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Chuzpe des Paul-Ehrlich-Instituts – der zirkuläre Verweis via DGP auf sich selbst

Published On: 8. Februar 2022 6:15

Das Paul-Ehrlich-Institut delegierte die Prüfung und Überwachung von tödlichen Impfwirkungen an einen Verein, obgleich dieser Verein in seiner Stellungnahme explizit auf das PEI verweist. Wie sehr kann man dem PEI noch vertrauen? Ist das PEI fahrlässig mitschuldig am Tod zehntausender geimpfter Personen?

Von Gastautor Dr. Uwe Hannes

In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Impfstoffe verantwortlich und überwacht ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Dies gilt auch für die Überwachung von Nebenwirkungen der millionenfachen Covid-Impfungen mit der erstmalig eingesetzten Gentechnologie. Vorliegend geht es darum, dass das PEI meinte, dass es eine veröffentlichte Information von Pathologen zu gehäuften Todesfällen mit dem Verdacht auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung nicht prüfen und bewerten muss. Es delegierte diese Aufgabe faktisch an einen Verein, hier an die Deutsche Gesellschaft für Pathologie.

Zum Sachverhalt: Emeritierte Pathologieprofessoren (Professor Arne Burkhardt, Professor Walter Lang) stellten bei ihren Befunden fest, dass sonst äußerst seltene tödliche Krankheitsbilder sehr gehäuft als vermutliche Folge der Covid-Impfungen auftraten. Sie wiesen darauf hin, dass die Validierung ihrer Ergebnisse noch andauert. Aufgrund der enormen Bedeutung für das Leben von Tausenden bis Millionen Menschen durch die Massenimpfungen, falls sich das Untersuchungsergebnis verfestigt, wandten sie sich im Sinne von „Gefahr in Verzug“ (oder akute Gefährdung) in einer Pressekonferenz am 20.09.2021 parallel an Behörden, Pathologen und Öffentlichkeit, damit diese zur Abklärung entsprechende Untersuchungen schnellstmöglich veranlassen. Insbesondere war natürlich das PEI angesprochen, welches eigentlich für derartige Feststellungen von tödlichen Nebenwirkungen in Deutschland zuständig ist.

Wie reagierte das PEI? Gar nicht wäre falsch. Sowohl in der automatischen Antwort zu Emails auch auf der Webseite des PEI fand sich am 19.10.2021 folgende „aufschlussreiche“ Stellungnahme:

„STATEMENT ZUR PRESSEKONFERENZ VON EMIRITIERTEN PATHOLOGIE-PROFESSOREN Das Paul-Ehrlich-Institut erreichen immer wieder Fragen zu einer Pressekonferenz von zwei emeritierten Pathologie-Professoren.

Das Paul-Ehrlich Institut verweist dazu auf eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, die sich von dieser Veranstaltung distanziert:

https://www.pathologie-dgp.de/die-dgp/aktuelles/meldung/statement-der-dgp-zur-pressekonferenz-todesursache-nach-covid-19-impfung/

Damit hat die für Prüfung zuständige Bundesbehörde die Prüfaufgabe an einen privaten Verein delegiert, allerdings ohne die Stellungnahme der DGP (Deutschen Gesellschaft für Pathologie) inhaltlich zu kennen oder inhaltlich zu verstehen. Denn in der Stellungnahme der DGP steht, dass für die Bewertung der unerwünschten Nebenwirkungen das Paul Ehrlich Institut zuständig ist. Eine unverantwortliche Chuzpe. Es geht um Leben und Gesundheit von Millionen Menschen und die zuständige Behörde verweist auf eine DGP-Stellungnahme, die zurück auf die zuständige Behörde verweist.

Zum Basiswissen der behördlichen Gefahrenabwehr gehört der Grundsatz „Je größer der zu erwartende Schaden, desto geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit. Je kleiner der zu erwartende Schaden, desto höhere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit.“

Eine durch die emeritierten Professoren entdeckte Gefährdung für Leib und Leben von möglicherweise Tausenden oder Millionen Menschen durch unerwünschte Impfwirkungen hätte selbst bei sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit von der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde, hier das PEI, zwingend untersucht werden müssen. Es geht um das Totalversagen des PEI bei seriösen Gefahrenhinweisen. Es geht gar nicht darum, ob die emeritierten Pathologieprofessoren fachlich richtig vermuten oder nicht. Das hatten diese Professoren nicht einmal selbst behauptet, sie hatten vielmehr auf eine potentielle Gefahr hingewiesen, die dringend zu untersuchen und zu prüfen sei.

Jeder, der die Zahlen zur Übersterblichkeit in Deutschland im 4. Quartal 2021 sieht, darf sich vorerst begründet fragen, wie viel Mitschuld trägt das PEI daran, was hätte vermieden werden können?

