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DDR 2.0: “Republikflucht” wird mit Hausarrest bestraft

Published On: 20. Dezember 2021 16:40

DDR 2.0: “Republikflucht” wird mit Hausarrest bestraft

Einreiseregeln als Ausreiseverbot durch die Hintertür

Pixabay

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Zum “Wellness” und Haareschneiden nach Ungarn, zum Shoppen und Kaffee-Trinken über die Grenze nach Tschechien: Egal ob nun mit oder ohne Genspritze, schätzten viele Österreicher in den letzten Wochen die Freiheit im benachbarten Ausland. Dem schob die Regierung nun einen Riegel vor. Zwar ist die Ausreise aus Österreich (noch) nicht verboten, doch die Wiedereinreise wird zunehmend erschwert. So müssen seit heute auch Gengespritzte einen PCR-Test nachweisen. Wer keinen 2G-Nachweis vorweisen kann, muss mindestens 10 Tage in den Hausarrest, also in “häusliche Quarantäne”.

Umsonst gespritzt: Reisen auch für Genbehandelte erschwert

Der systematische Abbau unserer Freiheiten schreitet in immer größeren Schritten voran. Zunehmend zwingt uns die Regierung nun auch noch, uns von unserer Reisefreiheit zu verabschieden. Seit heute müssen Reisende nach Österreich einen 2G-Nachweis vorweisen. Zusätzlich müssen sie einen negativen PCR-Test vorlegen. Die Auflagen für das Reisen werden immer umfangreicher und die Überwachungsstaatlichkeit zur Selbstverständlichkeit. Das zeigt um ein Weiteres, wie sinnlos es ist, den Maßnahmen der Regierung nachzukommen. Die Freiheit wird – nun unter dem Vorwand der Omikron-Variante – für Gespritzte wie für Ungespritzte letzten Endes ohnehin abgeschafft. Ungespritzte werden nach Einreise bis zu 10 Tage in häusliche Quarantäne gesperrt. Ein Freitesten ist erst ab dem 5. Tag möglich.

Strenge Kontrollen für Österreicher – Asylwerber genießen Freizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU ist damit beendet. Parallel wird die internationale Macht gezielt durch mehr Kompetenzen augebaut. Wenn Von der Leyen etwa eine EU-weite Impfpflicht anstrengt, werden sich auch Nationalstaaten wie Ungarn früher oder später dem Zwangsregime unterwerfen. Dort gelten aktuell weder Test- noch Genspritz-Pflicht. Gastronomiebetriebe, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung: In Ungarn sind weder Bürger noch Besucher den G-Zwängen ausgesetzt. Von Leichenbergen oder einer Ausnahmesituation ist dabei nichts zu bemerken. Und damit die Österreicher diese Diskrepanz nicht mehr beobachten können, sollen sie nun durch noch mehr Einschränkungen im eigenen Land eingesperrt sein. Denn für einen kurzen Auslandsaufenthalt bis zu 10 Tage Quarantäne einzuplanen, ist Berufstätigen wohl nur in den seltensten Fällen möglich. Währenddessen überschreiten übrigens Massen von Asylwerbern völlig unbehelligt unsere Grenzen, sodass in diesem Jahr bereits eine Zunahme von sage und schreibe 144% an Asylanträgen zu verzeichnen ist. Sie haben natürlich keinen 2G- oder 3G-Nachweis bei sich, in den meisten Fällen haben diese Personen nicht einmal einen Pass. Ihr Immunitätsstatus ist damit freilich ebenso unbekannt wie ihre Identität an sich.

Zustände wie in der DDR: Von Republikflucht und Passierscheinen

Republikflucht: Die Erzählungen aus der DDR machen heute noch betroffen. Menschen die der DDR-Diktatur entfliehen wollten, gruben sich Fluchttunnel, versteckten sich in Kofferräumen oder erstanden sich Passierscheine unter falschen Vorwänden. Wurden sie erwischt, drohten Verhaftung oder gar Tod. Hunderte Republikflüchtlinge wurden bei ihrem Versuch das Regime zu verlassen, eiskalt erschossen. Im grünen Pass, in Test- und Genesungszertifikaten die zunehmend zur Voraussetzung für legale Bewegungsfreiheit werden, feiert der “Passierschein” seine historische Rückkehr. Zunehmend wird die Reise ins Ausland erschwert und unter Strafe gestellt. Eine Entwicklung, die zu Recht beunruhigt.

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