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Ärger für Politiker: Juristischer Erfolg in Luxemburg gegen Maskenzwang und Covid-Gesetze

Published On: 3. März 2022 13:27

Anklagen gegen zwei Aktivisten der Luxemburger Freiheitsbewegung werden zum Boomerang für die Politik. Der Richter gab den Angeklagten recht, weshalb nun der Verfassungsgerichtshof von Luxemburg eingeschalten wird. Dieser wird nun mehrere Covid-Gesetze auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen. Etwa die Maskenpflicht bei Veranstaltungen oder die nächtliche Ausgangssperre.

Von Waldo Holz*

Mitte Februar standen zwei Gesichter der Luxemburger Freiheitsbewegung vor Gericht. Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag hatten gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen. Fünf Delikte aufgrund fehlender Maske, Abstand und anderen „hygienischen Maßnahmen“ wurden ihnen vorgeworfen. Im Raum standen Geldstrafen. Die beiden Organisatoren der Luxemburger Demos bestreiten ihre Verstöße auch nicht.

Luxemburg schaltet Verfassungsgericht ein

Doch sie beantragten, dass der Fall zum Verfassungsgerichtshof müsse. Warum? Sie verweigern die Maske auf den Demos, da sich die Demos eben unter anderem auch gegen die Maske richten. Ebenso betrifft das Distanzvorschriften, nächtliche Ausgangssperren und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. All diese Covid-Gesetze wurden nicht eingehalten, die Aktivisten bezweifeln aber ihre Rechtmäßigkeit.

Jean-Mary Jacoby, ein Kommunist, der vor längerer Zeit auch Mitglied bei der KPÖ war, bezieht sich im Gespräch mit TKP auf die allgemeinen Menschenrechte: „Laut Artikel 19 der Menschenrechtscharta hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn wir gegen die Maskenpflicht demonstrieren, uns aber vorgeschrieben wird, diese zu tragen, dann wird Artikel 19 untergraben.“

Deshalb könne der Fall nicht vor dem Strafgericht behandelt werden, wenn nicht zuvor der Verfassungsgerichtshof die Gesetze prüfe. Am Dienstag kam die Entscheidung: Der Richter hat das Verfassungsgericht beauftragt eine sogenannte „question préjudicielle“ durchzuführen. Jetzt muss sich der oberste Gerichtshof damit befassen, ob die Covid-Gesetze, auf dessen Basis Jacoby und Freitag angeklagt sind, überhaupt verfassungskonform sind.

Schlechter Schlaf für Politiker?

Es wird also geprüft, ob die Covid-Gesetze mit der Verfassung und den darin verankerten Grundrechten überhaupt vereinbar sind. Ist dem nicht so, darf man für die Nicht-Einhaltung nicht bestraft werden. Mit all jenen Gesetzen nach denen Jacoby und Freitag angeklagt wurden, muss sich das Verfassungsgericht jetzt befassen.

Diese sind: die nächtliche Ausgangssperre, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Masken- und Abstandsgebote bei Versammlungen von 11 bis 100 Teilnehmern, sowie die Frage nach den Regeln bei mehr als 100 Teilnehmern.

In einer weiteren Anklage wurden Jacoby und Freitag freigesprochen. Sie wurden beschuldigt eine Lautsprecheranlage bei fünf Demonstrationen verwendet zu haben, obwohl dies von der Stadtverwaltung untersagt worden war. Für den Richter war dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die freie Meinungsäußerung.

Das nun aber der Verfassungsgerichtshof eingeschalten wurde, ist ein noch größerer Erfolg als der Freispruch. Die Anwaltskosten für die beiden Aktivisten übernimmt die Luxemburger „FAIR Bewegung“ . Jean-Marie Jacoby abschließend zu TKP: „Ich denke, es gibt jetzt einige in Parlament und Regierung, die schlecht schlafen.“

Bild wikicommons

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*Pseudonym

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