz sein kann, aber nicht der „Ausweg“ aus der Pandemie?

Und auf Twitter:

#COVID19at Im Krankenhaus in #Steyr wurden 6 Mitarbeiter:innen mit #Corona infiziert, 3 davon waren geimpft. Dies nimmt man jetzt zum Anlass, um eine #Impfpflicht im Gesundheitsbereich zu fordern. Logisch, oder?

— Roland Fürst (@FuerstRoli) November 11, 2021

Katastrophaler Vergleich mit Schweden

Und dazu kommt, dass offenbar in Österreich etwas grundsätzlich falsch läuft, Vergleich man die Belegung der Intensivstationen mit Schweden:

Also Schweden hat gerade mal 38 Intensivpatienten am 10.11.2021 bei 10.3 Millionen Einwohnern.

In Österreich sind es 437 bei 8,9 Millionen Einwohnern, das sind 13,5 mal so viele pro Million Einwohner wie in Schweden.

Was wird in Österreich so massiv falsch gemacht?

  • Absichtliche Überbelegung?
  • Keine medizinische Behandlung?
  • Schädliche Maßnahmen wie Maskenpflicht, Impfzwang, ständiges Schüren von Panik durch die Regierung, die die Menschen so krank machen?

Was tun?

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner gibt es eine gute rechtliche Beurteilung der 3G-Terrorverordnung für die Arbeit, über die ich hier berichtet habe. Darin erläutert Brunner zunächst den Wortsinn zentraler Teile der Verordnung. Sie gilt für Arbeitsorte, bei „denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können“.

„Ein physischer Kontakt ist ein Körperkontakt, das heißt, die direkte Berührung zweier Körper (Deutsche Enzyklopädie). Nachdem der Begriff „physischer Kontakt“ in der Verordnung selbst nicht definiert wird, gilt nach der primär anzuwendenden Wortinterpretation die allgemeine Auffassung und das Verständnis des Begriffsinhaltes „physischer Kontakt“ durch redliche Erklärungsempfänger.“

Diese Lesart von physischen Kontakten wird auch in den Regierungsunterlagen bestätigt. Es finden sich unter „Erlässe“ – „Beilage 2“ die Details auf Seite 5:

Dann wird man halt nicht mehr Händeschütteln und benötigt somit auch keinen Test mehr.

Weitere gute Praktische Ratschläge hat Respekt Plus veröffentlicht, die ich hier wiedergebe:

WORDING – 3G beziehungsweise 2,5G am Arbeitsplatz, Restaurant, Bau etc.

Es gibt im Strafrecht und in der Ordnungswidrigkeit den Grundsatz, dass ich nichts tun muss, was zu meiner eigenen Verurteilung führen könnte. Sollte ein externer Kontrolleur in die Firma, auf mein Grundstück, auf die Baustelle etc. kommen, ist die erste entscheidende Frage: Darf er das?

Nur mit Durchsuchungsbefehl oder Auftrag der Behörde. Dafür benötigt es einen Anfangsverdacht. Anonyme Anzeigen sind nicht ausreichend. Wird wider Erwarten von einem Polizisten kontrolliert, was passiert dann? Der Polizist kommt auf die Baustelle und stellt fest, dass sich zehn Leute auf der Baustelle befinden. Alle zehn Personen teilen dem Polizisten mit, dass sie Geimpft, Genesen oder Getestet sind. Somit hat sich die Kontrolle erledigt. Es gibt keinen Verdacht, dass jemand gegen die 3G Regel verstößt und somit darf der Polizist keine Personalien feststellen.

• Glaubhaft machen, dass ich einen 3G Nachweis habe – fertig.

• Fazit: Man muss keine Angaben machen. Wenn jemand fragt: Habt ihr einen 3G Nachweis? Ja sagen und dann war es das.

Grundsätzlich gilt: Ich muss nicht nachweisen, dass ich gesund bin, um Rechte zu haben. GRUNDRECHTE sind nicht konditionierbar und man muss sich für diese Rechte nicht qualifizieren!

Beispiel – Dialog:

Beamter: Haben Sie einen 3G Nachweis dabei? Ich: ja Beamter: Bitte zeigen Sie mir den Nachweis.

Ab diesem Zeitpunkt Handykamera einschalten und aufzeichnen und den Beamten darauf hinweisen, dass das Gespräch aufgenommen wird.

Ich: In Österreich gilt die Datenschutzgesetzverordnung, ich bin ein unbescholtener nicht straffällig gewordener Bürger. Aufgrund der Datenschutzgesetzverordnung muss ich meinen Status nicht vorweisen, es reicht, wenn ich Ihnen mitteile, dass ich einen 3G Nachweis habe. Beamter: Das ist nicht richtig, ich bitte Sie mir den Nachweis zu zeigen. Ich: Das ist jetzt eine Amtsanmaßung, die Ihnen nicht zusteht. Welchen Anfangsverdacht haben Sie gegen mich, warum glauben Sie mir nicht und nötigen mich dazu, mich auszuweisen? Können Sie mir den Anfangsverdacht, den Sie gegen mich haben, nennen? Falls nicht, ist das Nötigung, Amtsanmaßung sowie Diskriminierung und das ist strafbar.

Der Beamte muss mir eine Straftat nachweisen, damit er meinen Nachweis verlangen kann. Nicht ich bin verpflichtet meine Gesundheit zu beweisen, sondern er muss mir eine Straftat nachweisen können.

§ 314 StGB Amtsanmaßung

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

D.h. Jeder Unternehmer, der einen 3G Nachweis verlangt, kann zur Verantwortung gezogen werden. Unsere Regierung nötigt jeden zu dieser Amtsanmaßung. Es haftet die durchführende Person, nicht diejenigen die es angeordnet hat.

Aussendung der AK Österreich

In Österreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung. Daher habe ein Arbeitgeber grundsätzlich auch keinen Anspruch auf die Auskunft über den Impfstatus. Bei Auskünften zum persönlichen Impfstatus handle es sich um datenschutzrechtlich besonders streng geschützte Informationen, so die Arbeiterkammer. Auch Arbeitnehmer/innen – etwa in der Krankenpflege – seien gesetzlich NICHT dazu verpflichtet, sich impfen zu lassen. Weil es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, sei auch eine Kündigung wegen mangelnder Impfbereitschaft nicht zulässig, hält die AK fest.

Auskunft zu Impfstatus nicht verpflichtend lt. AK

Auf die Frage, ob Arbeitgeber darüber informiert werden müssen, ob Arbeitnehmer geimpft sind, meint die Arbeiterkammer OÖ, dass Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Auskunft über den Impfstatus hätten.

Gefunden bei Matthias Kreidl (Sinn 3000)

Demonstrationen in Österreich

Der Widerstand wird auch auf die Straße getragen:


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Geimpfte als Superspreader auf behördliche Anweisung

Rechtliche Beurteilung von 3G oder 2,5G oder bald 2,2G in Wien am Arbeitsort

Impfdurchbrüche in Österreich und Deutschland erreichen bereits 70 Prozent

Negative Wirksamkeit einige Monate nach der Impfung in Studien

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