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40.000 Tote pro Jahr durch Krankenhauskeime: Hygieneskandal in Kliniken und Pflegeheimen

Published On: 18. März 2022 14:01

40.000 Tote pro Jahr durch Krankenhauskeime: Hygieneskandal in Kliniken und Pflegeheimen

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Werden Keime besser geschützt als Patienten?

Pixabay

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Laut Schätzung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaus-Hygiene (DGKH) sterben allein in Deutschland jährlich rund 40.000 Menschen an den Folgen einer Infektion mit sogenannten Krankenhauskeimen. Zum Vergleich: 2021 starben 2.569 Menschen im Straßenverkehr. Diese Krankenhauskeime sind auch deswegen ein großes Problem, weil sie sehr oft gegen Antibiotika resistent sind und bei immunschwachen Personen lebensgefährliche Infektionen auslösen können. Viele der Todesfälle könnten durch die Einhaltung von Hygiene-Konzepten verhindert werden, doch es scheint der politische Wille und den gewinnorientiert arbeitenden Spitälern das Geld hierfür zu fehlen. Den Preis zahlen im Endeffekt die Patienten, die diese Infektionen nicht überleben…

Krankenhauskeime resistent gegen Antibiotika – nur schwer behandelbar

Das Problem der im Krankenhaus erworbenen Erreger (nosokomiale Infektionen) besteht darin, dass diese sehr oft gegen Antibiotika resistent sind. Die Behandlung gestaltet sich daher äußerst schwierig und viel zu oft führen diese Infektionen zum Tod des Patienten. Das Robert Koch Institut geht davon aus, dass es in Deutschland bis zu 600.000 solcher Infektionen pro Jahr gibt. Unfassbare 250.000 Lebensjahre gehen dadurch jährlich in Deutschland verloren. Das Problem ist grundsätzlich bekannt und es gäbe Möglichkeiten, viele dieser Todesfälle zu verhindern, doch das wird weder medial noch politisch groß thematisiert.

10-mal mehr Tote als durch Verkehrsunfälle

Bedenkt man, dass diese Infektionen mit Krankenhauskeimen weit mehr als das 10-Fache an Toten verursachen als Verkehrsunfälle, sind das Schweigen und die Untätigkeit diesbezüglich unverständlich. Und das es mit dem simplen Desinfizieren der Hände nicht getan ist, belegt die Tatsache, dass während der Corona-Krise die Zahl dieser Infektionen sogar noch zugenommen hat. Die DGHK schreibt hierzu: „Auch bei nosokomialen Ausbrüchen mit diesen Erregern konnten mit den klassischen Strategien wie der Fokussierung auf Händehygiene, Isolierung und Surveillance bei diesen Erregern häufig keine nachhaltigen Erfolge bei der Kontrolle entsprechender Ausbrüche erzielt werden.“ Was wäre also zu tun?

Findiger Wochenblick-Leser hat die Lösung

Der Wochenblick-Redaktion liegt ein Schreiben eines deutschen Bürgers aus Schleswig-Holstein vor, in dem den Verantwortlichen in Politik, Behörden und Fachgremien bis hin zum RKI, aber auch Patientenschutzorganisationen vorgeworfen wird, dass diese gefährlichen Missstände zwar bekannt sind, jedoch geduldet und sogar vertuscht werden.

In den Abflüssen von Duschen, Waschbecken oder Toiletten bildet sich mit der Zeit ein Biofilm. Schon seit den 90er Jahren berichten Experten, dass diese Ablagerungen ideale Nährböden für Krankheitserreger sind. Einer dieser problematischen Keime ist das Stäbchenbakterium Pseudomonas aeruginosa. Dieser Erreger ist besonders gefährlich für Alte und Menschen mit schwachem Immunsystem und speziell für Menschen mit Lungenvorerkrankungen.

Im Vorwort der diesbezüglichen Empfehlungen aus dem Jahr 2016 schreibt der Präsident der DGHK, Dr. Martin Exner: „Pseudomonas aeruginosa ist sicher heute in Deutschland neben Legionellen der prominenteste Wasser-assoziierte nosokomiale Infektionserreger. Insofern kann man Pseudomonas aeruginosa neben Legionellen auch als einen Indikator für Wasser-assoziierte Erreger, insbesondere in medizinischen Bereichen, ansehen.“

Problem bekannt, doch der Politik egal

Was läge also näher als eine vorbeugende Reinigung der Rohrsysteme? Doch von den Verantwortlichen werde jegliches Gespräch hierzu seit Jahren strickt verweigert, schilderte der Verfasser des Schreibens gegenüber Wochenblick. Er stellt die Frage in den Raum, warum man sich seitens der Verantwortungsträger so sicher sei, dass man wegen Unterlassung von Vorsorgemaßnahmen für Schutzbefohlene nicht belangt werden könne und gibt als Erklärung die Aussage eines Staatsanwaltes wieder. Demnach müssen Erkrankte oder die Erben der Verstorbenen in jedem Einzelfall die Kausalität nachweisen – also wann sich der erkrankte Patient oder gar Verstorbene an welchem Waschbecken in welcher Einrichtung mit welchem Keim angesteckt hat, der zur Erkrankung bzw. dem Tod führte.

Da das beinahe unmöglich ist, bleibe alles wie bisher, schlussfolgert der Verfasser. Er versuchte in Schleswig-Holstein vergeblich mit dem Gesundheitsamt Lösungsansätze zu entwickeln: „Es wird ja nicht verlangt, dass z.B. in Schleswig-Holstein Gesundheitsminister Dr. Garg persönlich zu einem Gespräch bereit ist, aber sein gesamtes Team, das Gesundheitsamt Kiel und Zuständige in Kliniken lehnen ein Gespräch und Lösungsvorschläge strikt ab“, schrieb er der WB-Redaktion. Seine diesbezügliche Petition wurde im Landtag von Schleswig-Holstein abgelehnt. Einzig die AfD schenkte ihm Gehör und lud ihn in den Gesundheitsausschuss ein, um das Thema vortragen zu können. Alle anderen Parteien lehnten Gespräche ab.

Der engagierte Bürger wandte sich auch „an die üblichen Medien“, jedoch „hielten sich“ diese mit der Berichterstattung zurück, wie er schreibt. In einem Fall sei ihm sogar für eine öffentliche Veranstaltung, bei der der Gesundheitsminister befragt werden konnte, ein Hausverbot angedroht worden, so er zu diesem Thema öffentlich eine kritische Frage stelle. Diese hatte er vorab dem Minister per E-Mail zugesandt. Der politische Wille, dieses Problem zu lösen und damit tausende Tote zu verhindern, scheint also schlichtweg nicht vorhanden zu sein.

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