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Erschreckende Wissenslücken bei Parlamentariern über Corona und Impfstoffe

Published On: 7. Dezember 2021 9:05

In Österreich herrscht offenbar ein totales Chaos in der Erfassung von Daten und deren Aufbereitung. Die Corona Zahlen sind völlig falsch, die AGES weiß nicht wie viele Erkrankte es mit Impfung gibt und seit nunmehr drei Wochen schaffen sie es nicht, den Wochenbericht zu den Impfdurchbrüchen herauszubringen. Aber noch schlimmer finde ich, dass es bei Parlamentariern ein fundamentales Unwissen über die rechtliche Situation von Impfstoffen, deren Zulassung sowie ihre Nebenwirkungen gibt.

Gestern titelte das Gratisblatt „heute“: Brisantes Papier: „Österreichs Corona-Zahlen völlig falsch“. Als besondere Kuriosität erwähnt der Bericht: „Die %-Zahl der positiven Tests zu neuen Fällen beträgt 35.900 %.“ Das ist die Zahlenbasis auf der Corona-Politik in Österreich gemacht wird.

Ich bin überzeugt, dass einer der Gründe für den jetzigen Lockdown dieses völlige Chaos war. Mit den totalitären und schikanösen 2G- und 3G-Regeln sowie der Abschaffung von Antigentests und die Verkürzung der Gültigkeit des PCR-Tests hat man die Systeme zum Zusammenbruch gebracht. Um diese leichtfertig erzeugten massiven Problem etwas zu reduzieren gab es dann den allgemeinen Lockdown.

Aber zurück ins Parlament. Eine parlamentarische Mitarbeiterin der Neos, die sich als zum für die Corona Problematik zuständigen Abgeordneten gehörig bezeichnet, schreibt an einen unserer Leser in Beantwortung von Fragen:

„Wir versuchen, unsere Position auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu treffen.“

Wissenschaft enthält das Wort „Wissen“. Wir werden gleich sehen, wie es darum bestellt ist.

„Die Impfungen haben KEINE Notzulassung in der EU, sondern es wurden alle üblichen Schritte durchgeführt. Es sind bedingte Zulassungen, was bedeutet, dass es zwei Jahre lang ein genaueres Monitoring als sonst gibt.“

Das ist wirklich peinliches Unwissen. Richtig ist zwar, dass es in der EU den Begriff der Notfallzulassung nicht gibt, denn das ist die in den USA verwendete Bezeichnung (Emergency Use Authorisation – EUA). Das analoge Verfahren in der EU ist die bedingte Marketing-Autorisierung (Conditional marketing authorisation – CMA). Die Bedingungen dafür sind auf der Seite der EMA nachzulesen.

Die CMA ist für ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn drei Monate vor Ablauf ein Antrag auf Verlängerung eingebracht wurde. Diese Verlängerung haben Moderna, Pfizer und AstraZeneca bereits erhalten, Janssen ist beantragt.

Den Ablauf beschreibt die EMA so:

„Sobald eine bedingte Zulassung erteilt wurde, muss der Zulassungsinhaber innerhalb bestimmter Fristen bestimmte Verpflichtungen erfüllen.

Zu diesen Verpflichtungen könnten der Abschluss laufender oder neuer Studien oder die Erhebung zusätzlicher Daten gehören, um zu bestätigen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels weiterhin positiv ist.“

Alle Zulassungsinhaber haben eine ganze Reihe derartiger Obligationen zu erfüllen und vor allem sind die der bedingten Autorisierung zugrunde liegenden Studien noch nicht abgeschlossen und laufen noch bis Oktober 2022 (Moderna) bzw Mai 2023 (Pfizer).

Im Zuge dieser Untersuchungen wurden bisher 9 Rote-Hand-Briefe versendet, in denen vor gefährlichen und häufigen Nebenwirkungen gewarnt wird. Offenbar der parlamentarischen Mitarbeitern und somit vermutlich auch dem Parlamentarier unbekannt. Und das sind die Leute, die Gesetze zur Impfpflicht vorbereiten und in weiterer Folge beschließen wollen.

Quasi als Begründung warum das eh alles nicht mehr so bedingt und experimentell ist, heißt es weiter in dem Schreiben:

„Bei 7,8 Milliarden verabreichter Impfstoffdosen bin ich mir auch nicht sicher, inwiefern man wirklich noch von einem Experiment sprechen kann.“

Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht Unsinn. Denn die in der EU zugelassenen Gentherapeutika wurden nicht 7,8 Milliarden mal verabreicht. Marktführer weltweit sind echte inaktivierte Ganzvirus-Impfstoffe.

Die WHO hat derzeit drei Impfstoffe und fünf Gentechnik-Präparate in ihrem Emergency use listing (EUL). Die echten Impfstoffe sind inaktivierte Ganzvirus-Impfstoffe:

Sinopharm und CoronaVac sind die weltweit am häufigsten verwendeten Produkte. Coronavac ist seit 4. Mai 2021 im „rolling review“ der EMA, reicht für die Einreise aber nicht zum Restaurantbesuch. Er wurde weltweit bereits über ein Milliarde mal verabreicht, aber bei uns reciht es nicht zum Nachweis der Impfung.

