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Grüner Pass: MFG poltert gegen Verlängerung

Published On: 25. März 2022 10:06

Die Überwachungs- und Digitalisierungspläne der EU gehen in höchsten Tempo weiter. Zentral dafür ist die Verlängerung des sogenannten „Grünen Pass“, das Covid-Zertifikat. Dieses soll um ein weiteres Jahr, bis Ende Juni 2023, verlängert werden. In einem ausführlichen Kommentar nimmt die MFG zu den Plänen der EU-Kommission Stellung.

Die will das Covid-Zertifikat, den sogenannten „Grünen Pass“, um ein weiteres Jahr verlängern. Das Zertifikat gewöhnt die Menschen an die permanente individuelle Registrierung per QR-Code. Die entsprechende Verordnung läuft Ende Juni aus und soll deshalb um ein weiteres Jahr, bis Ende Juni 2023 verlängert werden. Das will die EU-Kommission.

Grüner Pass als Eingriff in Grundrechte

TKP berichtete bereits über die Zehntausenden Stellungnahmen, die bereits bei der Kommission eingelangt sind und sich gegen den Plan aussprechen. Ein ausführlicher Kommentar kommt nun auch von der jungen Partei „MFG“ (Menschen, Freiheit, Grundrechte).

Es ist nicht überraschend, dass die MFG die Verlängerung des Zertifikats verhindern will:

„Das digitale COVID-Zertifikat macht die Ausübung zahlreicher Grund- und Freiheitsrechte vom Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, einer sog. Covid-19 Impfung oder einer Genesung nach Covid-19 Erkrankung abhängig. Das digitale COVID-Zertifikat greift jedenfalls in den Gleichheitsgrundsatz, weil es diskriminierend ist, in das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, in das Recht auf Freizügigkeit und in die Aufenthaltsfreiheit innerhalb der EU ein.

Jeder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte muss verhältnismäßig und ultima ratio sein. Um die die Verlängerung eines europäischen digitalen COVID-Zertifikats diskutieren zu können, ist es daher notwendig zu überprüfen, ob diese Maßnahmen dafür geeignet sind, die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder signifikant einzudämmen.“

Das Impfzertifikat und das Testzertifikat seien keine geeigneten Mittel, um gegen Covid vorzugehen. Weil die Impfung nicht vor Ansteckung schütze, und auch die Annahme, „dass die Impfung vor schwerem Verlauf“ schützt, nicht mehr wirklich haltbar sei.

Der Test wiederrum sei nicht geeignet, um eine Infektion festzustellen, geschweige denn eine Erkrankung.

Als Schlüsse zieht die MFG deshalb:

„Da weder die Covid-19 Injektion noch die Testung ein taugliches Mittel zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 darstellen, ergibt sich in Bezug auf die geplante Verlängerung eines digitalen COVID-Zertifikats, das auf eben diese Maßnahmen abstellt, folgende Schlussfolgerung:

Der Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte durch das digitale COVID-Zertifikat ist weder medizinisch noch rechtlich begründbar. Das digitale COVID-Zertifikat greift daher jedenfalls in den Gleichheitsgrundsatz, weil es diskriminierend ist, in das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, in das Recht auf Freizügigkeit und in die Aufenthaltsfreiheit innerhalb der EU unverhältnismäßig ein.

Die Bevölkerung mit einem digitalen COVID-Zertifikat einzuschränken, indem die Ausübung ihrer Grund- und Freiheitsrechte vom Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, einer Covid-19 Injektion oder einer Genesung nach Covid-19 Erkrankung abhängig gemacht wird, ist somit unzulässig.“

Das Zertifikat sei auch in einem größeren Kontext zu sehen. Die MFG gibt einige Punkt wieder, die einem „Ausblick“ dienen sollen.

Feuchte Träume des WEF

An dieser Stelle seien noch zwei angeführt:

  • Zum Traum des World Economic Forums (kurz: WEF) über eine digitale Identität

Im jüngsten WEF-BerichtAdvancing Digital Agency: The Power of Data Intermediaries“ vom Februar 2022 ist nun zu lesen, dass Impfpässe „von Natur aus“ als eine Form der digitalen Identität dienen. Dem Bericht zufolge „hat die COVID-19 Pandemie zu einem verstärkten Fokus auf die Macht medizinischer Daten, insbesondere sogenannter Impfstoffpässe, geführt.“ Die Verlängerung eines digitalen COVID-Zertifikats, das plötzlich für Grenzübertritte innerhalb des Schengenraums benötigt wird und politisch damit begründet wird, um das Reisen wieder möglich zu machen, erscheint damit in einem völlig anderen Licht:

Obwohl die Impfpässe, die sehr intime medizinische Daten über eine Person speichern, nichts dazu beitrugen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, legen sie dennoch den Grundstein für unsere digitale Identität. Diese stellt das elektronische Äquivalent zum Personalausweis einer Person dar und soll als Schlüssel fungieren, indem sie Berechtigungen speichert und bereitstellt. Im WEF-Bericht heißt es, dass aufgrund der persönlichen Kredithistorie, der persönlichen Krankengeschichte und des persönlichen Online-Verhaltens Urteile von Dritten getroffen werden sollen. Eine Zukunft der ständigen Überwachung in Echtzeit, online wie offline, wird dadurch möglich. COVID-Passmandate öffnen somit nicht nur das Tor für digitale Identitätssysteme, sondern auch gleichzeitig für ein globales wie autoritäres Sozialkreditsystem. Eine Medaille hat nämlich immer zwei Seiten. Genau aus diesem Grund wurde weltweit gegen die Corona-Maßnahmen der Regierungen demonstriert, die nichts mit öffentlicher Gesundheit und alles mit maximaler Kontrolle durch nicht gewählte Globalisten zu tun haben.

