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Können oder wollen deutsche Behörden auf fachliche Fragen zur Pandemie nicht antworten? Ein Erfahrungsbericht.

Published On: 6. Februar 2022 10:20

Ich gebe es zu, ich war gutgläubig. Nicht gegenüber Leitmedien und Presse, da hatte ich lange vor Beginn der Pandemie bemerkt, dass die Qualität der Berichterstattung seit Jahren im Sinkflug war und immer öfter Niveau und Wahrheitsgehalt der früheren DDR Presse erreichte oder sogar unterschritt.

Von Gastautor Dr. Uwe Hannes

Als ehemaliger ö.b.u.v. Sachverständiger für Altlasten wunderte ich mich zwar, warum im Frühjahr 2020 keine systematischen Stichprobenuntersuchungen zur Covid-Ausbreitung erfolgten, warum Lockdown- oder Quarantäne-Maßnahmen nur halbherzig erfolgten, und warum überall die total idiotische Zählweise „an und mit“ Corona verstorben angewendet wurde. Ein Glück, dachte ich spaßeshalber, dass die WHO keine Bekleidungspandemie ausgerufen hat, denn „an und mit“ Bekleidung versterben viel mehr. Achtung, das war nur Satire – man kann statt „an und mit Bekleidung“ auch Schnupfen, Knochenbrüche, Krankenwagen, TV-Programme etc. einsetzen.

Dies soll nur noch einmal die Sinnwidrigkeit der von WHO und Regierungen verwendeten Zählweise verdeutlichen. Erst waren WHO, Politiker und Experten gegen eine Maskenpflicht, dann gab es Provisionsvereinbarungen und schon kam die Maskenpflicht. Ärzte, die auf gesundheitlichen Schäden der Maskenpflicht hinweisen, sind nun in der Minderheit. Die Maskenpflicht wird von der Mehrheit ebenso wenig in Frage gestellt wie vor Jahrhunderten die positive Wirkung der kirchlichen Ablassbriefe. Dummheit oder Gier sind oft plausible Erklärungen für unlogische Entscheidungen. Ich erklärte mir dies alles mit Dummheit und nicht mit Arglist der Verantwortlichen.

Zulassung per Ankündigung

Skepsis zur Impfstoffzulassung war angezeigt, als Minister Spahn im Jahr 2020 einen Monat vorab das Datum des positiven Prüfergebnisses der Impfstoffzulassungsprüfung bekanntgab. Was sollen Behördenangestellte machen, wenn sie Mängel in den Antragsunterlagen feststellen, aber die Regierung das positive Prüfergebnis vorab verkündet hat. Da führt ein Abweichen von der Ministervorgabe zum Knick in der Laufbahn und zu Nachteilen. Mit etwas Glück gibt es keinen Mangel in der Zulassungsstudie. Leider war dem nicht so.

Dennoch war ich bis Oktober 2021 gutgläubig in Bezug auf die Regierungserklärungen zur Pandemie. Deshalb und weil ich ein geschwächtes Immunsystem habe, ließ ich mich auf Rat meines Arztes im Mai und Juni 2021 impfen.

Im September 2021 durfte meine ungeimpfte Frau nicht mit mir mit der offenen Fähre über den Gardasee von Malcesine nach Limone fahren, aber von Limone nach Malcesine schon. Der Besuch einer Burgruine war nicht erlaubt, die Fahrt in einer Seilbahnkabine schon. Was für ein Widersinn, was für eine Apartheid zwischen Geimpften und Ungeimpften. Zur gleichen Zeit wurde das Münster Cluster bekannt, wo sich auf einer 2G Party 22,5% der Geimpften an einem Abend infizierten. Und bereits seit August war zumindest der Fachwelt aus Studien bekannt, dass sich Geimpfte infizieren und in den ersten, ansteckenden Tagen auch ähnliche Virenlasten haben.

Gefährdung durch 2G und 3G

2G und 3G Maßnahmen sind geeignet, Menschen mit einem geschwächten Immunsystem ernsthaft zu gefährden, weil sie eine falsche Sicherheit vermittelten. Ende September 2021 erkrankte ich an Covid, nicht nur leicht. Im Gegensatz dazu erkrankte die einzige ungeimpfte Person im Haus als letzte und hatte weniger schwere Symptome. Ein Indiz, kein Nachweis. Zuvor begann ich das Thüringer- und das Bundesgesundheitsministerium anzufragen, wieviel mehr Geimpfte gegenüber Ungeimpften geschützt sind und beantragte auch Akteneinsicht in Untersuchungsergebnisse, die den Unterschied belegen. Das Thüringer Gesundheitsministerium antwortete erkennbar falsch mit 95% Schutz vor Ansteckung und verwies auf Nachfrage auf die RKI Homepage.