Noch unfassbarer wird der Sachverhalt, wenn man sich die DGP Stellungnahme im Detail anschaut. Fazit und Begründung passen nicht zusammen. Eine scharfe Distanzierung sollte begründet sein, doch die Begründung enthält keinerlei substantielle Kritik. Augenscheinlich war das Fazit der Distanzierung in der Stellungnahme nur politisch vorgegeben.

Zitat:

„Statement der DGP zur Pressekonferenz „Todesursache nach COVID-19-Impfung“

Die DGP distanziert sich scharf von einem aktuell in den sozialen Medien veröffentlichten Video einer Pressekonferenz zum Thema „Todesursache nach COVID-19-Impfung“, das von zwei Pathologen im Ruhestand und einem Elektrotechniker initiiert worden ist.

Es handelt sich hier um persönliche Meinungsäußerungen und nicht um die Position unserer Fachgesellschaft.

Wie auch von anderer Seite bereits kritisch bemerkt, sind die präsentierten Daten nicht wissenschaftlich fundiert.

Der DGP ist bislang keine auffällige Korrelation von Todesfällen im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung bekannt – wobei natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Impfung auch Komplikationen verursachen kann.

Für die Erfassung und Bewertung solch unerwünschter Nebenwirkungen ist das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.“

Zitatende

Der DGP distanziert sich, nicht nur einfach, sondern scharf. Das ist der Inhalt des 1. Satzes und das offizielle Fazit der Stellungnahme, welches in der Presse und von „Faktenprüfern“ verbreitet wurde. Es bleibt vollständig unbegründet, wie aus den einzelnen Begründungssätzen hervorgeht

2. Satz – logisch. Natürlich wurde auf der Pressekonferenz der Erkenntnisse und Standpunkt der Professoren wiedergegeben. Es war keine Pressekonferenz von oder für die DGP.

3. Satz – auch keine Kritik, denn das sagten die Professoren ja selber auf der Pressekonferenz, dass sie mit einem Zwischenergebnis an die Öffentlichkeit gegangen sind und weitere Untersuchungen dringend nötig sind. Hierzu forderten sie generell auf. Das war auch völlig richtig so, wenn man sich an das Basiswissen zur Gefahrenabwehr hält. Je höher der Schaden, desto geringer die Anforderungen. Auch dieser Kritikpunkt rechtfertigt keine Distanzierung.

4. Satz – hier verteidigt sich der DGP vorsorglich, dass dem DGP bislang keine auffälligen Korrelationen bekannt waren. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Niemand erwartet eine gegenteilige Aussage, wie z.B. „Ja, der DGP waren die vermuteten bösen Korrelationen längst bekannt, aber wir wollten nichts sagen und zusehen wie die Leute sterben.“ Logisch, dass dies der DGP nicht bekannt war. Auch dieser Punkt enthält daher weder Kritik noch einen Distanzierungsgrund zur Pressekonferenz.

5. Satz – hier distanziert sich die DGP von den Aufgaben der Behörde „Paul-Ehrlich-Institut“ und nicht von den Aussagen der Pathologen auf der Pressekonferenz. Man könnte sogar auf die Idee kommen, dass dem Verfasser der Stellungnahme die konkreten Aussagen zu den Nebenwirkungen gar nicht bekannt waren, weil er dafür nicht zuständig ist.

Man kann also aus der DGP Stellungnahme nicht einen einzigen Grund für eine scharfe Distanzierung herauslesen. Der inhaltlich wesentliche Satz der Stellungnahme war, dass das PEI zur Erfassung und Bewertung der auf der Pressekonferenz benannten Nebenwirkungen verpflichtet ist. Gerade dies hat aber das PEI mit dem lapidaren Verweis auf die DGP-Stellungnahme nicht getan.

Eine rechtliche Frage ist, inwieweit die sehr fahrlässige Nichtprüfung durch das PEI zu den Schadenshinweisen auf der Pressekonferenz „Todesursache nach Covid-19 Impfung“ mit den gesetzlichen Bestimmungen i.V. mit dem Überwachungsauftrag dieser Behörde noch vereinbar ist. Der Vertrauensschaden ist immens. Man kann einer zuständigen Überwachungsbehörde nicht mehr vertrauen, wenn diese relevanten und seriösen Schadenshinweisen nicht nachgeht. Und wenn diese Behörde dazu auf eine kurze DGP-Stellungnahme verweist, ohne die fünf Sätze dieser Stellungnahme wirklich zu lesen. Der Verweis auf eine Stellungnahme, die auf einen selbst verweist, wäre vielleicht nur lustig, wenn dies nicht zu vermeidbaren Opfern führte.

Grobe Folgenabschätzung

Am 20.09.2021 machten die beiden Pathologieprofessoren Arne Burkhardt und Walter Lang ihre Besorgnis gehäufter Todesfälle als Impffolge öffentlich bekannt mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit gezielter ergänzender Untersuchungen. Fachlich lassen sich hierzu zwei Arbeitshypothesen aufstellen:

1. die Besorgnis ist zutreffend, es gibt vermehrt Todesfälle als Folge der Impfung oder

2. die Besorgnis ist unzutreffend, es gibt nicht mehr Todesfälle als Impffolge.

