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Wahre Pandemie-Zahlen gefordert: Kippte Verfassungsrichter-Schreiben das 2G-Diktat?

Published On: 29. Januar 2022 21:35

Wahre Pandemie-Zahlen gefordert: Kippte Verfassungsrichter-Schreiben das 2G-Diktat?

Mückstein in akuter Erklärungsnot

Bild (VfGH-Eingang): Haeferl, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 AT

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Wochenblick liegt ein Schreiben vor, das aus der Feder von Verfassungsrichter Dr. Andreas Hauer stammen soll. Das fünfseitige Papier an das Mückstein-Ministerium hat es in sich. Denn im Verordnungsprüfungsverfahren zum kürzlich aufgehobenen “Lockdown für Ungeimpfte” soll der Gesundheitsminister die Zahlen nennen, welche die Grundlagen der Corona-Maßnahmen bilden. Verbirgt sich hinter diesem Schreiben der Grund für die plötzliche Lockerung der Bundesregierung, die so vor wenigen Tagen nicht absehbar war? Nach Informationen, die Wochenblick vorliegen, ist nicht nur die Amtssignatur, sondern auch das Schreiben echt. Insidern zufolge könnte die ganze Corona-Diktatur vor dem Aus stehen.

2G-Regel endet direkt nach Frist für Stellungnahme

Diesen Schluss lässt zumindest die Zeitschiene des Schreibens zu. Es ist auf den 26. Jänner datiert. An jenem Tag wurde plötzlich verkündet, dass der “Lockdown für Ungeimpfte” am Montag nicht mehr verlängert wird. Und die eingeräumte Frist zur Stellungnahme läuft mit dem 18. Februar ab – just am Tag, bevor die 2G-Regel vollständig fällt. Handelt es sich dabei nur um einen Zufall oder bekam Türkis-Grün nun kalte Füße, dass eine umstrittene Maßnahme erstmals nicht erst nachträglich gekippt wird, sondern noch während sie in Kraft wäre? Die schrittweise Rücknahme der 2G-Schikane am Samstag schien eine hastige Entscheidung zu sein. Inhaltlich fühlt das Schreiben dem Nehammer-Mückstein-Regime intensiv auf den Zahn.

Detailfragen zur Pandemie: Mückstein in Erklärungsnot

Dieser soll etwa die Zahlen auf der Intensivstation, auf der Normalstation sowie bei den Todesfällen aufschlüsseln – und zwar danach, ob diese ursächlich wegen Covid-19 auftraten oder dies eine Nebendiagnose war. Außerdem soll er dies nach Alterskohorte und Geschlecht in relativen Zahlen tun sowie nach Virusvariante und Lebensbereich. Weiters möge Mückstein den epidemiologischen Nutzen von FFP2-Masken, Corona-Tests und den einzelnen Impfdosen sowie deren behauptete “Schutzwirkung” darlegen.

Die Fragen lassen dabei keinen empfindlichen Bereich aus. So möge Mückstein exakt das Risiko einer Hospitalisierung nach Impfstatus angeben – je einmal auf Basis eines 25-Jährigen, einmal auf Basis eines 65-Jährigen. Er soll auch erklären, inwiefern der “Lockdown für Ungeimpfte” diese Zahlen beeinflusst hätte. Einigen Sprengstoff birgt auch die abschließende Frage. Dort möge Mückstein nämlich erklären, woher der Befund rühre, dass einerseits die Anzahl der Covid-19-Todesfälle um ein Drittel niedriger sei als im Jahr zuvor – die Übersterblichkeit pro Woche sich aber im dreistelligen Bereich befinde.

Kann grüner Minister ominöse Übersterblichkeit erklären?

Spannend wird vor diesem Hintergrund insbesondere, wie Mückstein auf diese Fragen antwortet. Gerade bei letzterem Punkt könnte dieser nämlich viel Licht ins Dunkel bringen. Denn kritische Stimmen munkeln, dass es sich bei diesen Totenzahlen um den “Elefanten im Raum” handelt, den niemand anspricht: Nämlich, dass die Impf-Kampagne womöglich die Sterblichkeit der Bevölkerung erhöhte. Denn neben über 44.000 Verdachtsfällen auf Impf-Schäden (nach offiziellen BASG-Zahlen) bleiben womöglich jene Fälle unbemerkt deren Immunsystem oder Herz unbemerkt Monate nach der Spritzengabe in die Knie geht.

Stolpert auch Spritzenzwang-Gesetz über die “Hard Facts”?

Mindestens ebenso spannend wie die inhaltliche Beantwortung der Fragen, die das offizielle Corona-Narrativ stark auf den Prüfstand nehmen, sind auch die rechtlichen Folgen. Denn Juristen sehen einen greifbaren Zusammenhang zwischen der Maßnahmen-Rücknahme und dem VfGH-Schreiben. Ein sachkundiger Anwalt schildert seine Einschätzung dem Wochenblick wie folgt: “Der VfGH will jedenfalls echte ‘Hard Facts’, wie sie bislang die Bundesregierung nicht bei ihren Gesetzesvorlagen und der Minister nicht bei seinen Verordnungen zur Verfügung stellt”.

Dass der VfGH bereits beim “Lockdown für Ungeimpfte” solche Detailfragen stellt, könnte auch schlechte Nachrichten für die Regierung im Bezug auf das Spritzenzwang-Gesetz bedeuten. Denn: “Es ist davon auszugehen, dass er bei der Impfpflicht genauso die ‘Hard Facts’ wird sehen wollen. Und da schaut es eher dünn aus für die Bundesregierung.” Ist es gar der Anfang vom Ende der heimischen Impf-Diktatur? Gut möglich scheint jedenfalls, dass sich der polit-mediale Komplex auf Hauer einschießen könnte, falls sein Schreiben den Startschuss für die Rückkehr zur Freiheit gegeben haben sollte…

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