Der Hinweis auf die häufige Verwendung führt in die Irre, denn sie saggt nichts aus über die enorme zahl von Millionen Nebenwirkungen , zigtausenden Todesfällen und die zu erwartenden Langzeitfolgen.

Aber gehen wir weiter mit den Aussagen in der Antwort:

„Weltweit gab es bisher 264 Millionen Fälle und 5,2 Millionen Todesfälle, das sind knapp 2% Sterblichkeit. Die Intensivbetten waren sehr wohl an der Kapazitätsgrenze, allerdings gibt es bei diesem Argument einen Gedankenfehler – das sind ja keine Betten, die im Normalfall leer stehen.“

Wieder peinliches Unwissen. Selbstverständlich gab es mehr als 264 Millionen Fälle von Infektionen, wohl eher in der Gegend von 3 bis 4 Milliarden. Dazu gibt es ausgewertete Studien über den Anteil von Antikörpern, in Indien zum Beispiel waren es Ende Juni 2021 bereits 68%, das sind allein schon 945 Millionen Infektionen mit einer Infektionssterblichkeit von 0,045%.

Die 5,2 Millionen Todesfälle sind mit und an Covid, wobei wir aus Untersuchungen der Behörden in den USA und Italien wissen, dass an Covid nur zwischen 3 und 6 Prozent der veröffentlichten Zahl gestorben sind. Also von 2% Sterblichkeit keine Rede, sie liegt vielmehr bei durchschnittlich etwa 0,10 bis 0,15% wie bei einer etwas stärkeren Grippe.

Und die Geschichte mit den Kapazitätsgrenzen stimmt auch nicht. Laut Veröffentlichung von Statistik Austria gab es 2020 um knapp ein Fünftel weniger Hospitaliserungen als 2019 und nur 26.500 von 2,1 Millionen waren mit oder an Covid.

„Es gibt mit der Impfung zwar keine sterile Immunität, aber die Virenlast reduziert sich und damit schützen Geimpfte auch andere Menschen vor einer Ansteckung – einfach weil es mit mehr Geimpften damit eine immer kleinere Virenlast gibt.“

Auch das ist schlicht falsch. Viele Studien auch von großen Behörden wie der CDC in den USA haben gezeigt, dass die Virenlast und Übertragung gleich groß ist und es gibt sogar Studien, die eine erheblich höhere Virenlast bei Geimpften zeigen.

„Fakt ist, dass die Impfquote in Österreich nach wie vor viel zu niedrig ist.“

Wenn gezeigt werden könnte, dass in Ländern mit Impfquoten von 90 oder 100%, wie etwa in Gibraltar, Portugal oder Irland, keine Lockdowns, Masken etc mehr nötig sind, wäre das ja überzeugend. Aber tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.

Völlig ausgeblendet wird die Voraussetzung für die Anwendung der in der EU zugelassenen Präparate. Grundlage für die Verabreichung der derzeit in der EU zugelassenen Impfstoffe ist eine Ausnahme von der Gentechnik Verordnung der EU.

Die Verordnung für die Ausnahme wurde am 15. Juli 2020 in EUR-Lex veröffentlicht. Schon allein der Titel sagt recht viel aus:

Verordnung (EU) 2020/1043 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe

Die Ausnahme wurde jedoch zeitlich und inhaltlich beschränkt. Im Paragraph (17) der Verordnung heißt es dazu:

…. Angesichts des beispiellosen gesundheitlichen Notlage aufgrund der COVID-19-Pandemie muss der Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang erhalten. Daher ist es erforderlich, für die Dauer der COVID-19-Pandemie oder solange COVID-19 eine gesundheitliche Notlage darstellt, eine befristete Ausnahme von den Anforderungen im Hinblick auf eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und Zustimmung nach den Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG zu gewähren.

Die ‚beispiellose gesundheitliche Notlage‘ besteht längst nicht mehr. Die Gefährdung von allen Menschen unter 60 entspricht der einer Grippe, ist also nicht ‚beispiellos‘. Es gibt Möglichkeiten der wirksamen Prophylaxe und Behandlung.

Entfällt diese Ausnahmegenehmigung, erlischt automatisch die bedingte Zulassung für die derzeit von der EU zugelassenen Präparate.

Es ist echt unglaublich, dass mit derart eklatanten Unwissen über einen Impfzwang entschieden wird. Warum sind nicht einmal die Basics bekannt, welche Art von Zulassung vorliegt?

Mit diesem Unwissen und Halbwissen soll im Parlament die auch durch die Verfassung garantierten Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und informierte Entscheidung vor einer medizinischen Behandlung aufgehoben werden.

Status der Studien und bedingten Zulassung von Corona Impfstoffen in der EU

EMA verlängert bedingte Marktzulassung von Moderna um ein Jahr und erlaubt Booster für Pfizer

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