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ORF macht Kehrtwende: „1G“ – für getestet

Published On: 26. März 2022 7:00

Als eines der ersten Unternehmen führte der ORF eine strikte 2G-Regel ein. Nun verabschiedet er sich diskret davon.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Österreichischen Rundfunks erhielten kürzlich eine überraschende Mitteilung: Der Krisenstab des ORF habe beschlossen, dass ab 1. April nur mehr getestete Personen Zutritt zu den Einrichtungen des ORF haben. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter und auch für Gäste. Die „1G“-Regelung gilt für alle, egal ob geimpft oder ungeimpft. Ausgenommen sind nur jene, die bis zwei Monaten zuvor genesen sind. Kürzlich hatte die Virologin und Beraterin der Bundesregierung, Dorothee van Laer, eingestanden, dass das Virus gleichermaßen von Geimpften und Ungeimpften übertragen wird, ohne Unterschied. Dies und die Erfahrung, dass viele geimpfte Mitarbeiter sich mittlerweile angesteckt haben, hat beim ORF offenbar Eindruck gemacht. Obwohl der ORF sowohl in der Berichterstattung als auch im Unternehmen selbst von Beginn an zu den Hardlinern zählte. Zuvor hatte man die Vorgaben der Regierung stets übererfüllt und forderte von der Politik immer wieder härtere und noch strengere Maßnahmen. Ungeimpfte Menschen und Personen, die die Impfungen und die Maßnahmen kritisch hinterfragten, wurden ins rechtsradikale Eck verbannt oder als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt.

Verträge Ungeimpfter nicht verlängert

Seit Mitte November galten im ORF selbst extrem strikte Regeln, strengere als das Gesetz vorsah: Etliche ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF oder jene, deren Impfstatus abgelaufen war, wurden mit Kündigung bedroht oder ihre Verträge wurden nicht mehr verlängert. Sie hatten keinen Zutritt mehr zu den Studios, mussten im Home-Office improvisieren oder erhielten Moderationsverbot. Gäste, die nicht der 2G+-Regel entsprachen, wurden nicht mehr eingeladen oder mussten per Video zugeschaltet werden. Dies löste eine heftige Debatte aus, inwieweit ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk bestimmte Gruppen oder Personen aus dem öffentlichen Diskurs ausschließen darf.

Nun sind all diese Regeln wieder aufgehoben. Weiterhin gilt im ORF eine strikte Maskenpflicht, außer man hält sich allein in einem Raum auf. Die betriebseigenen Teststraßen werden auf eigene Kosten weiterbetrieben.

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Categories: Peter F. MayerTags: , , , , , , , , Daily Views: 1Total Views: 31
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