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Mücksteins Antworten sind da: Flucht nach vorne

Published On: 25. Februar 2022 11:51

Keine Widersprüche, alles vernünftig und alternativlos: In etwa so ließe sich das Weltbild des Gesundheitsministeriums nach den Antworten an den Verfassungsgerichtshof zusammenfassen. Seit einigen Stunden kursiert das Dokument im Internet. Die Echtheit ist gesichert. Jetzt liegt der Ball beim Verfassungsgerichtshof, denn dieser berät ab Montag über eine größere Menge an Covid-Beschwerden. Ob sich das Gesundheitsministerium mit seinen Antworten einen Dienst getan hat, wird sich dann zeigen.

Von Waldo Holz*

Am Donnerstagabend fanden die Antworten von Wolfgang Mückstein und seinem Ministerium auf den Fragebogen des VfGH das Licht der Öffentlichkeit. Immerhin: Ganze 57 Seiten verfasste das Ministerium, um dem plötzlichen Interesse des Höchstgerichts an zentralen Säulen der Covid-Politk gerecht zu werden. Im Internet kursiert das Dokument. Für Zweifelnde: Die Echtheit des Dokuments ist nach TKP-Recherche gesichert.

Alles notwendig und alternativlos

Aber was steht drin? Viele hatten eigentlich mit wenig Inhalt gerechnet, da das Ministerium jene Daten, die zur Beantwortung der Fragen notwendig sind, nicht haben dürfte. Aber Mückstein liefert eindrucksvoll den Beweis: Ein wissenschaftsfeindlicher Kult braucht keine Evidenz, um sich erklären zu können.

Alle Widersprüche, – ob es die FFP2-Maskenpflicht, die Impfung, „Kontaktreduktion“ oder falsch-positive PCR-Tests betrifft – das Ministerium sieht nirgendwo Widersprüche. Mit allen möglichen Kunstgriffen legitimiert man das eigene politische Handeln. Das Durchschnittsalter der Covid-Toten beträgt über 82 Jahre – aber für das Ministerium kein Grund, die drakonische Politik der letzten zwei Jahre deshalb zu hinterfragen.

Fragwürdige Annahmen

So gibt das Ministerium etwa zu, dass die “Reduktion der Infektionswahrscheinlichkeit“ durch den sogenannten „Lockdown für Ungeimpfte“ praktisch nicht messbar ist. Allerdings könnte man dann eine Infektionsübertragung im Gasthaus ausschließen, wenn Ungeimpfte nicht hineindürfen. Das sei legitim, da das Ministerium weiter damit rechnet, dass Geimpfte ein niedrigeres Infektionsrisiko als Ungeimpfte hätten. (Dem hat mittlerweile aber sogar GECKO widersprochen).

Das argumentiert man mit der „höheren Inzidenz“ bei Ungeimpften. Das Ungeimpfte etwa auch häufiger testen gehen, wird unter den Tisch gekehrt. Dieser Umstand passt nicht ins Narrativ. Auch dass der „Impfschutz“ nach 2 Wochen bei maximal 55 Prozent liegt, führt zu keinen weiteren Fragen für die Verantwortlichen. Stattdessen sieht man das als Bestätigung für die eigene Politik.

Immerhin liefern die Antworten einen detaillierten Bericht zu den Impfquoten innerhalb der verschiedenen Altersgruppen. Auch eine dermaßen genaue Auflistung hatte bisher gefehlt.

Die letzte Frage des VfGH war wohl die brisanteste. Sinngemäß wurde gefragt, ob die aktuelle Übersterblichkeit auch mit der Impfkampagne zu tun haben könnte. Die wenig überraschende Erklärung des Ministeriums: Natürlich nicht! Die knapp 5.000 Toten 2021, die es nicht hätte geben dürfen, wenn man sich im Jahresdurchschnitt bewegt hätte, lägen ausschließlich an Covid.

Auch die FFP2-Maskenpflicht, die neben Österreich nur in Deutschland teilweise zur Pflicht wurde, ist für Mückstein sinnvoll. Sie trage „jedenfalls“ zur Reduktion des Infektionsgeschehens bei.

High-Noon am VfGH

Eine weitere entscheidende Frage, die Differenzierung zwischen „an und mit Corona“ erklärt umfassend, laienhaft und beruhend auf fragwürdigen Daten. Ein Twitter-User fasste es so zusammen: „Das sind keine sauberen Statistiken, das sind 50 Prozent Beamten-Blabla und 50 Prozent gegoogelte Tricks, wie man mit Microsoft Word seine Semesterarbeit länger ausschauen lassen kann.“

Ab nächster Woche berät sich der Verfassungsgerichtshof zu Corona-Verordnungen. Die Erklärung von Mückstein wird zweifellos als Grundlage für die Entscheidung dienen.

Hier finden Sie das gesamte Dokument des Gesundheitsministeriums an das Verfassungsgericht.

Bild wikicommons

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*Pseudonym

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