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Erste Beschwerde gegen Impfpflicht am VfGH eingetroffen

Published On: 8. Februar 2022 5:30

Zwei Tage ist das neue Covid-19-Impfgesetz in Kraft. Nicht länger hat es gedauert, bis die erste Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelangt ist. Eine entsprechender Individualantrag trudelte am Montag am Höchstgericht ein. Doch diese erste Beschwerde dürfte erfolglos bleiben. So fehle es gegenwärtig an der „aktuellen Betroffenheit“, der VfGH dürfte die Beschwerde deshalb als unzulässig zurückweisen.

Von Waldo Holz*

Es hat zwei Tage gedauert, bis der erste Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingelangt ist, der die Impfpflicht beeinsprucht. Es handelt sich um einen sogenannten Individualantrag gegen das neue Covid-19-Impfgesetzt.

Impfpflicht noch ohne „aktuelle Betroffenheit“

Rechtsanwalt Michael Schilchegger sieht aber verschwendete Kosten und Mühen. Der Antrag dürfte nach einigen Wochen als unzulässig zurückgewiesen werden, da es an einer „aktuellen Betroffenheit“ fehle. Das Gesetz wird bekanntlich aktuell nicht exekutiert, dem Gesundheitsministerium fehlen dafür sogar die entsprechenden technischen Voraussetzungen. Außerdem soll bis 15. März ohnehin nicht exekutiert werden. „Schade um den frustrierten Aufwand, die Kosten und die Pauschalgebühr“, so Schilchegger.

Die „aktuelle Betroffenheit“ sei „nur eine von zahlreichen prozessrechtlichen Mauern, deren Sinnhaftigkeit nicht zur Diskussion steht, sondern die allesamt zu überwinden sind, damit sich der Verfassungsgerichtshof überhaupt mit den Einwänden gegen das COVID-19-IG auseinandersetzen kann“, schreibt er weiter. Einen Individualantrag dürfte er ohnehin skeptisch gegenüberstehen.

Förmliche Prüfung beginnt

Laut dem VfGH, der das Einlangen des Antrags per Presseaussendung bekanntgab, sind bereits mehr als 600 Anträge im Zusammenhang mit Covid eingelangt. Etwa 500 der Verfahren sind erledigt. Über 40 Beschwerden wurde stattgegeben.

Nun wird die Impfpflicht-Beschwerde einem Richter zugewiesen. Es folgt die förmliche Prüfung, ob die Beschwerde zulässig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wie Rechtsanwalt Schilchegger annimmt, wird sie zurückgewiesen. Auch kann vorgeschlagen werden, eine Behandlung abzulehnen, sollte „das Mitglied den Antrag für eine weitere Behandlung mangels Aussicht auf Erfolg“ für nicht geeignet halten.

Trifft dies nicht zu, wird – im Falle des Impfpflicht-Gesetzes – die Regierung eine Stellungnahme abgeben müssen. Es folgt ein Entscheidungsentwurf des Richters, dem der Fall zugewiesen wurde. Dieser wird den 14 Richtern des Kollegiums übermittelt. Dann wird diskutiert und entschieden.

In der Regel dauern die Prüfungen zwischen vier bis sechs Monate, „eine im internationalen Vergleich kurze Zeitspanne“, wie der VfGH heute in seiner Presseaussendung schreibt. Seit Covid gibt es immer wieder Kritik, dass es in Österreich keine Möglichkeit zu sogenannten Eilverfahren gibt. Aus diesem Grund läuft aktuell ein Volksbegehren mit dem Titel „Eilverfahren Jetzt!“, dass eine Änderung erstrebt und solche Prozesse auch in Österreich ermöglichen soll.

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