Ich habe dann RKI, STIKO, Ethik-Kommission, Leopoldina, das sächsische Gesundheitsministerium, weitere Behörden sowie Fraktionen und Abgeordnete von Bund und mehreren Ländern einschließlich Karl-Lauterbach und anderen Impfideologen angeschrieben mit meinen Fragen und kritischen Hinweisen zu 2G und 3G. Auf die Akteneinsicht beim RKI warte ich noch heute und ich erhielt entweder keine Antworten oder nur allgemeine und vorformulierte Antworten bzw. Phrasen, welche zum damaligen Zeitpunkt fachlich nicht mehr haltbar waren. Eine Ausnahme bildete die STIKO, wo mir sofort zur Beantwortung meiner Fragen eine Datei zugesandt wurde, die Grundlage der damaligen STIKO Empfehlungen war.

Unwissenheit bei Behörden?

Eine Frage von mir betraf unplausible Aussagen auf der RKI Webseite vom 13.10.21, 13.00 Uhr. Dort stand folgende fehlerhafte Aussage: „Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden“. Ich fragte, war die Wahrscheinlichkeit statistisch „signifikant vermindert“ oder kann sie „nicht genau quantifiziert“ werden? Beides geht nicht gleichzeitig.

Später revidierte das RKI diese Aussage. In der Risikobewertung des RKI vom 04.11.2021 heißt es nur noch „Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Impfung auch das Risiko einer Übertragung reduziert, diese aber nicht vollständig verhindert.“ Aus der zuerst behaupteten „starken“ Signifikanz wurde ein „schwaches“ Hindeuten. Und was bedeutet eigentlich eine „unvollständige Verhinderung„. Ein „RKI-Hindeuten“ rechtfertigt keine Diskriminierung durch 2G oder 3G Maßnahmen, erst recht nicht die billigende Inkaufnahme eines erhöhten Gesundheitsrisikos, mit teilweise tödlichen Krankheitsverlauf für vulnerable Geimpfte. Offensichtlich waren und sind 3G und 2G Regeln ausschließlich politisch motiviert unter billigender Inkaufnahme erhöhter Opferzahlen.

2G und 3G sind Schutzmaßnahmen, die bildlich gesprochen vermutlich so wirken, wie wenn man ein Feuer versucht mit Benzin zu löschen statt mit Wasser. Ist gar kein Feuer bzw. Covid Erkrankter da, führen diese Maßnahmen zu keinen Neuerkrankungen. Ist aber ein ansteckend erkrankter Geimpfter auf der 2G oder 3G Veranstaltung vor Ort, wird er sehr wahrscheinlich vulnerable Geimpfte (bei 3G auch Ungeimpfte) anstecken und gefährden. Ich denke, 2G und 3G Maßnahmen sind insofern sogar Brandbeschleuniger der Pandemie. Je mehr Impfversagen es gibt, desto größer ist die Gefährdung durch die vermeintliche, aber untaugliche Schutzmaßnahmen 2G oder 3G.

Auf dem wissenschaftlichen Niveau der „RKI-Hindeutung“ (auch die RKI Begründung vom 14.01.2021 zur Verkürzung des Genesenenstatus basiert auf einem „Hindeuten“) könnte man ebenso folgende Aussage formulieren: Es deutet darauf hin, dass 2G Regeln direkt oder indirekt zu ca. 10% bis 30% mehr Covid-Erkrankungen und mehr Covid Opfern führen. Exakt ist die Hindeutung nicht, aber mit Modellrechnungen lassen sich diese Opferzahlen gewiss genauer abschätzen.

Nach meinem Kenntnis gab es zu keinem Zeitpunkt eine fundierte wissenschaftliche Evidenz zur fachlichen Rechtfertigung von 2G oder 3G Maßnahmen. Die klinische Zulassungsstudie von Pfizer enthält keine Aussagen, inwieweit geimpfte Personen das Virus weiterhin in sich tragen oder verbreiten können. Dies wurde in der Zulassungsstudie gar nicht untersucht oder ausgewertet. Dies ist mit Stand 11/2021 der EMA nicht bekannt (Quelle . EMA/215190/2021 EMEA/H/C/005735).

Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass das damalige Zulassungsverfahren zwei Fakten aufzeigt.

1. Die teleskopierte Vorgehensweise bei der Zulassungsstudie hat vollständig versagt, mehr als ein Grundrauschen zur Effizienz der Impfungen im Vergleich zum Placebo wurde mit dieser Vorgehensweise aus zeitlichen Gründen nicht nachgewiesen.

2. Die aus diesem Grundrauschen zufällig abgeleitete Effizienz einer vermeintlichen Schutzwirkung von 95% war völlig falsch. Da diese Wirksamkeit von weniger als 0,5% (170 Personen) der Studienteilnehmer (gesamt ca. 44.000 Personen) berechnet wurde, hätte die EMA bereits bei der Zulassungsprüfung erkennen können und müssen, dass diese Datenlage im Dezember 2020 noch völlig unzureichend war.

