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Ein kaum bekanntes Gesetz verpflichtet Sparer mit ihrem Vermögen Banken zu retten

Published On: 12. Februar 2022 11:56

Ein kaum bekanntes Gesetz verpflichtet Sparer mit ihrem Vermögen Banken zu retten

Wenn sich das Ersparte plötzlich in Luft auflöst

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Geld auf der Bank zu haben, ist heute riskant! Dabei wird doch immer suggeriert, dass eine Bank eigentlich nicht wirklich pleite gehen kann und die privaten Einlagen sicher sind, denn diese sollen versichert sein. Ist das wirklich der Fall? Oder hat sich – ohne großes Echo in den Mainstreammedien – etwas geändert? In der Tat, denn wenn man Pech hat, kann sich das Ersparte ganz schnell in Luft auflösen.

Von Achim Baumann

Wie kann man heute noch Geld sparen? Der eine investiert in Immobilien, der andere in Gold und der nächste in Aktien oder Wertpapiere. Ganz modern sind ETFs, mit denen man locker am Mobiltelefon spekulieren kann. Jederzeit und überall locken Finanzanlagen mit denen man zocken kann. Trotzdem haben Millionen Bürger ihr Geld noch auf der Bank, sei es auf dem Sparbuch, auf dem Girokonto, im Rahmen von Fest- und Tagesgeldkonten, in Sparverträgen. Auch vermögenswirksame Leistungen und Schuldverschreibungen sind nach wie vor Möglichkeiten, Geld auf der hohen Kante zu „bunkern“, wie es so schön heißt. Sicher ist sicher, denn die Bank kann ja nicht insolvent gehen, die Einlagen sind doch versichert. Zumindest suggerieren uns das die Vertreter der Mainstreammedien, der Banker und der Regierenden.

Das Beispiel der Greensill Bank

Die Greensill Bank wurde Anfang des vergangenen Jahres von der deutschen Finanzaufsicht Bafin geschlossen und ging wenige Tage später insolvent, es drohte eine Überschuldung. Für Sparer handelt es sich um die größte Pleite einer auf dem deutschen Markt tätigen Bank seit dem Zusammenbruch des amerikanischen Instituts Lehman Brothers im Jahre 2008. Privatanleger wurden mittlerweile vom Einlagensicherungsfonds der privaten Banken mit rund drei Milliarden Euro entschädigt. Das Ersparte ist also sicher? Keineswegs, wie selbst die Tagesschau mittlerweile verkündete: „Die privaten Banken schränken die Einlagensicherung ein. Für wohlhabende Kunden gibt es ab 2023 erstmals eine Obergrenze – das betrifft auch Unternehmen. Für die meisten Sparer ändert sich aber nichts.“ Was sich zwar auf den Fall der Greensill Bank bezieht, macht den gewöhnlichen Tagesschau-Konsumenten glücklich, denn für die meisten Sparer ändert sich angeblich nichts.

Einlagenschutz künftig gedeckelt

Die Pleite war für die deutsche Bankwirtschaft alles andere als billig – sie musste also fast drei Milliarden Euro Entschädigung zahlen. Die Konsequenz ist, dass nun eine Obergrenze für den Einlagenschutz beschlossen wurde. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) sichert private Sparer und Stiftungen ab dem 1. Januar 2023 nur noch mit fünf Millionen Euro pro Bank ab, Im Jahr 2025 sollen es noch drei Millionen Euro sein, im Jahr 2030 dann höchstens eine Million Euro.

Einlagen können schon vor einer Insolvenz konfisziert werden

Für 98 Prozent der privaten Sparer wird sich nichts ändern, verspricht die Tagesschau und ergänzt: „Ihre Einlagen sind weiterhin bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt.“ Das ist aber nur die halbe Wahrheit! Denn es muss gar nicht erst zu einer Insolvenz kommen, es reicht schon, wenn sich eine systemrelevante Kreditanstalt auf einem Schlingerkurs befindet, nicht ausreichend liquide ist. Denn das „Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen“ ermöglicht es der Finanzaufsicht für die Banken bereits in solchen Fällen auf das Vermögen von Sparern zuzugreifen!

Das unbekannte Gesetz

Welches Gesetz, werden sich viele Leser fragen – selbst Banker, Finanzexperten und Politiker kennen das Gesetz nicht, das allerdings bereits am 10. Dezember 2014 beschlossen und am 3. Juni 2021 geändert wurde. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen, kurz „SAG“, und den 137 Seiten mit zahlreichen komplizierten Vorgaben, wie die Sanierung einer Bank konkret auszusehen hat, ist schwer verständlich für Laien. Kein Wunder also, dass es kaum bekannt ist – oder will man es vielleicht aufgrund des brisanten Inhalts nicht bekannt machen?

SAG schützt sogenannte „systemrelevante“ Banken

Eines der im SAG verankerten Instrumente zur Sanierung von Banken betrifft den einfachen Sparer. Vor allem Banken und Finanzgruppen, die als „systemrelevant“ bewertet werden, werden so geschützt. Aber wer entscheidet genau, ob eine Bank „systemrelevant“ ist? Tja, das entscheidet die Bankenaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (§20 SAG). Und wenn eine solche Bank in die Gefahr gerät, insolvent zu gehen, kann das Ersparte eingezogen werden, beispielsweise in dann wertlose Aktien der jeweiligen Bank umgewandelt werden. Unfassbar? Aber wahr!

Enteignung oder nicht?

„Einlagen von Privatpersonen, Kleinstunternehmen und kleinen und mittelständigen Unternehmen“, die über 100.000 Euro betragen, „einschließlich Fest-, Termingelder und Sparguthaben“ können während dieses Prozesses konfisziert werden. Im Volksmund würde man von „Enteignung“ sprechen, das hört man aber nicht gerne bei den staatlich finanzierten Faktencheckern. Aber ob „enteignet“ oder konfisziert“ – das Ergebnis bleibt das gleiche: Bereits wenn sich eine systemrelevante Bank auf einem Schlingerkurs befindet, sich retten will, kann es Geld von Sparern für sich einbehalten. Einen Klageweg gibt es nicht.

Gespartes kleinteilig gestreut anlegen!

Wer also sein Geld – beispielsweise für den Hauskauf oder zur Altersvorsorge – auf einer „systemrelevanten“ Bank „geparkt“ hat, kann es ziemlich schnell verlieren, wenn der Betrag über 100.000 Euro hoch ist. Dabei sind „systemrelevante“ Finanzinstitute in der Regel sehr bekannt und vertrauenswürdig, weshalb Sparer Finanzprodukte gerade bei diesen anlegen. Durch die Regelungen des SAG ist das Risiko auf zahlreiche Privatanleger verteilt. Ein Schelm, wer vermutet, dass das kein Zufall ist, fragt sich doch sogar der staatsnahe Rundfunk bereits, ob nach der Coronakrise die Bankenkrise kommt…

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