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Schweiz: Kritische Anwälte fordern eine PUK

Published On: 10. Februar 2022 12:00

Schweiz: Kritische Anwälte fordern eine PUK

Veröffentlicht am 10. Februar 2022 von RL.

Bereits Ende 2021 hatte das «Juristen-Komitee» auf sich aufmerksam gemacht. Damals kritisierten die Anwälte die 2G-Regel. Sie warem zum Schluss gekommen, dass sie verfassungswidrig sei (wir berichteten).

Nun geht das Komitee noch einen Schritt weiter. Die Juristen fordern mittels einer Petition, die «besondere Lage» aufzuheben. Diese gilt derzeit nach wie vor und basiert auf Artikel 6 des Epidemiengesetzes. Der entsprechende Artikel ermöglicht es der Regierung, einschränkende Massnahmen gegenüber der Bevölkerung zu verhängen. Dem Komitee gehören anderem die massnahmenkritischen Anwälte Philipp Kruse, Michelle Cailler, Henri Gendre, Danica Gianola und Markus Zollinger an.

Auch sollen gemäss den Anwälten nun alle Massnahmen aufgehoben werden, welche mit Artikel 6 des Epidemiengesetzes begründet werden. So fordern sie die Abschaffung all jener Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes, «welche der Bekämpfung von Covid-19 dienten». Ohne den Nachweis einer besonderen epidemiologischen Lage seien diese Massnahmen nicht mehr gerechtfertigt.

«Seit mehreren Monaten ist keine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch SARS-Cov-2 mehr nachweisbar, welche über diejenige früherer Grippejahre deutlich hinausgehen würde», schreiben die Juristen.

Zwar hält das Komitee fest, dass es die Absicht des Bundesrats begrüsse, die Massnahmen ab Mitte Februar zu lockern. Doch damit ist es für die Juristen noch lange nicht getan. Die kritischen Anwälte fordern eine unabhängige Untersuchung: eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur «Überprüfung der Voraussetzungen der besonderen Lage sowie des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses der Massnahmen». Die PUK soll zuhanden der Bundesversammlung insbesondere folgende Fragen beantworten:

  • «Zu welchem Zeitpunkt ab Beginn der Corona-Krise lagen die Voraussetzungen der ‹besonderen Lage› vor (unmittelbar drohende besondere Gefahr für die öffentliche Gesundheit, welche von den Gesundheitsbehörden nicht mehr ohne Sonderkompetenzen im Sinne von Art. 6 EpG bewältigt werden kann)?
  • Insbesondere: Bestand bei Ausrufung und mehrfacher Verlängerung der ‹gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite› durch die WHO in der Schweiz effektiv eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit (Art. 6 Abs. 1 lit. b EpG)?
  • Wie hoch sind die volks-, privatwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten, welche die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ergriffenen Massnahmen verursacht haben? Insbesondere: Welchen Nettonutzen haben die Massnahmen vom 8. September 2021 (Ausweitung 3G-Zertifikatspflicht) und vom 17. Dezember 2021 (2G-Zertifikatspflicht) für Bund und Kantone gebracht?
  • Wie kann für die Zukunft sichergestellt werden, dass der Bundesrat den Rechtsstatus der ‹besonderen Lage› nur insoweit ausruft oder verlängert, als dies für die Bewältigung einer unmittelbar drohenden schweren Gefahr für die öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich ist (regelmässige Überprüfung; Verhältnismässigkeit)?»

Aus Sicht der Juristen ist eine PUK notwendig, weil «epidemiologisch motivierte Massnahmen» regelmässig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssen. Dies sehe das Epidemiengesetz vor. Doch genau eine solche Überprüfung habe «seitens des Bundesrats und seitens des Parlaments nicht hinlänglich stattgefunden», obwohl gerade sie «für die Bewältigung von Krisenphasen elementar» sei. Deshalb gelte es nun, die Fehler zu eruieren.

Das «Juristen-Komitee» macht auch darauf aufmerksam, dass die Schweizer Regierung «noch nie» in «so kurzer Zeit so einschneidende Massnahmen durchgesetzt» habe. Massnahmen, die «hohe Kosten» verursacht hätten.

«Viele Menschen stehen heute existenziell schlechter da als vor der Corona-Krise. Besonders unter Druck geraten ist die junge Generation. Nur schon die durch erwiesenermassen unnütze ‹Lockdowns› verursachten Schäden dürften immens sein: Studien zufolge erhöhten diese die Arbeitslosigkeit, beeinträchtigten die Schulbildung, trugen zu häuslicher Gewalt bei und fügten liberalen Demokratien Schaden zu.»

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