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Toxische und krebserregende Substanzen in Covid-Impfstoffen

Published On: 22. Dezember 2021 0:40

Toxische und krebserregende Substanzen in Covid-Impfstoffen

Veröffentlicht am 22. Dezember 2021 von LK.

Bei den Produktunterlagen der EMA für den Impfstoff vom Moderna sind in Anhang 1, der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, unter Punkt 6 die «sonstigen Bestandteile» gelistet. Dort heisst es, der Impfstoff enthalte unter anderem SM-102, DSPC sowie DMG-PEG2000.

In den entsprechenden Unterlagen von Biontech-Pfizer sind die Substanzen ALC-0135, ALC-0159 sowie DSPC als Inhaltsstoffe aufgelistet. Beide Impfstoffe wurden mitsamt dieser angeführten Zusätze bedingt zugelassen.

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Inhaltsstoffe Impfstoff Moderna

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Inhaltsstoffe Impfstoff Biontech-Pfizer

Laut dem Sicherheitsdatenblatt zu SM-102 ist diese Substanz nicht zur Verwendung bei Tieren oder Menschen geeignet, da sie toxisch ist. Andere Anwendungen liegen laut Hersteller «in der Verantwortung des Käufers» der Substanz. SM-102 verursacht unter anderem, als wichtigste toxische Nebenwirkungen: Anämie (Blutarmut), Husten, Depressionen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Herzschäden, Müdigkeit und Erschöpfung, Leberschäden und narkoseähnliche Zustände. Darüber hinaus schädigt SM-102 das Erbgut und ist teratogen (fördert also Missbildungen bei ungeborenen Kindern und kann Krebs hervorrufen).



Ähnliches gilt auch für die anderen angeführten Substanzen in den mRNA-Impfstoffen. Bei allen warnt der Hersteller dezidiert davor, dass sie bei Menschen nicht angewendet werden sollen und nur für Laborzwecke (!) geeignet sind.

Warnhinweis bei ALC-0135.

Impfpflicht mit toxischen Impfstoffen

Dass die beiden Impfstoffe mitsamt den toxischen Inhaltsstoffen von der EMA bedingt zugelassen wurden, ist mehr als erstaunlich. Aber vollends unverständlich ist, dass diese Impfstoffe trotz ihrer teratogener Wirkung bei Schwangeren, Kindern und Krebspatienten bedingt zuglassen sind.

Und nun sollen potentiell krebserregende, pathogene und Erbgutschäden verursachende Chemikalien im Rahmen einer Impfpflicht der gesamten Bevölkerung oktroyiert werden, ohne dass die Patientinnen und Patienten darüber entscheiden können, ob sie dieses Risiko eingehen wollen oder nicht. Dieses Faktum dürfte bei Gerichtsverfahren wegen Impfschäden, bei Verfahren vor Verfassungsgerichten und bei Einsprüchen gegen die Impfpflicht in Zukunft noch eine nicht unbedeutende Rolle spielen.

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Dr. med. univ. Hannes Strasser, MSc., ist Facharzt für Urologie und Notarzt und führt eine urologische Praxis in Hall in Tirol. Der Universitätsdozent hat zahlreiche Auslandsaufenthalte absolviert und Gastprofessuren bekleidet, unter anderem am Northwest Hospital in Seattle, am University of Virginia Health System in Charlottesville, am Johns Hopkins Hospital in Baltimore und am Beaumont Hospital in Royal Oak. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Preise erhalten und über 100 wissenschaftliche Publikationen und Buchbeiträge verfasst.

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