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Lukrative Sterbehilfe: Australische Firma bietet „Suizid-Kapsel“ an

Published On: 21. Dezember 2021 1:49

Lukrative Sterbehilfe: Australische Firma bietet „Suizid-Kapsel“ an

Aufsteigende Branche: Corona bremste Suizid-Projekte

Bild: Freepik

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  • Sterbehilfe wird lukrativer Markt
  • Jetzt wird „Suizid-Kapsel“ angeboten
  • Entwicklung australischer Firma
  • Sterbewilliger kann Tod selbst steuern
  • Drei Prototypen bereits vorhanden
  • Schweiz als Zielmarkt
  • Künstliche Intelligenz ersetzt Psychiater
  • Immer mehr Länder erlauben Sterbehilfe
  • Österreich ab Jänner 2022

„Exit International“, eine in Australien registrierte Firma, bietet Sterbewilligen eine sargähnliche 3-D-Print-Kapsel „Sarco“ an, in der diese, aus dem Leben scheiden können und das selbst und gezielt steuern können. Weil immer mehr Länder das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid – so auch kürzlich Österreich – aufheben, wittert man einen lukrativen Markt. Geht es nach Firmen-Gründer Philip Nitschke, soll der Freitod seiner „Klienten“ in seiner Kapsel ohne Ärzte und zugehöriges Prozedere möglich sein. Die „geistige Leistungsfähigkeit“ eines Sterbewilligen solle per Künstlicher Intelligenz eingestuft werden, nicht mehr, wie bisher, durch Psychiater.

„Komfortable“ Todes-Kapsel

Die „Sarco“-Kapsel kann von einer Person, die ihr Leben beenden will, von innen aktiviert werden. Sie lege sich in die „sehr komfortable“ Kapsel. Man stelle ihr einige Fragen, wenn sie diese beantwortet habe, können sie einen Knopf in der Kapsel drücken, die einen Mechanismus in der gewünschten Zeit auslöse. Die Kapsel sitzt auf einem Gerät, das den Innenraum mit Stickstoff flutet und den Sauerstoffgehalt in rund 30 Sekunden von 21 Prozent auf 1 Prozent reduziert. Die Person werde sich „etwas desorientiert fühlen und könne leicht euphorisch sein, bevor sie das Bewusstsein verliert“, erklärte er. Der Tod erfolge durch Hypoxie und Hypokapnie – also Sauerstoff- bzw. Kohlendioxidentzug. Die Person habe weder Panik noch ein Erstickungsgefühl. Laut Nitschke würde in einem Umfeld mit einem Sauerstoffgehalt von weniger als 1 Prozent der Tod nach etwa 5-10 Minuten nach Bewusstlosigkeit eintreten. Die Maschine könne überall aufgestellt werden – „im idyllischen Außenbereich“ oder in den Räumlichkeiten der Sterbehilfe, erklärte Nitschke.

Sterbewillige lieben die Schweiz

Nitschke hat sich in der Schweiz, wo Sterbehilfe schon seit langem erlaubt ist, über die Legalität des Einsatzes von „Sarco“ beraten lassen. Die Beurteilung sei angeblich abgeschlossen, es gebe keine legalen Probleme, sagte er. Menschen aus der ganzen Welt reisen in die Schweiz, um dort begleitete Sterbehilfe zu bekommen. Rund 1.300 Menschen waren es im Vorjahr. Sie nahmen dazu die Sterbehilfe-„Dienste“ der Organisationen „Exit“ (keine Verbindung zu Exit International) und Dignitas in Anspruch. Die derzeit gebräuchliche Methode ist die Einnahme von flüssigem Natrium Pentobarbital. Nach der Einnahme schläft die Person innerhalb von zwei bis fünf Minuten ein, bevor sie in ein tiefes Koma fällt, dem kurz darauf der Tod folgt. Aktuell müssen ein oder mehrere Ärzte hinzugezogen werden, die das Natrium Pentobarbital verschreiben und die psychische Entscheidungsfähigkeit der Person bestätigen. 

Suizid-Projekte durch Corona verzögert

Nitschke will die „psychiatrische Überprüfung“ aus diesem Prozess weghaben. Ziel sei es, ein Screening-System für Künstliche Intelligenz zu entwickeln, um die volle Entscheidungsfähigkeit der Person festzustellen. Vor allem Psychiater sind diesbezüglich sehr skeptisch. Nitschkes Idee: der Sterbewillige führt einen Online-Test durch, erhält einen Code und kann dann auf „Sarco“ zugreifen. Bisher gibt es zwei Prototypen von „Sarco“. Den ersten kann man noch bis August 2022 im Museum für Grabstätten-Kultur in Kassel bewundern. Der zweite war ästhetisch nicht ansprechend. Aus diesem und anderen Gründen ist er nicht die beste Wahl. Mehrere ergänzende Projekte von Sarco wurden wegen der Covid-19-Pandemie verzögert. Zum Beispiel die Entwicklung einer Kamera, die eine Kommunikation der sterbewilligen Person mit Menschen außerhalb der Kapsel ermöglicht. Die Einwilligung der Person muss aufgezeichnet werden. Das wurde in Auftrag gegeben und wird im nächsten Schritt hergestellt. 

Österreich: Sterbehilfe ab Jänner legal

Laut Schätzungen haben knapp drei Prozent der Weltbevölkerung ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. In Österreich wird das ab Jänner erlaubt sein, das Verbot der Hilfeleistung bei Suizid wurde aufgehoben, u.a. unter Berufung auf die „Autonomie“ der Menschen bei dieser Entscheidung. Interessant dabei: bei der Impfpflicht gilt dieses Prinzip nicht. Auch in Deutschland und Spanien ist man auf dem Weg zur legalen assistierten Suizidhilfe. 

NL und Belgien: auch für Minderjährige

In den Niederlanden und Belgien ist das schon sei 2002 möglich. Dort dürfen das auch Minderjährige dürfen in Anspruch nehmen. In Luxemburg gibt es seit 2009 die aktive Sterbehilfe. In Bulgarien, Kroatien, Polen und Rumänien ist sie strafbar, dafür drohen zwischen fünf bis acht Jahre Haft. In Kanada ist aktive Sterbehilfe legal. 2018 machte sie rund 1,12 Prozent der Sterbefälle in Kanada aus. In den USA ist die ärztliche Suizidassistenz auf Bundesebene noch nicht abschließend geregelt. In einige Bundesstaaten gibt es sie schon. In Kolumbien ist aktive Sterbehilfe seit 2014 erlaubt, sie gilt für austherapierte Menschen, was von einem wissenschaftlichen Gremium bestätigt sein muss. In Neuseeland ist Hilfeleistung beim Suizid seit Oktober 2021 erlaubt, nachdem zwei Drittel der Bevölkerung dafür gestimmt hatten. Es betrifft unheilbar kranke Menschen, die innerhalb von sechs Monaten sterben würden. Sie müssen geistig und psychisch in der Lage sein, diese Entscheidung für sich zu treffen.

+++ Wichtig: Wenn Sie Sorgen und Depressionen haben, die Sie verzweifeln lassen, holen Sie sich Hilfe: https://www.gesundheit.gv.at/leben/suizidpraevention/inhalt +++

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