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Schweizer Regierung beschliesst weitere Militarisierung des «Pandemiemanagements»

Published On: 8. Dezember 2021 11:56

Schweizer Regierung beschliesst weitere Militarisierung des «Pandemiemanagements»

Veröffentlicht am 8. Dezember 2021 von WS.

Die Militarisierung der Corona-Krise schreitet in Europa voran. Am 7. Dezember 2021 hat der Schweizer Bundesrat eine weitere Einbeziehung der Armee angeordnet. In einer Pressemitteilung heisst es:

«Die Unterstützung erfolgt mit maximal 2500 Armeeangehörigen, die die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterstützen können. Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und ihre zivilen Mittel nicht ausreichen.»

Die Rechtfertigung für diese militärische Aufrüstung im zivilen Bereich: Vermeintlich hohe «Fallzahlen» und die «Situation» in den Spitälern. Dadurch könnten die Kantone «mit ihren verfügbaren Ressourcen an die Grenzen stossen», mutmasst der Bundesrat. Aus diesem Grund werde man im Gesundheitswesen nach dem Frühling und Herbst 2020 einen dritten militärischen «Assistenzdienst» mit bis zu 2500 Armeeangehörigen «zur Verfügung» stellen.

Deren Aufgabenbereiche fallen laut Bundesrat in den Pflegebereich, die Logistik und das «Impf»-Geschehen. Im Detail:

  • Personelle Unterstützung in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemein Grund- und Behandlungspflege («Low-level-care»)
  • Unterstützung beim Impfen unter ziviler Einsatzleitung und kantonaler medizinischer Verantwortung
  • Unterstützung von Transporten infektiöser Patienten mit geeigneten Transportfahrzeugen und Fahrern
  • Unterstützung von Intensivpflegestationen ziviler Spitaleinrichtungen mittels personeller Verstärkung bei der Umlagerung von Intensivpflegepatienten (Ausbildung als auch Zertifizierung ist durch den Leistungsbezüger sicherzustellen) sowie materielle Unterstützung (Beatmungsgeräte und Monitoring)

Der Beschluss gilt bis zum 31. März 2022. Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauere, müsse ihn die Bundesversammlung genehmigen. Der Bundesrat werde dazu eine «Botschaft zuhanden des Parlamentes» verabschieden.

Die Kriterien der «Subsidiarität» müssten erfüllt sein, lässt die Regierung weiterhin wissen. Deshalb werden die Kantone aufgefordert, in ihren Gesuchen aufzuzeigen, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben. Dabei handelt es sich um die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst und Feuerwehr wie auch aus dem privaten Sektor.

Der Bundesrat schreibt:

«Unter anderem muss der Nachweis erbracht werden, dass auf dem Arbeitsmarkt kein zusätzliches Personal rekrutiert werden kann, dass die Möglichkeit, Arbeitslose anzustellen, ausgeschöpft wurde und dass Studierende der Medizin wie auch Samariter und weitere Freiwillige angefragt wurden und nicht mehr verfügbar sind. Darüber hinaus muss aufgezeigt werden, dass andere Gesundheitseinrichtungen keine Patientinnen und Patienten übernehmen können und medizinisch nicht dringende Eingriffe verschoben werden, insofern dies Kapazitäten freispielt.»

Für die Prüfung dieser Voraussetzungen und die «Behandlung der Gesuche» wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Vorsitz des «Bundesstabes Bevölkerungsschutz» zuständig sein. Der Bundesstab prüfe in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, ob die Voraussetzung für die «Subsidiarität» erfüllt seien und beantworte die Gesuche der Kantone.

Die Zuteilung der Mittel der Armee obliegt der Sanitätsdienstlichen Koordinationsstelle (SANKO). Die Armee wird eine «Leistungsvereinbarung für den Umfang und die Dauer der militärischen Leistungen mit der zu unterstützenden zivilen Institution» abschliessen.

Zudem spezifizierte der Bundesrat, welche Armeeangehörigen an dieser militärischen Operation im zivilen Bereich teilnehmen: Die «Unterstützungsleistungen» werden demnach in erster Linie von Formationen erbracht, die sich im «Wiederholungskurs» befinden sowie durch «Freiwillige mit Sanitätsausbildung» und «Sanitäts-Durchdiener».

Und die Regierung lässt keinen Zweifel daran, dass die Militarisierung der Corona-Krise jederzeit intensiviert werden kann: «Falls der Bedarf den verfügbaren Bestand an Sanitätsspezialisten übersteigt, kann das Aufgebot von nicht im Dienst stehenden Formationen mit hoher Bereitschaft notwendig werden.» Ziviles Gesundheitspersonal will man dafür nicht bemühen.

Kommentar Corona-Transition:

Die zunehmende Militarisierung in den Ministerien, sei es in Deutschland oder der Schweiz, muss mit Besorgnis wahrgenommen werden. Warum ergreifen demokratische Regierungen solche Massnahmen? Man könnte vermuten, dass der Einsatz von uniformierten Soldaten im Gesundheitswesen, «Impf»-Geschehen und der Logistik vor allem den Zweck verfolgt, die Bevölkerung einzuschüchtern. Man könnte dieses Vorgehen sogar als Provokation ansehen und annehmen, dass dadurch die Gewaltspirale hochgeschraubt werden soll. Hinzu kommt, dass sich diktatorische Regimes in der Vergangenheit immer auf das Militär gestützt haben. Als Beispiele könnten die SS und SA im Dritten Reich angeführt werden. Insgesamt ist zu befürchten, dass der Einsatz des Militärs tatsächlich der Einschüchterung dient. Gleichzeitig wird das Duckmäusertum gefördert, es wird Angst geschürt – und die Freiheit der Menschen wird weiter eingeschränkt.

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