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Rechtsanwalt zum Impfpflichtgesetz: Rechtsfortschritte vernichtet

Published On: 29. Januar 2022 9:59

Es gab zwei Einbringungen des Covid-Impfpflichtgesetzes, einmal als Ministerialentwurf und das zweite Mal als Initiativantrag von den Gesundheitssprechern der Regierungsparteien. Noch nie hatte es dermaßen viele Stellungnahmen zu einer Gesetzesmaterie gegeben, seitdem Österreich unter dem Namen Ostarrichi im Jahr 996 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Insgesamt fast 200.000 Stellungnahmen zu beiden Anträgen blieben so gut wie ungehört.

Von Dr. Peter F. Mayer

Eine ganz besonders grundlegende Stellungnahme hat die Wiener Zeitung gestern veröffentlicht. Der Gastkommentar stammt von Wilfried Ludwig Weh Rechtsanwalt in Bregenz, der seit 1984 schwerpunktmäßig zu Grundrechtsfragen publiziert.

Seine Kritik setzt bereits am fragwürdigen Zustandekommen des Gesetzes an: „Beschlossen auf einer erweiterten rein politischen Landeshauptleutekonferenz, ohne vorherige wissenschaftliche Vorbereitung etwa in einem großen Hearing, wie es für eine derartige Rechtsmaterie unerlässlich wäre. Die Begutachtungsfrist wurde über Weihnachten gelegt, und dennoch sind laut Parlamentshomepage knapp 100.000 Stellungnahmen eingelangt.“

Auch da sieht Weh schon Probleme, denn in einer Woche konnte niemand die Stellungnahmen alle lesen, geschweige denn sie bewerten und überprüfen.

Der Rechtsanwalt weist weiter darauf hin, dass sich durch Omikron die gesamt Faktenlage völlig verändert hat, dem Gesetz also die Grundlage fehlt. Er vermutet, dass „eine Art Gesetz auf Vorrat für zukünftige Eingriffe geschaffen wird, obwohl derzeit kein echtes Bedrohungsszenario mehr vorliegt, sozusagen als Trojanisches Pferd“.

Und damit gilt:

„Das Fehlen der akuten Ernsthaftigkeit des Gesetzes allein macht es schon verfassungswidrig.“

Aber das Schlimmste sind die „drei zentrale Verstöße gegen österreichische und Europäische Grundrechtsstandards, wie sie in dieser Radikalität noch nie zu beobachten waren.“

Unter dem Zwischentitel „Rechtsfortschritte vernichtet“ stellt Weh zunächst fest:

„Das Gesetz nimmt in Kauf, dass die Geimpften zwar vor schweren Verläufen geschützt sein sollen, die Impfung aber ebenfalls zu Impfschäden führen kann.“

Er führt weiter aus, dass bisher alle Behauptung von den regierungstreuen Virologen ein bisher nie gekannte kurze Halbwertszeit haben, was gestern galt, wird heute bestritten.

Aber weiter mit den Verstößen gegen Grundrechtsstandards:

„Den zweiten Dammbruch begeht das Gesetz, indem es hemmungslos Rasterfahndungen mit höchstsensiblen Daten bewilligt, obwohl Rasterfahndungen mit österreichischem und Europäischem Datenschutz unvereinbar sind und es dafür auch keinerlei sachliche Rechtfertigung oder gar Notwendigkeit gibt.“

Noch schlimmer macht es das Gesetz durch die Kombination „mit einem unsäglichen Strafensystem, das alle Rechtsfortschritte der vergangenen 80 Jahre mit einem Federstrich vernichtet.“

Die mündliche Verhandlung ist auf mehreren Ebenen garantiert und ebenso das Verbot der Straferhöhung bei Inanspruchnahme des ordentlichen Rechtsweges. Diese Rechtsgrundätze verletzen die 137 Abgeordneten mit ihrem Beschluss. Man muss sich wirklich fragen, was aus Österreich mittlerweile geworden ist: eine Bananenrepublik oder eine faschistische Diktatur.

Rechtsanwalt Weh hofft jedenfalls darauf, dass der Bundespräsident das Gesetz wegen offensichtlicher Grundrechtswidrigkeit nicht unterzeichnet und ihm damit die Rechtskraft verweigert.


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