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Bhakdis Israel-Kritik war völlig legal: Doch das System will ihn weiter verfolgen!

Published On: 25. November 2021 14:52

Geschätzter Experte: Sucharit Bhakdi hielt seit Anbeginn der Corona-Pandemie eine Vielzahl an kritischen Vorträgen und gibt seine fachlichen Einschätzen regelmäßig zum Besten.

Screenshot: (C) FPÖ-TV via YouTube (Bildausschnitt)

Im Juli setzte der Mainstream zu einer unfassbaren Schmutzkübel-Kampagne gegen den renommierten kritischen Mediziner und Bestseller-Autor Dr. Sucharit Bhakdi an. Aus dem Kontext gezerrte Ausschnitte aus einem Gespräch, in dem er die Corona-Diktatur in Israel kritisierte, wurden zum Katapult für Antisemitismus-Vorwürfe. Das Ganze führte sogar zu einer Anzeige wegen Volksverhetzung! Nun stellte sich heraus – alles nur ein Sturm im Teeglas. Denn seine Kritik war vollkommen legal! Doch die Obrigkeit will das nicht hinnehmen – der Generalstaatsanwalt will nämlich nach politischem Druck den Fall wieder aus den Akten holen… 

  • Bhakdi kritisierte Israel wegen seiner scharfen Corona-Maßnahmen
  • Mainstream überhäufte ihn mit konstruierten Antisemitismus-Vorwürfen
  • Staatsanwaltschaft sah Vorwurf der Volksverhetzung nicht erfüllt
  • Generalstaatsanwalt passt das nicht: Reißt Fall einfach an sich, ermittelt weiter
  • Zuvor hatten Politik gegen die Einstellung des Verfahrens gewettert

Kritik an Israels Corona-Diktatur antisemitisch?

Erst vor wenigen Tagen wurde ein schikanöses Verfahren gegen Bhakdi vonseiten der Staatsanwaltschaft Kiel eingestellt. Seine kritischen Aussagen würden sich „vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen“ richten, wobei er sich „auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bezieht“. Staaten seien keine tauglichen Angriffsobjekte im Rahmen des § 130, da der Schutzzweck der Norm sich allein auf den inländischen Frieden richte.

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„Sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle“ – diese Aussage wollte man Bhakdi zum Verhängnis machen. Er, der nur Sekunden zuvor seine Hochachtung für das jüdische Volk bekannte und seine Intelligenz lobte. Die üble Kampagne führte sogar dazu, dass sein Verlag ihm kündigte und ein heimischer Sender ihn fortan nicht mehr als Expertenstimme einlud. Wochenblick berichtete damals über die unfassbare Desinformations-Kampagne gegen den Top-Experten.

Zorn richtete sich ausschließlich gegen Machthaber

Seine Einschätzung bekam nur zwei Wochen später emotionale Rückendeckung – und zwar durch die Holocaust-Überlebende Vera Sharav. Im Zuge eines Symposiums kritischer Experten, das Wochenblick ausführlich journalistisch begleitete, sagte sie: „Ich wünschte, es wäre nicht so. Die Geschichte wiederholt sich.“ Auch seine Partei „dieBasis“ stellte sich geschlossen hinter ihr prominentes Mitglied, das für sie für den Bundestag kandidierte, sprach von „medialer Manipulation“.

Bhakdi selbst unterstrich stets, dass es ihm nie darum ging, Juden herabzusetzten. Gegenüber der „Jüdischen Allgemeinen“ sagte er etwa: „Seien Sie versichert, dass ich mich Ihrem Volk außerordentlich verbunden fühle. Meine Enttäuschung und Zorn richten sich ausschließlich gegen die Machthaber, die dieses barbarische Impfprogramm durchziehen. Wie die armen, schutzlosen Kinder gemartert und geopfert werden, ist ein Verbrechen. Wenn diese Aussage als gefährlich eingestuft wird, tut es mir leid für alle.“

Generalstaatsanwalt reißt Fall an sich, ermittelt weiter…

Also war es folgerichtig, dass die Staatsanwaltschaft den Fall zu den Akten legen wollte. Denn, wie sie selbst erkannte: Ein strafbares „Aufstacheln zum Hass“ würde aber „das gezielte Setzen von Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit gegenüber dem angegriffenen Personenkreis“ erfordern. Die Kieler Ermittler sahen die Aussagen schlicht und ergreifend von der Meinungsfreiheit gedeckt. So weit, so gut – wäre da nicht der vorgesetzte Generalstaatsanwalt in Schleswig.

Dieser entzog der Kieler Ermittlungsbehörde – pikanterweise von seiner wahrscheinlichen Nachfolgerin geleitet – kurzerhand den Fall. Damit ist das Verfahren noch nicht ganz vom Tisch. Manch Bürger fühlt sich an die Schikanen im Fall des Weimarer Mut-Urteils erinnert. Nachdem ein dortiger Richter die Maskenpflicht an Schulen als gegen das Kindeswohl verstoßend erkannte, fand – womöglich sogar auf politisches Geheiß – am Ende sogar eine Razzia-Schikane beim widerständigen Richter statt.

Polit-Mainstream wetterte gegen die Einstellung

Die politische Komponente könnte auch im Fall Bhakdi eine gewichtige Rolle spielen. Denn kaum war das Verfahren eingestellt, empörten sich bereits die ersten darüber. So etwa der frühere schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Er unterstellte Bhakdi einfach weiter eine verwerfliche Gesinnung: „Wie soll ich einen Antisemiten von antisemitischen Aussagen abhalten, wenn er ahnen kann, dass ihm keine Strafe droht?“

Auch Felix Klein, der Antisemitismus-Beauftragte der Noch-Bundesregierung, schlug in dieselbe Kerbe. Er sagte: „Die Corona-Pandemie hat sehr stark dazu beigetragen, dass Antisemitismus heute wieder salonfähig ist […] dazu gehört offensichtlich leider auch, dass Hetze gegen Juden und schlimmste antisemitische Verschwörungsmythen offen in Fernsehkameras gesprochen werden.“ Burkhard Peters (Grüne) vertrat die Ansicht, dass die Staatanwaltschaft „nach dem Leitsatz ‚in dubio pro Antisemitismus‘ vorgegangen sei.“

NS-Vergleiche als juristisch heikles Terrain

Die Debatte, ob Israelkritik per se antisemitisch sei, ist ein Dauerbrenner. Darüber wird nicht zuletzt im Zuge des schwelenden Nahost-Konflikts auch akademisch diskutiert. Die deutsche Bundesregierung unterstützt die Antisemitismus-Definition der „International Holocaust Remembrance Association“ (IHRA). Diese befindet, dass auch Israel-Kritik antisemitisch sein kann. Sie hält aber auch deutlich fest: „Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“ Bhakdi hat ähnliche Praktiken auch in anderen Ländern bereits kritisiert.

Letztendlich geht es in diesem Fall vermutlich auch um etwas anderes: Nämlich die Frage, ob es in Deutschland zulässig ist, die einschneidenden Corona-Maßnahmen in weiten Teilen der Welt mit den totalitären Maßnahmen im dritten Reich zu vergleichen. In der deutschen Rechtslage ist diese Frage nicht abschließend geklärt. Anders in Österreich: Hier gibt es bereits ein umstrittenes Urteil, dass Vergleiche zwischen der Corona-Politik und der Zeit des Nationalsozialismus gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen. Diese würden angeblich, so das Ansicht des Gerichts, den Holocaust verharmlosen.

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