Beruflich hatte ich hunderte von Studien oder Untersuchungen zu prüfen und abzunehmen. Eine derart schwache, unrepräsentative Datenlage wie bei der Pfizer Zulassungsstudie im 4. Quartal 2020 hätte man als wichtige Entscheidungsgrundlage nicht abgenommen, zumindest als Ingenieur. Im Pharmabereich mag das anders und weniger fundiert möglich sein. Zumindest wenn Minister das positive Prüfergebnis vorab öffentlich verkünden. Ich mag es, wenn kein politischer Einfluss auf ein wichtiges Prüfergebnis genommen wird, insbesondere wenn es um die Gesundheit von über 80 Millionen Menschen gehen kann.

Wie erwähnt, sendete mir die STIKO eine Datei mit der RKI Auswertung „Effectiveness of COVID-19 vaccines against SARSCoV-2 infection with the Delta (B.1.617.2) variant: second interim results of a living systematic review and meta-analysis, 1 January to 25 August 2021„. Hier wurden vorliegende Studien zur Wirksamkeit der Covid-Impfungen summarisch zusammengefasst. Diese Unterlage zeigte in den einzelnen Studien ganz erhebliche Unterschiede und Schwankungsbreiten bei der Impfwirksamkeit (9,9% bis 99% oder 23% bis 78%), selbst bei den vom RKI gepoolten und zusammengefassten Daten war die Schwankungsbreite noch enorm. Das RKI berechnete mittlere Impfwirksamkeiten, obgleich die Schwankungsbreiten ein sehr deutlicher Hinweis auf mögliche systematische Fehler oder dynamische Einflussfaktoren waren.

Wichtige Angaben fehlten in der Unterlage, z.B. wie und wo die Gruppe der einmalig Geimpften bis zum angenommenen vollständigen Impfschutz 2D + 14 Tage bewertet wurde oder ob die Beobachtungszeiträume der Gruppen jeweils gleich waren. Auf dieser Datenlage erfolgten STIKO und RKI Empfehlungen zu Impfungen und Covid. In einzelnen Studien festgestellte Impfwirksamkeiten von z.B. 20% oder 30% können 2G und 3G Maßnahmen nicht begründen. Hingegen werden die unpräzisen und in sich widersprüchliche Formulierungen des RKI zur Übertragbarkeit verständlicher durch diese Datenlage. Es waren politisch motivierte und nicht wissenschaftlich fundierte RKI Aussagen.

Studien über nachlassende Wirksamkeit

Bereits im August 2021 wurde eine Studie aus Singapur veröffentlicht, wo abgeleitet aus dem ct-Wert beim PCR-Test in den ersten Tagen nach der Infektion bei Geimpften höhere Virenlasten ermittelt wurden. Die Differenz war (noch) nicht signifikant.

Eine mögliche Erklärung für die enormen Schwankungsbreite der Impfwirksamkeit lieferte die große schwedische Studie vom Oktober 2021, welche das zeitlich schnelle Nachlassen der Impfwirksamkeit bis hin zu einer negativen Impfwirksamkeit nachwies. Sollten wegen negativer Impfwirksamkeit nun diese Geimpften ausgeschlossen werden? Sicher nicht. Warum erfolgt aber eine Apartheid gegen Ungeimpfte?

Weder die klinische Zulassungsstudie von Pfizer noch die späteren Studien untersuchten oder wiesen nach, dass Personen nach den zugelassenen Gen-Impfungen das Virus nicht verbreiten können. Es gab nie eine fachliche Begründung für die 2G und 3G Maßnahmen.

Nur in dem Fall, dass es keine Covid Pandemie und keine Covid Gefährdung gab und gibt, wären 2G und 3G Maßnahmen nicht gesundheitsgefährdend. Mit Ausnahme der psychischen Schäden, der in auch dann völlig unbegründeter Diskriminierung, Ungeimpfter.

Behörden korrigieren Fehler nicht

Insofern muss es gar nicht verwundern, dass die angefragten Behörden, Politiker und die beratenden Experten die Fragen zur Berechtigung der 2G und 3G Maßnahmen nicht beantworten wollten und konnten. Denn die zutreffende Antwort würde einer Selbstanzeige gleichen, dass gesundheitliche Evidenz für 2G völlig fehlt und wegen der falschen Intension eines Impfschutzes vor Infektionsübertragung weitere, insbesondere vulnerable Personen fahrlässig gefährdet wurden.

Allerdings hatten die Behörden und Politiker spätestens seit September 2021 genügend Zeit, diesen Fehler zu korrigieren. Unerklärbar ist, dass Politiker, Behörden und sogenannten Experten noch immer an diesem Fehler festhalten und weiterhin 2G oder 3G Regeln propagieren. Letztlich wurde ich hierdurch bösgläubig gegenüber den Regierungsentscheidungen in Verbindung mit der Pandemie und habe meine frühere Gutgläubigkeit verloren. Niemand kann gleichzeitig für die freiheitlich demokratische Grundordnung und gegen friedliche Proteste wie z.B. Spaziergänge sein. Eins geht nur. Es bleibt zu hoffen, dass die Motivation der Verantwortlichen sowie die Evidenz zu weiteren Bestimmungen der Pandemie künftig in jeder Hinsicht überprüft werden. Vielleicht können Dummheit und Gier doch alles erklären?

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.


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