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Bis zu 3.600 Euro Strafe für Vermeider der Gentechnik-Präparate

Published On: 6. Dezember 2021 18:33

Pixabay

Dem ORF soll der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht vorliegen. Im fünfseitigen Dokument soll unter anderem auch die Höhe der Strafen geregelt sein. 600 Euro alle drei Monate sollen diejenigen zahlen, die nicht an diesem gentechnischen Experiment teilnehmen wollen. Die Höchststrafe soll bei schmerzlichen 3.600 Euro bzw. 2.400 Euro im Jahr liegen. Gelten soll dies mit wenigen Ausnahmen für alle Österreicher über 14 Jahren.

  • Gesetzesentwurf zur Impfpflicht liegt vor
  • Impfpflicht: 600 bis 3.600 Euro Strafe pro Jahr
  • Schwangere, Kinder bis 14 sind ausgenommen
  • Genesene können 180 Tage nach dem positiven Testergebnis die Experimental-Spritze umgehen
  • Gesundheitliche Gründe können zur Ausnahme von der Zwangsimpfung führen
  • Noch keine Bestätigung seitens des Gesundheitsministeriums
  • Davor wurde bereits von bis zu 14.400 Euro Strafe und Beugehaft berichtet

Ab 1. Februar wird der Impfzwang gelten. Am 15. desselben Monats sollen die Stich-Vermeider dann per Post zur Spritze beordert werden. Gestraft wird dann ab 15. März 2022. So soll das neue Gesetz aussehen. Dem ORF liegt laut eigenen Angaben ein Entwurf vor. Eine Bestätigung seitens des Gesundheitsministeriums gibt es allerdings noch nicht. Man werde mit dem Verfassungsministerium sowie SPÖ und NEOS noch beraten, heißt es. Die FPÖ ist von diesen Beratungen kategorisch ausgeschlossen (Wochenblick berichtete).

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Schwangere und Kinder bis 14 ausgenommen

Ausgenommen vom Zwangsstich sind Schwangere und alle bis zum Alter von 14 Jahren. Genesene können das verordnete Experiment für 180 Tage nach dem positiven Test noch umgehen. Dann sind auch sie dran. Auch gesundheitliche Gründe werden als Ausschlussgrund von der Pflicht angegeben. Doch es wird einem wohl sehr schwer gemacht werden, solche ins Treffen zu führen. Man muss damit rechnen, dass hier sehr restriktiv mit Ausnahmen vom Impfzwang umgegangen wird.

Strafen von 600 bis 3.600 Euro

ORF-Journalist Martin Thür hat auf Twitter einen kleinen Ausschnitt aus dem Dokument zu den drohenden Strafverfahren veröffentlicht:

Der vertrauliche Entwurf für die Impfpflicht, der der #zib2 vorliegt, sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, Höchststrafe: 3.600 Euro.

Ausgenommen: Alle bis 14, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach positiven Test und gesundheitliche Gründe. pic.twitter.com/60nXnkYKqy

— Martin Thür (@MartinThuer) December 5, 2021

14.400 Euro Strafe und Beugehaft wurden davor kolportiert

Laut Thür soll die finale Fassung des Gesetzes nächste Woche veröffentlicht werden. Dann wird sich endgültig zeigen, welche momentan kursierenden Informationen tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Denn andere durchgesickerte Strafhöhen sind noch weitaus empfindlicher. Bis zu 7.200 oder im Extremfall sogar schon 14.400 Euro wurden kolportiert (Wochenblick berichtete). Und auch eine brutale Beugehaft soll seitens des türkis-grünen Corona-Regimes schon angedacht worden sein (Wochenblick berichtete). Die Verabreichung der Gentherapie mit körperlichem Zwang, soll – zumindest vorerst – nicht im Entwurf stehen, laut Medienbericht.

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