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Aktuelle Ausgabe: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Published On: 26. Januar 2022 19:22

Aktuelle Ausgabe: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Symbolbild: Freepik

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Seit Donnerstag der Vorwoche ist es traurige Gewissheit: Die türkis-grüne Regierung und ihre rot-pinken Erfüllungsgehilfen peitschten den umstrittenen Spritzenzwang durch den Nationalrat. Schon mit 15. März drohen unzähligen Österreichern ohne aktivem Impfstatus somit horrende Bußgelder. Doch noch ist nicht alles verloren: Denn ein unmittelbarer Zwang zum Empfang der Behandlung ist unmöglich – und der Einspruch gegen Strafbescheide ein demokratisches Recht. 

Viele Österreicher sind verzweifelt. Dass der Gesetzgeber eine Galgenfrist einräumt, tröstet kaum. Spätestens in der zeitlich noch nicht festgelegten „Phase 3“ folgen – einen Monat nach einem Erinnerungsschreiben – automatisierte Strafen. Wer bis zum Stichtag keine Gen-Behandlung empfing, soll bis zu 600 Euro Strafe im abgekürzten Verfahren zahlen – außer er macht binnen zwei Wochen eine Ausnahme geltend oder holt den Stich nach. Die Prozedur gilt viermal im Jahr. 

Ebenfalls zwei Wochen hat man für einen begründeten Einspruch, der zum ordentlichen Verfahren führt. Dort drohen bis zu 3.600 Euro Strafe, es gilt kein Verschlechterungsverbot. Diese rechtlich einmalige Praxis soll abschreckende Wirkung haben. Denn sogar die von der Regierung viel zu niedrig kalkulierten 100.000 Verfahren im Jahr würden bei drei Stunden je Beschwerde 180 Beamten binden. 

Erwartete Beschwerdeflut

Tatsächlich könnten es Millionen sein. Denn selbst bei rascher Einführung der dritten Phase etwa Mitte Mai, trifft es sofort nicht nur 1,5 Mio. „genuin“ Ungeimpfte, sondern auch weite Teile der 800.000 vor November Genesenen und mitunter über 1 Mio. Personen, die den Booster ablehnen und ihren Impfstatus so verlieren. Im Ernstfall braucht es also 5.000 Extra-Beamten, um die Flut an Beschwerden zu bearbeiten. Auch die Gerichte könnten überlastet werden. 

Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) rechnen, dass jeder Zehnte ein Rechtsmittel einlegt. Aus Zigtausenden budgetierten Beschwerden würden Hunderttausende und ein Wettlauf gegen die Zeit. Denn ein solches Verfahren darf maximal 24 Monate dauern, andernfalls ist es einzustellen. Zur VfGH-Beschwerde ist jeder berechtigt, der bereits ein erstinstanzliches Urteil erfuhr und in dessen unmittelbare Rechtssphäre eingeschnitten wird, es herrscht Anwaltszwang.

Top-Themen & interessante Artikel der aktuellen Ausgabe

  • Wochen-Blick: Die Maske ist gefallen
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In der österreichischen Medienlandschaft gibt es bis auf den „Wochenblick“ fast keinen wirklichen Widerstand. In den vergangenen Wochen und Monaten erreichten zahlreiche Leserbriefe die „Wochenblick“-Redaktion und zeigen, dass der „Wochenblick“ mit seiner Berichterstattung einen krisensicheren Kurs fährt. Dennoch übt die Regierung einerseits mit ihren Maßnahmen großen wirtschaftlichen Druck aus – und überschüttet andererseits ihr ergebene Medien mit Geld, um die demokratische Meinungsbildung zu ihren Gunsten zu verzerren.

Kritische Medien wie der „Wochenblick“ sind den Mächtigen hingegen ein Dorn im Auge, weil wir es als unseren Auftrag sehen, das Informationsbedürfnis der Bevölkerung mit verlässlichen Informationen zu stillen, indem wir schreiben, was andere verschweigen. Damit wir in diesem wichtigen Kampf um die Wahrheit wettbewerbsfähig bleiben können, bauen wir vor allem auf die Unterstützung unserer Leser. WIR sind auf IHRE Hilfe angewiesen! Empfehlen Sie uns ihren Freunden, Verwandten und Bekannten.

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