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Maßnahme ungültig: Diese Covid-Verordnungen kippte der VfGH 2021

Published On: 13. März 2022 8:54

Maskenpflicht, Betretungsverbot von Spielplätzen, Meldepflicht im Wirtshaus und viele mehr. Es ist schon wie das Amen im Gebet: Covid-Verordnungen, die von der Regierung erlassen wurden und lange nach ihrer Gültigkeit schließlich rückwirkend durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Der kürzlich erschienene 2021-Jahresrückblick des Verfassungsgerichtshofs gibt einen Überblick: 2021 sollen demnach 20 Covid-Verordnungen aufgehoben worden sein.

Von Larissa Breitenegger

Maskenpflicht von Kunden in Betriebsstätten ungültig, 1 Meter Abstand im Freien ungültig

Unter den Verordnungen, die aufgehoben wurden, sind beispielsweise das Verbot vom ehemaligen Gesundheitsminister Mückstein, gemeinsam mit haushaltsfremden Personen ein Kraftfahrzeug zu benützen – oder sein Verbot, Freizeit- und Sportbetriebe zu betreten. Genauso wurde die Maskenpflicht für Kunden in Betriebsstätten und die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter im Freien aufgehoben.

Wien: Meldepflicht in Gastgewerben ungültig – Graz: Betretungsverbot öffentlicher Spielplätze ungültig

Auch die „Pflicht zur Meldung von personenbezogenen Daten von KundInnen durch Gastgewerbebetriebe auf Verlangen der Gesundheitsbehörde“ in Wien wurde durch den Verfassungsgerichtshof wegen „unzureichender Dokumentation“ aufgehoben, genauso wie das in Graz verhängte Verbot, öffentliche und private Kinderspielplätze zu betreten.

Für Einführung von Eilverfahren: Volksbegehren seit 1. Februar

Doch die Willkür, die seit Monaten hinsichtlich Verordnungs-Chaos waltet, ist mit den Entscheidungen des VfGH nicht beendet: Wir wissen seit Kurz, wie es läuft: Verordnungen werden erlassen, selbst wenn die Politik über ihre Gesetzwidrigkeit Bescheid weiß – denn bis der VfGH eine Entscheidung bei Beschwerden zu Maßnahmen-Verordnungen trifft, ist die Verordnung ohnehin Geschichte. Das liegt auch an der fehlenden Möglichkeit eines sogenannten Eilverfahrens, wie es in Deutschland beispielsweise möglich ist. Hierzulande gibt es seit 1. Februar 2022 ein Volksbegehren, das die Einführung eines Eilverfahrens fordert – es befindet sich in der Einleitungsphase, Unterschriften sind bereits möglich.

Rechtsanwalt und MFG-Obmann Michael Brunner fordert darüber hinaus, dass der Regierung „die Möglichkeit entzogen“ werden solle, „über Verordnungen zu regieren. Letztere sind noch dazu oftmals verfassungswidrig und werden daher im Nachhinein vom VfGH aufgehoben.“, so Brunner in einer Presseaussendung.

Bund und Länder – Überblick

Bundesweit sind folgende Verordnungen durch den VfGH gekippt worden:

  • Benützung von Kraftfahrzeugen durch nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen
  • Betretungsverbot von Gastgewerbebetriebsstätten für KundInnen in der Zeit von 01.00 bis 05.00 Uhr
  • Betretungs- und Benützungsverbot für Freizeit- und Sportbetriebe
  • Maskenpflicht für KundInnen von Betriebsstätten
  • Betretungsverbot von Gastgewerbebetriebsstätten für KundInnen in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr, Maskenpflicht für MitarbeiterInnen u. a.
  • Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter im Freien
  • Ausnahme vom Ausgangsverbot für Begräbnisse bis zu 50 Personen
  • Betretungsverbote für Gastgewerbebetriebe inkl. Abholung vorbestellter Speisen
  • Beschränkungen auf Besuchergruppen in Gaststätten und Konsumation von Getränken und Speisen nur im Sitzen

Bis auf die „Ausnahme vom Ausgangsverbot für Begräbnisse bis zu 50 Personen“, die laut VfGH gegen Art. 8 (Recht auf Privatleben) und Art. 9 (Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, ist der Grund für die Aufhebung der Verordnungen „unzureichende Dokumentation“ – eine Taktik, die es möglich macht, genau die gleiche Verordnung erneut zu erlassen, nur mit anderer Dokumentation oder überhaupt vorhandener Dokumentation/Begründung.

Auch in den Ländern wurden Verordnungen der Landeshauptleute durch den VfGH aufgehoben:

Tirol

  • Verbot, alle öffentlichen Orte im gesamten Landesgebiet zu betreten, sowie (grundsätzliches) Gebot, alle öffentlichen und privaten Orte des Landesgebietes unverzüglich zu verlassen (Grund: Fehlende gesetzl. Grundlage)
  • Einhaltung eines Mindestabstands zu haushaltsfremden Personen ab dem Verlassen des eigenen Wohnsitzes (Grund: Fehlende gesetzl. Grundlage)
  • Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
  • Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)

Magistrat der Stadt Wien

  • Pflicht zur Meldung von personenbezogenen Daten von KundInnen durch Gastgewerbebetriebe auf Verlangen der Gesundheitsbehörde (Grund: Unzureichende Dokumentation)

Oberösterreich

  • Speisen- und Getränkeabholverbot für Gastronomiebetriebe, die nicht über eine allgemein zugängliche öffentliche Straße erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
  • Speisen- und Getränkeabholverbot für Gastronomiebetriebe, die nicht über eine allgemein zugängliche öffentliche Straße erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)

Vorarlberg

  • Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)

Steiermark

  • Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)

Graz

  • Verbot, private und öffentliche Kinderspielplätze zu betreten (Grund: Unzureichende Dokumentation)

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