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Impfzwang beim ORF trotz laufender klinischer Studie der experimentellen Impfstoffe

Published On: 15. November 2021 15:35

Die Politiker in Österreich und Deutschland greifen zu immer mehr direktem oder indirektem Zwang zur Impfung. 2G, Lockdown für Geimpfte, Bildungsverbot für Geteste an Universitäten sind die gängigen Maßnahmen. Bei der Ärztekammer gilt sogar 1G.

In Österreich noch neu ist Impfzwang bei Unternehmen. Rechtlich dürfte das aus mehreren Gründen auch nicht so einfach sein. Denn alle bei uns verwendeten Präparate sind noch nicht zugelassen, da die Studien dafür noch laufen. Kürzlich habe ich dazu die Details berichtet. Die Studie von Pfizer läuft noch bis 2. Mai 2023, die von Moderna bis 27. Oktober 2022. Erst dann solle es ein abschließendes Urteil über Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen geben.

Derzeit gibt es in der EU nur bedingte Marketing-Autorisisierungen, für jeweils  ein Jahr gültig. Sie wurden um ein Jahr verlängert für Moderna am 4.10., für Pfizer am 2.11. und für AstraZeneca am 9.11. In den USA gibt es nur die Notfallszulassung.

Dazu kommt, dass es ein noch nie dagewesene Zahl von Nebenwirkungen inklusive Todesfällen gegeben hat. Mittlerweile gibt es schon 9 Rote-Hand-Warnungen, ebenfalls so viele wie noch nie zuvor und heuer um zwei mehr als alle anderen Zigtausenden Medikamente zusammengenommen.

Dennoch macht der ORF eine Aktion Scharf gegen seine Mitarbeiter. Wie aus einer im Internet kursierenden internen Mitteilung hervorgeht, die vom Leiter der Konzernsicherheit unterzeichnet ist, ist die Alternative impfen oder … unklare Konsequenzen erleiden:

„Die/Der derzeit nicht geimpfte Mitarbeiter/in erklärt gegenüber ihrem/seinem Vorgesetzten verbindlich, dass sie/er dafür sorgen wird, die erste Teilimpfung der Corona-Schutzimpfung bis zum Mittwoch, 17. November 2021 zu erhalten. Diese Erklärung ist in Schriftform abzugeben. …

Die Kontrolle obliegt den für die jeweiligen Bereiche zuständigen Vorgesetzten. Die Verweigerung der Kontrollpflicht zieht dienstrechtliche Konsequenzen nach sich.“

Damit will der ORF offenbar sogar eine 1G Regel durchsetzen, denn von bereits durch Immunen („Genesenen“) ist nicht die Rede, sie müssen sich offenbar auch impfen lassen.

Was denen passiert, die nicht unterschreiben, bleibt unklar. Es wird nur eine bis zum 31.12. gültige Regelung mitgeteilt:

„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (- gilt für Angestellte, Honorarmitarbeiter/innen und überlassene Arbeitskräfte), die aus welchen Gründen immer keine Corona-Schutzimpfung vorweisen können, behalten jedenfalls bis zum 31. Dezember 2021 Ansprüche wie folgt:

  • Angestellte und überlassene Arbeitskräfte: monatliches Gehalt (- ggfs. inkl.monatlicher U-Dienst-Zulage)
  • Honorarmitarbeiter/innen: monatliches Entgelt in Höhe des durchschnittlichen laufenden Entgelts der letzten sechs vollen Kalendermonate

Das heißt, dass bis zum 31. Dezember 2021 auch keine mit fehlender Corona-Schutzimpfung begründeten sonstigen dienstrechtlichen Maßnahmen (- Z.B. Kündigung, Nichtbeschäftigung, etc.) erfolgen.“

Was danach passiert bleibt offen. Möglicherweise ist das auch nur als indirekter Impfzwang gedacht und eine Kündigung wohl nicht rechtlich durchsetzbar, solange nicht die gesetzlichen Grundlagen geändert wurden.

Ich möchte nochmal dran erinnern, dass die Zulassung dieser Gentechnik-Präparate erst durch eine befristet geltende Ausnahme von der EU Gentechnik-Verordnung möglich wurde:

Die Verordnung war in EUR-Lex veröffentlicht worden. Schon allein der Titel sagt recht viel aus:

Verordnung (EU) 2020/1043 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe

Die derzeit angewendeten Präparate von Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Janssen werden im Rahmen der „klinischen Prüfung“ mit einer Ausnahmegenehmigung  in Oberarme injiziert. Dafür wurden die sonst zwingend vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung von GVO zeitweilig (!) außer Kraft gesetzt.

Im Paragraph (17) der Verordnung heißt es dazu:

… ist es erforderlich, für die Dauer der COVID-19-Pandemie oder solange COVID-19 eine gesundheitliche Notlage darstellt, eine befristete Ausnahme von den Anforderungen im Hinblick auf eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und Zustimmung nach den Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG zu gewähren. Die Ausnahme sollte auf klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 beschränkt sein.

Nochmal: Die Impfung darf erfolgen, wenn sie eine „Ausnahme bei klinische[n] Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 beschränkt“ bleibt. Die Impfung der ORF-Mitarbeiter ist also als Teil der klinischen Prüfung anzusehen. Ob man da jemand dazu zwingen kann?


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