Hochbrisanter Fragenkatalog an Mückstein – Beendet Verfassungsgericht Corona-Narrativ?
Guten Morgen Verfassungsgericht! Ist das das Ende des Corona-Regimes? Der Verfassungsgerichthof schickte am Donnerstag einen ausführlichen Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium. Die Fragen, die die Corona-Erzählung der Regierung in ihren Grundfesten erschüttern, und Wolfgang Mückstein ordentlich den Schweiß auf die Stirn treiben. Er hat nun knapp drei Wochen Zeit, Antworten zu liefern – wenn das Dokument wirklich echt ist, daran gibt es Zweifel.
Von Waldo Holz*
Das dürfte für Wolfgang Mückstein äußert unangenehm werden: Der Verfassungsgerichtshof richtet einen ausführlichen Fragenkatalog an den Gesundheitsminister. Darin finden sich hochbrisante Fragen, die das Corona-Narrativ der Regierung grundlegend hinterfragen und das Potential haben, dieses gänzlich zu erschüttern.
Verfassungsgericht stellt plötzlich richtige Fragen
Mückstein hat bis zum 18. Februar Zeit, die Fragenkatalog zu beantworten. Sie beziehen sich auf ein Verordnungsprüfverfahren bezüglich einer Verordnung, die auf das Covid-19-Maßnahmengesetz beruht. Das Gesetz stellt eine weitreichende Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister dar. Nimmt man an, was viele Juristen tun, dass die österreichische Verfassung seit März 2020 auf dem Verordnungsweg ausgehoben wird, ist dieses Gesetz entscheidend.
Der fünfseitige Fragenkatalog, der am Donnerstag übermittelt wurde, stellt ganz grundlegende Fragen zur Methodik des Gesundheitsministeriums und zu dessen Umgang mit Covid-19. Bereits die erste Frage birgt enormes Sprengkraft-Potential.
In diesem Ton geht im gesamten Dokument weiter. So wird etwa auch gefragt, in welchem Ausmaß die FFP2-Maske das Infektionsrisiko reduziert.
Frage sieben behandelt schließlich die Corona-Behandlung, die „Impfung“. Die Antworten werden auch für das Impfpflichtgesetz von hoher Relevanz sein.
Am Samstag wurde das Dokument, welches das Corona-Regime in ihren Grundfesten erschüttern kann, publik. Die Signatur spricht für die Echtheit des Dokuments, das Verfassungsgericht selbst hat sich noch nicht dazu geäußert. Einen eindeutigen Beweis für eine Fälschung gibt es allerdings auch noch nicht.
Warum der Verfassungsgerichtshof gerade jetzt diese Fragen an den Minister richtet, bleibt bisher ungeklärt. Viele davon wären schon früher zu stellen gewesen. Mückstein hat jetzt aber knapp drei Wochen Zeit, Antworten zu liefern. Der gesamte Fragenkatalog:
Hier noch ein Statement von Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler dazu:
Bild wikicommons
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