Keine Übersterblichkeit würde die 2. Arbeitshypothese sowie die Darstellung der Medien zur Sicherheit der Impfungen stützen, während eine Übersterblichkeit die 1. Arbeitshypothese stützt.

Gemäß der Pressemitteilung Nr. 14 vom 11.01.2022 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lagen im Dezember 2021 die Sterbefallzahlen 22% bzw. 17.821 Personen über dem mittleren Wert der Vorjahre. Für die drei Monate Oktober bis Dezember 2021 betrug dieser vorläufige „Übersterblichkeitswert“ immerhin 41.724 Personen. Es gibt viele Einflussgrößen, die für eine halbwegs zutreffende Berechnung einer Übersterblichkeit zu beachten sind. Deshalb ist diese vorläufige Zahl nur ein erster Anhaltspunkt. Die Zahl stützt vorerst die Arbeitshypothese 1. Zu beachten sind ferner z.B. die Alterspyramide, besondere Ereignisse, die zusätzlichen Sterbefallzahlen derjenigen, die an Corona verstorben sind, aber auch Minderungen wie. z.B. bei Grippezahlen.

Vom RKI wurden mit Stand vom 03.02.2022 für den Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2021 20.142 verstorbene COVID-19 Fälle angegeben. Bei der üblichen sinnwidrigen Zählweise für Covid-19 Fälle „an und mit“ darf man von deutlich weniger „an“ Covid Verstorbenen ausgehen. Hypothetisch denkbar liegt die tatsächliche Anzahl „an Covid19“ in der gleichen Größenordnung wie die im gleichen Zeitraum weniger vorhandenen Grippetoten. Damit würden sich beide Zahlen ungefähr kompensieren und der vorläufige Übersterblichkeitswert liegt für die drei Monate noch bei mindestens ca. 40.000 Personen – siehe auch die hier und hier auf tkp.at veröffentlichten Auswertungen.

Wegen Unsicherheiten werden 50% vorsorglich für einen etwaigen Einfluss der Alterspyramide, die Differenz zwischen „an Covid“ oder „an Grippe“ Verstorbenen oder Sonstiges abgezogen, im Sinne einer einfachen, konservativen Schätzung. Somit können mindestens 20.000 Sterbefallzahlen einer noch unbekannten Ursache bzw. der 1. Arbeitshypothese (Impfwirkungen) zugeordnet werden.

Weiter wird angenommen, dass eine angemessene Reaktion des PEI nicht jeden Fall, sondern nur die Hälfte dieser impfbedingten Übersterblichkeit hätte verhindern können, so betrifft dies mindestens 10.000 Personen und vermeidbare Todesfälle im betrachteten Quartal. Unbedingt zu beachten ist, dass diese grobe Schätzung auf mehreren vereinfachenden Annahmen basiert. Deutlich höhere oder auch geringere Opferzahlen sind abhängig von der künftig noch abschließend zu ermittelnden Über- oder Untersterblichkeit. Die vorliegende Folgenabschätzung versteht sich nicht als Nachweis, sondern als ernster Hinweis zu denkbaren Folgen der sehr fahrlässigen Reaktion des PEI auf die Aussagen am 20.09.2021. Persönlich hoffe ich natürlich, dass die Impfschäden geringer sind und sich die Pathologie-Professoren bei ihrer Besorgnis irrten. Nur sieht es leider danach nicht aus.

Zu beachten ist ferner, dass es ureigene Aufgabe der Überwachungsbehörde PEI gewesen wäre, bei neuartigen Impfungen zur Erkennung / Überwachung ungewollter Impfwirkungen entsprechende pathologische Untersuchungen und die Auswertung von Sterbezahlen hinreichend zu veranlassen und auszuwerten. Dies ist nicht die gesellschaftliche Aufgabe von einzelnen Pathologen und Wissenschaftlern im Ruhestand. Statt den helfenden Befunden und Hinweisen der erfahrenen Wissenschaftler im Ruhestand nachzugehen, hat das PEI die Erkenntnisse ignoriert und nicht einmal die diesbezügliche kurze DGP Stellungnahme bis zum letzten Satz gelesen. Ein gefährliches Totalversagen der zuständigen deutschen Überwachungsbehörde in diesem Fall. Schlimm war auch das gleiche Totalversagen der öffentlich-rechtlichen Medien und „Faktenchecker“ zu diesem Vorgang. Auch diese ignorierten, wer eigentlich überwachungs- und nachweispflichtig ist und sind mitverantwortlich an den damals noch vermeidbaren Impftoten. Selbstverständlich nur, sofern es diese gab, wovon aber leider aufgrund der bislang bekannten Übersterblichkeitszahlen derzeit höchstwahrscheinlich auszugehen ist.

Bild von Prawny auf Pixabay

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