Immerhin eine Handvoll EU-Parlamentarier warnt davor, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU nur der erste von bereits mehreren diskutierten Schritten ist, die geeignet sind, ein System zu schaffen, um die Rechte aller europäischer Bürger unter dem Deckmantel der „Erleichterung“ zu überwachen, zu kontrollieren und zu konditionieren. Auch das Engagement von Parlamentariern gegen eine Verschärfung der Zutrittsbestimmungen zum EU-Parlament, das einen noch nie dagewesenen Versuch, gewählte Volksvertreter zu diskriminieren und zu schikanieren darstellt, war von Erfolg gekrönt. Der EuGH hebt das Zutrittsverbot ohne digitales Covid-Zertifikat auf. (Siehe EuGH in zwei aktuellen Beschlüssen (T-723/21 R und T724/21 R) vom 15.11.2021, siehe auch: Erfolg im EU-Parlament: EuGH hebt Zutrittsverbot ohne digitales Covid-Zertifikat auf (report24.news))

  • Zur Einführung einer Brieftasche für die europäische digitale Identität (European Digital Identity Wallet App) im Zuge der Reform der eIDAS-Veordnung:

Im Juni 2021 begann die EU-Kommission mit der Reform der eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014, mit der die elektronischen Identitätssysteme (eID) des europäischen Rechtsrahmens neugestaltet werden sollen. Der neue Verordnungsentwurf sieht eine Software in Form einer “Brieftasche für die europäische digitale Identität” (Wallet App), also ein auf unseren Smartphones basierendes eID-System vor, das als universell einsetzbare Infrastruktur zu verstehen ist: Die Idee ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger vom Staat eine lebenslange Nummer zugewiesen bekommt mit der alle Menschen in Europa eindeutig identifiziert werden können. Von der Geburtsurkunde, bis zur Steuererklärung, vorm ärztlichen Attest bis zur Hochschulbewerbung, von der Eröffnung eines Bankkontos bis zum Mietauto – nahezu in sämtlichen Lebensbereichen werden sich EU-Bürger:innen künftig mit einem digitalen Ausweis grenzüberschreitend online wie offline ausweisen können.

Die größte Änderung gegenüber der bestehenden eIDAS-Verordnung ist, dass diese neue Wallet App privaten Unternehmen ermöglichen wird, die Identität oder andere Attribute ihrer Kund:innen oder Nutzer:innen zu überprüfen. Gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen den Missbrauch des Systems zur Nachverfolgung, Profilerstellung oder für gezielte Werbung existieren nicht.

Eine Identifikationsnummer für alle Lebensbereiche galt bisher als No-Go und das aus gutem Grund. Damit ist einer staatlichen Kontroll -und Überwachungswut zulasten unser aller Anonymität Tür und Tor geöffnet. Die Argumentation der EU-Kommission ist hingegen, dass mit den digitalen Identitäten der grenzüberschreitende Austausch für Unternehmen und die Bevölkerung einfach und bequemer werden soll. Sie versichert, die Menschen sollen selbst entscheiden können, welche Daten sie an Dritte weitergeben. Es soll auch niemand dazu verpflichtet werden, eine EU-ID zu benützen. Es ist allerdings zu erwarten, dass die eIDAS Wallet App in den kommenden Jahren angesichts der Zunahme an eGovernment-Diensten im Zuge der COVID-19-Pandemie eine weite Verbreitung finden wird. Die Pandemie samt des Grünen Passes hat zudem vor Augen geführt, wie schnell sich der Meinungswind drehen und aus einer Option ein Zwang werden kann. In Österreich ist bereits ein Vorläufer der eIDAS Wallet App namens “ID Austria” im Einsatz.

Die eIDAS-Verordnung wird gerade im Parlament debattiert. Ähnlich dem Kommissionsvorschlag für ein Digitales EU-COVID-Zertifikat ist es auch hier wesentlich, möglichst präzise zu formulieren und die fehlenden Sicherheits- und Datenschutzvorkehrungen und Gestaltungsprinzipien hinzuzufügen. Dazu zählt die Anforderung an die technische Architektur der Wallet App, die nach einem Zero-Knowledge- und Unverknüpfbarkeitsparadigma funktionieren muss, um von vornherein zu unterbinden, dass das Nutzerverhalten von einer zentralisierten Stelle aus mitverfolgt werden kann.

Die gesamte MFG-Stellungnahme finden Sie hier.

Bild wikicommons

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