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Grüne gegen Impfpflicht und 2G: Offener Brief an den Bundesrat

Published On: 31. Januar 2022 13:02

Am 3. Februar steht das vom Nationalrat mit 137 gegen 33 Stimmen verabschiedete Covid-Impfpflichtgesetz auch im Bundesrat zur Beratung und Beschlussfassung an. Sollte es danach der Bundespräsident unterzeichnen, so würde es mit der Veröffentlichung Gültigkeit erlangen.  Sehr viele Organisationen und Menschen wenden sich noch mit Ausrufen an den Bundesrat und an den Bundespräsidenten mit dem Ersuchen, dieses offen verfassungswidrige Gesetz nicht zu verabschieden bzw. zu unterzeichnen.

Von Dr. Peter F. Mayer

Sehr aktiv hat sich zuletzt die Gruppe „Grüne gegen Impfpflicht und 2G“ gezeigt. Sie nehmen jetzt die bevorstehende Beratung in der Länderkammer zum Anlass in einem offenen Brief an die Vernunft zu appellieren. Hier ist der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte,

der Verfassungsgerichtshof hat das Sozialministerium aufgefordert, bis spätestens 18. Februar den beiliegenden Fragenkatalog zu beantworten.

In diesem Katalog werden zahlreiche Fragen aufgelistet, welche wir und andere Skeptiker:innen seit Monaten an die Regierung stellen. Es sind auch jene Bedenken, die von der Bevölkerung in den hunderttausenden Stellungnahmen an das Parlament geäußert wurden. Die gestellten Fragen sind essentiell und entscheidungsrelevant für ein verantwortungsbewusstes Pandemiemanagement – und somit auch für die Entscheidung über die Impfpflicht.

Insbesondere folgende offene Fragen und aufgezeigte Ungereimtheiten müssen gemäß der staatlichen Sorgfaltspflicht vor einer Abstimmung jedenfalls geklärt sein:

  • Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe

Hier geht es um die Frage, wie wirksam und wie sicher diese tatsächlich sind. Wann reduziert sich ihre Schutzwirkung und in welchem Ausmaß? Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach der relativen und der absoluten Risikoreduktion. Hier ergab sich aus den Zulassungsstudien nämlich ein eklatanter Unterschied (zB: Pfizer 95% zu 0,84%). Berechtigterweise führt der VfGH auch die ungeklärte Übersterblichkeit von insbesondere jüngeren Menschen ins Treffen, die bis heute von staatlicher Seite augenscheinlich nicht untersucht wurde.

  • Indikationen für eine Impfung

Konkret geht es hier um Fragen, die die unterschiedlichen Nutzen-Risiko-Abwägungen in den verschiedenen Altersgruppen und deren Betroffenheit bezüglich Erkrankung, Hospitalisierung, intensivmedizinischer Betreuung und Letalität. Dies wurde bisher offenbar außer Acht gelassen, obwohl sich – mangels steriler Immunität durch die Impfung – erst daraus eine Impfindikation ableiten lässt.

  • Evidenz für die Einführung einer Impfpflicht

Bei diesen Fragen geht es um irreführende Definitionen und das Fehlen von nachgewiesenen Kausalitäten. Gefragt wird nach den ursächlichen Zusammenhängen zwischen Infektionsnachweis und Erkrankung, Hospitalisierung, intensivmedizinischer Behandlung und Letalität. Anders als bei den Impfnebenwirkungen, die – um anerkannt zu werden – eine nachgewiesene Kausalität voraussetzen, wird bei Hospitalisierungen und Todesfällen mit Covid-19 auf einen Kausalzusammenhang völlig verzichtet. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebendiagnose, bzw. sogar Zufallsdiagnose findet keinen Eingang in die Statistik.

Ihnen dürfte bekannt sein, dass derzeit selbst Personen, die aufgrund der Impfung schwere Nebenwirkungen erlitten, zur Folgeimpfung verpflichtet werden.

Neben dem vom VfGH erstellten Fragenkatalog wurden in jüngster Vergangenheit von der Zeitschrift NEWS Verflechtungen zwischen den Mitgliedern des nationalen Impfgremiums und Pharmafirmen veröffentlicht. Bedenklich in diesem Zusammenhang erscheint auch die Besetzung von der Pharma-Lobbyistin Helga Tieben durch BM Dr. Mückstein als Leiterin der Medizinmarktaufsicht.

In Summe stellt sich die Ausgangsbasis für Gesundheitsentscheidungen und Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger als äußerst fragwürdig dar. Es kann weder im Sinne der Nationalratsabgeordneten, noch in Ihrem Sinne als Bundesratsabgeordnete sein, Schäden an der Gesundheit einzelner Menschen und der Gesellschaft zu riskieren.

Den oben genannten Fragen mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nachzugehen, liegt in Ihrer Verantwortung.

Mit der Verweigerung Ihrer Zustimmung zum übereilt beschlossenen Impfpflichtgesetz geben Sie dem Nationalrat eine weitere Chance, die Grundlagen und Evidenzen gewissenhaft und sorgfältig zu überprüfen und auf Basis der bis dahin (fast) vollständig ausgearbeiteten Antworten eine verantwortungsvolle Entscheidung herbeizuführen.

Wir verlassen uns darauf, dass Sie Ihrer moralischen und politischen Verantwortung gerecht werden und das Wohl der Bevölkerung über parteipolitische Überlegungen stellen.

Freundliche Grüße

Grüne gegen Impfpflicht und 2G“


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