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Teile der Impfpflicht weiterhin in Kraft – Rechtsanwälte für Grundrechte schlagen Alarm

Published On: 16. März 2022 11:01

Die Bevölkerung ist bei der angeblichen Aussetzung der Impfpflicht „belogen“ worden. Das diagnostiziert eine Analyse der „Rechtsanwälte für Grundrechte“. Wesentliche Teile der Impfpflicht sind weiterhin in Kraft, etwa die Möglichkeit zur Rasterfahndung. Dass der Vorgang von Gesundheitsminister Rauch, die Impfpflicht per Verordnung auszusetzen, schon grundsätzlich verfassungswidrig ist, wäre dabei noch das geringste Problem.

Am Dienstag haben die „Rechtsanwälte für Grundrechte“ eine Einschätzung zur ausgesetzten Impfpflicht veröffentlicht. Sie ist nun bis Ende Mai auf Eis gelegt, danach hat die Regierung eine weitere „Experteneinschätzung“ angekündigt. Schon diese kurze Aussetzung ist recht wenig, doch nun fliegt auf, dass wesentliche Teile des Gesetzes noch immer in Kraft sind.

Scheinbare Aussetzungsverordnung

Jene, die vermutet haben, „dass diese Maßnahme wieder nur ein Täuschungsmanöver ist, welches wegen des anhaltenden Druckes der Straße und der auch für Hardliner nicht mehr zu leugnenden offenkundigen Verfassungswidrigkeit (weil weder das Gesundheitssystem gefährdet ist, noch die Impfung in irgendeiner Form ansteckungs- oder krankheitsverhindernd wirkt) für die Regierung notwendig wurde“, dürften recht gehabt haben.

„Offenbar“ fühle sich die Regierung aber sehr sicher. Man glaube wohl, „das Trojanische Pferd bereits in die Festung gebracht zu haben“. Das bemerke man bei genauerer Betrachtung der „Aussetzungsverordnung“, mit der Gesundheitsminister Johannes Rauch die Impfpflicht nun bis Ende Mai auf Eis gelegt hat.

Werfen wir noch einmal einen Blick auf die „Aussetzungsverordnung“:

Schon dieser Vorgang selbst, die Aussetzung per Verordnung, sei „bereits verfassungwidrig“, sagen die Rechtsanwälte. Denn ein Gesetz per Verordnung abzuändern, sei nicht zulässig. Warum? Hier greift ein Verwaltungsorgan (der Minister) in die Legislative ein, was eine Kompetenzüberschreitung ist.

Rasterfahnung für Impfpflicht weiter aufrecht

Doch es wird offenbar noch weit schlimmer. Die Bevölkerung werde mit der Aussetzungsverordnung „hinters Licht geführt“. Denn nicht alle Teile des Gesetzes wurden von Johannes Rauch ausgesetzt. Seine Verordnung betrifft lediglich die „Generelle Anordnug der Impfpflicht“ (Paragraph 1), die „Definition des Umfanges der Impfpflicht“ (Paragraph 4), die „Strafbestimmungen“ (Paragraph 10) sowie die „Strafverfahren“ (Paragraph 11).

Doch die übrigen Regelungen der Impfpflicht sind weiterhin anwendbar. Das Covid-19-Impfpflichtgesetz hat 20 Paragraphen. Alle anderen Paragraphen sind weiterhin aufrecht: „Damit bleiben zum Beispiel die Bestimmungen über die Ausnahmen (§ 3) oder die Mitwirkung der Exekutive (§ 15) ebenso aufrecht wie alle Paragraphen zur Vorbereitung und Durchführung der Datenverschneidung (Rasterfahndung) zum Zweck der Ermittlung der Impfpflichtigen.“

Die Erfassung der Impfpflichten und jener Menschen, die der Covid-Behandlung bisher nicht nachgekommen sind, darf also weiterhin – im Schatten der Öffentlichkeit– durchgeführt werden. Doch dem nicht genug. Denn „der Gipfel“ sei damit noch gar nicht erreicht.

Paragraph Drei liest sich zunächst erleichternd. Die Impfpflicht ist zumindest bis Ende Mai außer Kraft gesetzt. Doch das kann ein schreckliches Erwachen mit sich bringen. Denn damit sei ab 1.6.2022 das gesamte Impfpflichtgesetz „automatisch wieder im vollen Umfang, inklusive der Strafbarkeit“ gültig. „Ohne dass dazu irgendeine Kommission, der Minister oder das Parlament etwas zu evaluieren oder zu veranlassen hat.“ Wenn der Gesundheitsminister nicht erneut (verfassungswidrig) vor Juni per Verordnung in das Gesetz eingreift, müssten per Gesetz ab Juni Strafen für Ungeimpfte ins Haus flattern.

Das Urteil der Rechtsanwälte ist deutlich:

„Man hat die Menschen diesbezüglich also wieder getäuscht und belogen. Diese Vorgangsweise der Regierung und der Medien zeigt abermals deutlich, dass mit allen Mitteln versucht wird, die schon gekauften, unwirksamen Spritzmittel, die nicht einmal gegen den „Wildtyp“ geholfen haben, trotz der enormen Schäden, welche sie anrichten, zwangsweise zu injizieren.“

Die Aussetzung sei deshalb nur ein „scheinbarer Teilerfolg“. Man müsse deshalb „mit allen zulässigen Mitteln gegen die gesetzlich angeordnete Impfpflicht kämpfen, um sie zur Gänze zu Fall zu bringen“.

Die Rechtsanwälte für Grundrechte, schließen die Stellungnahme mit für Juristen enorm deutlichen Wörtern:

„Es wird der Tag kommen, an dem die Handelnden für die Beseitigung der Grundrechte und die völlig unnötigen und verfehlten Zwangsmaßnahmen rechtlich und gesellschaftlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn eine Regierung unzählige Milliarden für Impfstoffe, Tests, Masken und Hilfen für die vorher ruinierte Wirtschaft auf Kosten des steuerzahlenden Mittelstandes verschleudert und nunmehr ankündigt, in nächster Zeit sogar eine Milliarde in unser Bundesheer investieren zu wollen, aber seit zwei Jahren „Pandemie“ kein Geld für das Gesundheitssystem, die Intensivbetten und das Gesundheitspersonal aufwenden will, so hat das System. Ein solches System wollen wir allerdings nicht, es muss geändert und beseitigt werden.“

Bild wikicommons

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