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Für die freie Impfentscheidung

Published On: 16. März 2022 14:00

Am 17. März 2022 ab 9.20 Uhr ist es tatsächlich so weit: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutieren über eine SARS-CoV-2-Impfpflicht für die bedingt zugelassen mRNA-Präparate. Als Begründung heißt es im Gesetzesentwurf 20/899:

„Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Gruppen und einer Wiedererlangung der Planbarkeit des öffentlichen und privaten Lebens werden Maßnahmen ergriffen, um die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern. Dazu werden (…) alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Darauf aufbauend wird in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt“ (2).

Eine Impfpflicht?

Obwohl bekanntermaßen erstens keiner der Impfstoffe, die derzeit gegen das Virus SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen, objektiv in der Lage ist, die Ausrottung des SARS-CoV-2-Virus auf Bevölkerungsebene zu erreichen, die sogenannte Eradikation, zweitens die auf dem Markt befindlichen Impfstoffe nur bedingt vor der Weitergabe des Virus an andere Menschen schützen, die Transmission, und drittens geimpfte Personen trotz Impfung immer noch selbst am Virus SARS-CoV-2 erkranken und versterben können, die Individualprävention?

Ich schreibe das deshalb, weil dies bisher die allgemein bekannten präventionsmedizinischen Ziele von Impfungen waren und die Wirksamkeit einer Impfung eigentlich danach beurteilt wird (3).

Für die Corona-Impfstoffe, die vor ihrer bedingten Marktzulassung nur minimal und bis jetzt nicht toxikologisch getestet wurden (4), fällt das Ergebnis also eher dürftig aus. Und für diese Präparate möchten die Abgeordneten jetzt eine Verpflichtung einführen? In unserem Grundgesetz heißt es doch:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (5).

Im Kern zielt Artikel 1 darauf, jedem Einzelnen das Recht zuzugestehen, seinen eigenen individuellen Lebensentwurf zu finden und diesen auszuleben. Und im Grundgesetz steht bewusst nicht, die Würde der Menschen ist unantastbar, sondern die Würde des Menschen — jedes Einzelnen.

Eine Impfpflicht ist ein Grundrechtseingriff in die körperliche Unversehrtheit. Aber was ist diese „Würde“ eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht sagt:

„Mit ihr ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. (…)“ (6).

Die Idee geht auf Kant zurück. Demnach ist jeder Mensch ein Subjekt. Wenn nun über einen Menschen bestimmt wird, ohne dass er darauf Einfluss nehmen kann, wird er zum Objekt. Die Einführung einer Impfpflicht ist demnach objektivierend.

Trotzdem rechtfertigte der Ethikrat in 2019 eine Masern-Impfpflicht, insofern:

„(…) kann der Anspruch Dritter auf Schutz vor Fremdschädigung durchaus zu einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht berechtigen, gegebenenfalls auch mit der Konsequenz eines Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit, sofern die Gefahr groß und unmittelbar drohend ist und sich nicht auf andere, weniger eingreifende Weise (etwa durch Isolierung oder Aufenthaltsverbote) abwenden lässt. Begründen kann man dies mit dem Schutzanspruch Dritter, insofern mit einer Impfung eine weitere Ansteckung und damit Ausbreitung der jeweiligen Erkrankung verhindert werden soll“ (7).

Der Ethikrat erwähnt in seiner Ad-Hoc-Stellungnahme zur Corona-Impfpflicht allerdings nicht die gemeinwohlbezogenen Argumente aus 2019, um die SARS-CoV-2-Impfpflicht zu rechtfertigen, sondern spricht davon eine „Überlastung des Gesundheitswesens zu verringern sowie erneute, einschneidende Maßnahmen gegen die Pandemie zu vermeiden“ (8).

Allgemeiner evidenzloser Gesundheitsschutz steht also bald über der Würde des Einzelnen. Was richtiger Gesundheitsschutz genau ist, bleibt dabei „natürlich“ dem Staat überlassen.

Eine Pflicht, die in einem Gesetz festgehalten wird, muss immer mit einer Bestrafung derjenigen einhergehen, die sich ihr widersetzen. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Überlegungen zu möglichen Strafen für Ungeimpfte bekannt sind, ist abzusehen, dass auch hier zwangsläufig die Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit der Betroffenen missachtet werden.

Um das zu verhindern, ermöglicht die DEMOCRACY App eine Bürgerabstimmung zur Impfpflichtvorlage des Bundestages, mit der die Abgeordneten durch öffentlichen Druck zum Einlenken gebracht werden sollen. Die Abstimmung in der DEMOCRACY-App über die allgemeine Impfpflicht ist unter Verwendung des Suchbegriffs „20/899“ ab sofort möglich (9).

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • DEMOCRACY App herunterladen (AppStore, GooglePlayStore, .apk)
  • In der Suche „20/899“ eingeben
  • Mit Ihrer Handynummer verifizieren, sodass Ihre Stimme verbindlich gezählt wird
  • Abstimmen wie ein Abgeordneter (Ja, Weiß nicht, Nein)
  • Diesen Aufruf im persönlichen Umfeld weiterverbreiten

Ein Aufruf von Ken Jebsen für eine freie Impfentscheidung mithilfe der DEMOCRACY App


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-impfpflicht-881824

(2) Deutscher Bundestag Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG), 3. März 2022, S. 7

(3) Deutscher Ethikrat Impfen als Pflicht? Stellungnahme, 27. Juni 2019, S. 23 ff.

(4) https://www.rubikon.news/artikel/die-impfapartheid-3

(5) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

(6) Bundesverfassungsgericht: BvR 698/89 des Ersten Senats , 20. Oktober 1992

(7) Deutscher Ethikrat Impfen als Pflicht? Stellungnahme, 27. Juni 2019, S. 59 f.

(8) Deutscher Ethikrat Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Ad-Hoc-Empfehlung, 22. Dezember 2021, S. 5

(9) https://democracy-app.de/gesetzgebung/284990/gesetz-zur-aufklaerung-beratung-und-impfung-aller-volljaehrigen-gegen-sars-cov-2-sarscovimpfg

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Elisa  Gratias

Elisa Gratias, Jahrgang 1983, wuchs in Sachsen-Anhalt auf. 2005 wanderte sie nach Frankreich aus, wo sie ihr Studium zur Übersetzerin abschloss. 2014 zog sie nach Mallorca und arbeitet dort seitdem als freiberufliche Übersetzerin, Autorin und Künstlerin. Ihre Auswandererfahrungen und ihr Hang zum Grübeln bescherten ihr viele Erkenntnisse zum Thema Glück, Erfüllung und Gesellschaft. Darüber schreibt sie auf ihrem Blog flohbair.com. Ihre Kunst zeigt sie auf elisagratias.com.

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