auch-israel-akzeptiert:-corona-wird-nicht-mehr-verschwindenAuch Israel akzeptiert: Corona wird nicht mehr verschwinden
jeder-ist-teil-der-veraenderungJeder ist Teil der Veränderung
rechtsanwaelte-gegen-impfpflicht:-„jeder-einzelne-kann-etwas-tun“

Rechtsanwälte gegen Impfpflicht: „Jeder Einzelne kann etwas tun“

Published On: 8. Februar 2022 15:38

Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis die Impfpflicht durch den VfGH als verfassungswidrig gekippt wird: darin sind sich zahlreiche Rechtsanwälte einig. Doch bis es so weit ist, gilt es durchzuhalten. Im Hintergrund arbeiten die Rechtsanwälte für Grundrechte an einer Strategie, Betroffene so lange vor etwaigen Strafen zu schützen. Es geht um Zeitschinden: Dazu gehört auch der Beitrag jedes Einzelnen. Jetzt sind Engagement und Eigeninitiative gefragt – wie, haben wir uns angeschaut.

Von Larissa Breitenegger

Die Impfpflicht sei ein „offenkundig verfassungswidriges Gesetz“, sagt Rechtsanwalt Gerold Beneder, Gründungsmitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte und gleichzeitig Pressesprecher der MFG. Das beschlossene Impfpflicht-Gesetz würde von zahlreichen Gruppierungen angefochten werden. Auch die Anwältin Astrid Wagner zweifelt am Gesetz für die Impfpflicht: Sie „glaube nicht, dass die Impfpflicht vor dem VfGH halten wird“. Doch bis es so weit ist, gilt es einige Zeit zu überbrücken.

 „Ruhig bleiben“: Impfpflicht gilt erst ab 15. März

Die Möglichkeit einer Strafe besteht erst ab dem 15. März 2022. Doch um überhaupt durch die Exekutive auf 2G überprüft zu werden, bedarf es eines begründeten Verdachts eines Verwaltungsdelikts, erklärt Rechtsanwalt Michael Brunner, Mitbegründer der MFG wie der Rechtsanwälte für Grundrechte:

„Nur im Zuge einer solchen Identitätsfeststellung darf auch 2G geprüft werden. Wenn ihr also vom Polizisten nach 2 G gefragt werdet, dann fragt ihn zunächst: Welche Begründung besteht für eine Identitätsfeststellung? Niemand in Österreich ist verpflichtet, sich auszuweisen, wenn er nicht im Verdacht steht, ein Verwaltungsdelikt begangen zu haben.“

Ab dem 15. März könne man also ein „potenzieller Verdächtiger von einem Verwaltungsstrafverfahren mit Strafen bis zu 600 Euro, oder dann bis zu 3.600 Euro“ sein, so Beneder, der gleichzeitig zum Ruhigbleiben aufruft: Die Höchststrafen in einem Verwaltungsstrafverfahren würden „üblicher Weise bei Ersttätern nicht verhängt, sondern ein paar 100 Euro oder Ähnliches.“ Und damit sei dann das Feld eröffnet: Man könne begründete Einsprüche einlegen.

Behörden mit Einsprüchen fluten

Aus den vergangenen zwei Jahren voll unverhältnismäßiger und vom Verfassungsgerichtshof schließlich rückwirkend gekippter Maßnahmen wissen wir, dass beeinspruchte Strafen verfallen. Teil der Strategie zum Zeitschinden, die gerade erarbeitet wird, dürfte das Lahmlegen der Behörden mit Einsprüchen und Auskunftsverlangen sein. Es stehe jedem frei, nicht nur Strafen begründet zu beeinspruchen, sondern auch Auskunftsverlangen beispielsweise an ELGA zu stellen. Denn das durch die ELGA bereitgestellte Impfregister soll von der Exekutive für Rasterfahndungen hinzugezogen werden. Die Rechtsanwälte für Grundrechte sehen darin einen „beispiellosen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre“:

Auf der Webseite der Rechtsanwälte für Grundrechte liegt das Formular zum Auskunftsverlangen zum Download bereit.

