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Impfpflicht wackelt: Über 183.000 Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen

Published On: 12. Januar 2022 7:15

In den letzten Stunden der Begutachtungphase des Impfpflichtgesetzes trudelten noch weitere wichtige Stellungnahmen im Parlament ein. So äußerten noch die Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte (GÖD), Salzburger Verfassungsjuristen und ein ÖVP-Politiker Einsprüche zur Impfpflicht. Insgesamt kam es zu über 180.000 Stellungnahmen auf beide Gesetzesentwürfe zusammen. Die Regierung hält aber weiterhin am Gesetz fest. Zumindest öffentlich: denn das Gesetz wackelt zweifellos gehörig.

Von Waldo Holz*

Für den parlamentarische Prozess ist es ein beispielloses Ereignis: Insgesamt wurden zu den beiden Entwürfen betreffend einer Covid-19-Impfpflicht 183.268 Stellungnahmen eingebracht. Am Montag endete die Begutachtungsfrist. Noch nie zuvor in der Geschichte wurde eine Gesetzesinitiative so umfangreich von der Bevölkerung kommentiert.

Flut an Stellungnahmen

Auf den ersten Entwurf zur Impfpflicht, der am 09. Dezember im Parlament eingelangt war, entfielen 105.886 Stellungnahmen. Der Initiativantrag „Impfpflicht“, eingebracht am 16. Dezember, wurde von 77. 382 Stellungnahmen kommentiert.

Wie die Regierung diese Begutachtungslawine abarbeiten will, bleibt fraglich. Sie hält weiterhin daran fest, die Impfpflicht am 21. Jänner zu beschließen. Bis zum Beschluss hat man nun 18.326 Stellungnahmen täglich abzuarbeiten. Das sind mehr als 763 pro Stunde, wenn 24 Stunden am Stück gearbeitet werden würden. Wie viele das pro Minute sind, darf sich jeder selbst ausrechnen.

Zwar sind viele der Stellungnahmen wortgleich, doch kommen die Papiere nicht nur von Privatpersonen oder der parlamentarischen Opposition. Über einige hat tkp ausführlich berichtet: Über jene der „ARGE Daten“ oder auch über jene der ELGA, die mit einem Teil der Umsetzung betraut ist.

Verordnungsermächtigung

Zudem wurden auch noch am Ende der Begutachtungsfrist schwergewichtige Einsprüche vorgelegt. Die Salzburger Verfassungsjuristen Reinhard Klaushofer und Benjamin Kneihs. Sie kritisieren die „Verordnungsermächtigung“, die im Gesetz enthalten ist. Der Gesundheitsminister kommt weitreichende Befugnisse, die Impfpflicht per Verordnung zu adaptieren. „Dieser Punkt ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich nicht haltbar“, sagen die beiden Juristen.

Dies ist aber nur der schwerwiegendste Einspruch. Unsicherheiten um „Off-Label“-Impfung, die Omikron-Variante, Kinderimpfungen und „veraltete“ Impfstoffe ergänzen die Stellungnahme der Salzburger.

Auch von der Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte (GÖD) kommt Kritik. Die Bundesvertretung hat zwar medizinisch nichts auszusetzen, mahnt aber vor massivem verwaltungstechnischem Aufwand. Ohne weitere Planstellen in der Justiz werde man den Mehraufwand nicht abarbeiten können. Kurz: Ohne mehr Geld, beziehungsweise mehr Personal, würde eine Impfpflicht den österreichischen Justizapparat überlasten.

Regierungsrebellen

Im Windschatten grüner Parteirebellen, die gerade auf corona-strategie.at um Unterstützung gegen Impfpflicht und 2G zu sammeln, positionierte sich auch Madeleine Petrovic. In den 1990ern immerhin Bundessprecherin der Grünen. Sie hat 19 Seiten gegen die Impfpflicht verfasst und zerlegt darin das gängige Corona-Narrativ durchaus eindrucksvoll. Die Impfplicht sei jedenfalls auf mehreren Ebenen menschrechtswidrig.

Knapp 24 Stunden vor dem Ende der Begutachtungsfrist war auch noch eine Stellungnahme des ÖVP-Vize-Bürgermeisters von Fohnsdorf, Volker Kienzl, eingelangt. Der steirische ÖVP-Gemeindepolitiker widerspricht seiner Regierung. So gebe es ein „klarer NEIN zu einer Impfpflicht gegen Covid-19“ von seiner Seite. Zustimmen tue er kostenlosen, niedrigschwelligen Angeboten.

Kienzl zeigt sich in seiner Stellungnahme enttäuscht von der Wirkung der Gen-Impfung. Die Politik konnte ihre Versprechungen nicht halten:

„Bereits im Herbst 2021 und somit vor der aktuellen Omikron-Variante kam es in regionalen Pflegeheimen zu zahlreichen symptomatischen Infektionen unter vollimmunisierten Heimbewohnern, vielen schweren Verläufen und sogar einigen Todesfällen. Dass die Schutzwirkung nicht- wie lange behauptet- rund ein Jahr anhält, war jedoch viel früher ersichtlich – ein Blick nach Israel im Sommer 2021 hätte genügt.“

Der Vizebürgermeister schließt mit einem Appell: „Hören Sie wieder auf die Breite der Wissenschaft, auf die Breite der Politik, auf die Breite der Gesellschaft. Lassen Sie wieder Professoren, Wissenschaftler, Ärztinnen und Ärzte und andere Fachleute zu Wort kommen und sanktionieren Sie nicht jeden, der vom Mainstream abweichende Meinungen vertritt.“

Impfpflicht wackelt

Bisher scheint der Appell verpufft: Ohne Diskussion hat die Regierung erneut den „Lockdown für Ungeimpfte“ verlängert. Auch an der Impfpflicht hält man fest – sagt man zumindest. Am 21. Jänner soll sie beschlossen werden. Doch mittlerweile diskutieren Medien schon neue Entwürfe, die zunächst eine Verschiebung bis zum Frühjahr vorsehen. Überraschen würde es nicht, sollten die nächsten Tage neue Entwicklungen bringen.

Was es nicht geben wird? Eine Presseaussendung von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), in der er die „lebhafte Demokratie“ lobt, die den Gesetzgebungsprozess begleitet. Eine Flut an Einsprüchen ist für die Republik bisher einmalig. Nichts anderes als eine Sternstunde der Demokratie.  Sollte die Regierung diese Stellungnahmen einfach übergehen, dann wäre das auch einmalig.

Bild geralt / pixabay

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*Pseudonym

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