Impfuntauglichkeit feststellen lassen – und im Falle beeinspruchen

Das Gesetz selbst sieht vor, dass sich niemand impfen lassen muss, wenn eine konkrete gesundheitliche Gefährdung besteht. Brunner weist darauf hin:

„Diese konkrete gesundheitliche Gefährdung besteht für jeden von uns angesichts der hohen Quote von Impfschadensfällen.“

Bei den mittlerweile bekanntgewordenen Fakten zur mangelnden Immunabwehr sowie zur geringen Wirkung gegen Omikron könne die Impfung höchstens noch den Sinn haben, „zu viel gekaufte Impfdosen an die Bevölkerung verteilen zu können“

Brunner und viele andere würden Anträge bei den Behörden einbringen, und die Behörden sind verpflichtet, bescheidmäßig über Impftauglichkeit zu entscheiden. Brunner warnte in seiner Rede bei einer MFG-Kundgebung:

„Jeder Behördenarzt sollte wissen: Wenn er eine Impftauglichkeit feststellt, obwohl diese nicht besteht, steht er in der Haftung.“

Wenn der Antrag auf Impfuntauglichkeit abgewiesen wird, gibt es also die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Dazu wird die afa-Zone innerhalb der nächsten Wochen Material und Vorlagen zur Verfügung stellen, sagt Gernot Klopcic, ehemaliger Richter des Verwaltungsgerichts Wien, ebenfalls aktives Mitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte, im Gespräch mit tkp.at. Er moderiert den dortigen Arbeitskreis zur Impfpflicht und arbeitet am Aufbau einer Ombudsstelle für Betroffene der Covid-Maßnahmen des Covid-Regimes. Es geht dabei „um rechtliche Unterstützung mittels Mustervorlagen, individuelle Begleitung durch Mentoren bei Behördengängen und psychosoziale Stärkung der Menschen, um den monatelangen Impfdruck der Regierung standhalten zu können“. Im Gespräch ruft Klopcic, wie bereits Beneder, zur Ruhe auf – aber auch zur Standhaftigkeit:

„Standhaft bleiben, nicht impfen lassen! Wir von den Anwälten für Grundrechte sind bereits an einer Strategie dran, um eine tatsächliche Impfung sehr lange rauszögern zu können und auch eine Bestrafung rauszögern zu können.“

Ziel sei es, etwaige Strafen so lange hinauszuzögern, bis sie obsolet sind weil die Impfpflicht gekippt – oder, wie Klopcic eher vermutet, von der Regierung aus zurückgenommen wird. Wenn man die Meldungen aufmerksam lese, deute alles darauf hin: Immer mehr Stimmen kommen nun an die Öffentlichkeit, die sagen, eine Impfpflicht sei nicht mehr erforderlich. Das könne kein Zufall sein, weist Klopcic auf eine mögliche Exit-Strategie der Regierung hin, nachdem in jüngster Zeit auch Gerüchte rund um einen österreichischen „Freedom Day“ laut wurden. Ob die Impfpflicht nun vom VfGH gekippt oder von der Regierung zurückgenommen würde – bis dahin gelte es, Zeit zu überbrücken:

„Anders als die Regierung lassen wir niemanden im Regen stehen und arbeiten daran, die Betroffenen gegen diese unverantwortliche und medizinisch unsachliche Corona-Politik zu schützen.“

Jeder Einzelne kann seinen Beitrag leisten

Klopcic weist auf die Wichtigkeit der Einzelnen hin: Jeder einzelne könne und müsse seinen Beitrag leisten:

„Erstens einmal, indem er weiterhin auf die Demos geht. Zweitens, indem er sich an unserer Strategie beteiligt, nämlich die Behörden mit Anträgen zuzuschütten.“

Rund zwei Millionen Österreicher müssten „in nächster Zeit gespiked werden. Wenn nur 200.000 davon mittels Anträgen und Beschwerden einen Beitrag leisten“, würden die Behörden lahmgelegt. Bald findet der engagierte Bürger notwendige Dokumente im Download-Bereich der afa-Zone.

Die Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber & Partner bereitet darüber hinaus einen gemeinsamen Antrag auf Überprüfung des Impfpflichtgesetzes vor. Als Antragsteller hätte man Anspruch auf Schadenersatz wie Rückzahlung von Strafen, Schadenersatz bei Impfschäden durch das Gesetz, kostenpflichtige Tests. Wer sich der Klage anschließen möchte, findet dazu Infos auf der Webseite der Kanzlei.

Bild: pixabay / geralt

Alle aktuellen News im TKP Telegram Channel

Unterstütze unabhängigen Journalismus mit einer Spende via PayPal


Widerstand gegen Impfzwang ist ein Kampf um Demokratie und Freiheit

MFG-Brunner verspricht Impfzwang zu kippen

Rechtsanwälte Forsthuber und Brunner zu Impfpflicht und Beugehaft

Impfpflicht plötzlich kein Problem: Europarat änderte Resolution zur Impfpflicht

auch-israel-akzeptiert:-corona-wird-nicht-mehr-verschwindenAuch Israel akzeptiert: Corona wird nicht mehr verschwinden
jeder-ist-teil-der-veraenderungJeder ist Teil der Veränderung