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Falsche Behauptungen und Unwahrheiten als Grundlage der VfGh Entscheidung

Published On: 31. März 2022 5:39

Der VfgH hat entschieden, dass 2G und Lockdown für Ungeimpfte vom 15. bis 21. November 2021 verhältnismäßig waren und nicht gegen Gesetze und Verfassung verstoßen haben. Rechtlich mag das Urteil richtig sein, aber die Grundlage für die Entscheidung ist glasklar falsch. Sie widerspricht allen zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Tatsachen. Und damit ist auch das Urteil falsch und verfassungswidrig.

Die Schlüsselstelle im Entscheid ist, der damalige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein habe annehmen können, schreibt der VfGH, „dass nicht immunisierte Personen sowohl ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko als auch ein deutlich erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, und die Ausgangsbeschränkung für nicht immunisierte Personen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und der Überlastung des Gesundheitssystems geeignet war.“

Daran ist überhaupt nichts richtig. Schon wesentlich früher war bekannt, dass das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko mindestens gleich, wenn nicht sogar größer für Geimpfte war. Mittlerweile hat sich das sogar massiv weiter zuungunsten der Geimpften verschoben. Auch das Risiko schwerer Krankheitsverläufe ist Geimpften größer als bei Ungeimpften – auch das war spätestens seit den Daten aus Südafrika zu Omikron bekannt.

Überlastung des Gesundheitssystems hatte es ohnehin nie gegen. Die Statistik Austria hat für das Jahr 2020 eine Minderauslastung von 18% gegenüber 2020 festgestellt, wie hier berichtet. Diese Daten waren auch durchaus für den Verfassungsgerichtshof zugänglich.

Das Grundproblem

Das Grundproblem scheint zu sein, wie wir es schon bei früheren Entscheidungen des VfGH gesehen haben, dass die Regierung ein Papier von irgendeinem Facharzt ohne jegliche wissenschaftliche Kompetenz vorlegen kann, das vom Gericht ungeprüft als in Stein gemeißelte Wahrheit angesehen wird, auch wenn es eine unverschämte Lüge ist.

In Gerichten sitzen Menschen, von denen 30% von Angst gelähmt sind, 30% strikte Gegner der Maßnahmen sind, weil sie selbst denken und 40% schwanken aber im Zweifelsfall der Regierung folgen.Entsprechend sehen die Urteile aus.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zum „Ansteckungs- und Übertragungsrisiko“

Gibt man in die Suchfunktion rechts von diesem Artikel (am Smartphone rechts oben) den Begriff Viruslast ein, bekommt eine ganze Reihe von Artikeln zum Thema. Zum Beispiel den Artikel vom 25. August 2021 mit dem Titel „Studie: vollständig geimpfte Mitarbeiter des Gesundheitswesens mit 251-facher Viruslast sind Bedrohung für andere“ Also das etwa 250-fache Gegenteil von dem was der VfGH geneigt war zu glauben. Die Untersuchung wurde von der renommierten Oxford University Clinical Research Group durchgeführt. Also eine Quelle, deren akademischer Ruf nicht übel ist und die vor allem mit Mückstein und dem Rest der österreichischen Chaostruppe namens Regierung und ihrer Geckos nichts zu tun haben.

Oder den Artikel vom 30. August 2021 mit dem Titel: „Studie in San Francisco: Infektion mit Varianten bei Geimpften fast 1,6-fach so wahrscheinlich wie bei Ungeimpften

Oder am 12. August 2021: „Geimpfte und Ungeimpfte sind gleich ansteckbar und gleich ansteckend

Oder 12. Oktober 2021: Geimpfte sind Träger von infektiöseren und Antikörper-resistenten VariantenHöhere Impfquoten gehen Hand in Hand mit höheren Covid-Inzidenzen

Und so könnte ich noch eine Weile weitermachen mit Studien, über die alleine hier in diesem Blog berichtetet wurde. Und zwar ich alleine im Vorjahr. Ohne hochbezahlte Leute in Tarnanzügen oder an Professorenstellen von diversen Unis.

Die Aufgaben eines Verfassungsgerichtes

Ein Verfassungsgericht hat die Verfassung vor Missbrauch durch die Regierenden zu schützen. Dazu muss es überprüfen, ob da,s was diese in der Begründung für ihre Maßnahmen angeben, korrekt ist. Das ist bisher überhaupt nicht geschehen. Vielmehr übernimmt das Gericht kritiklos die Behauptungen der Regierung, die in diesem Fall den Erkenntnissen von Top-Wissenschaftlern widersprechen. Irgendein Facharzt, der willfährig bestätigt was die Regierung wünscht, reicht offenbar um die Verfassung, Menschen- und Grundrechte auszuhebeln.

Ich war voriges Jahr auf Teneriffa und bin gerade auf Lanzarote, der nördlichsten großen Insel des Archipels. Hier gibt es ein Oberstes Gericht, das der Regierung Zügel anlegt und zwar nicht erst nach einem halben Jahr Gültigkeit einer Verordnung, sondern sofort nach Rechtskraft oder sogar bevor eine Verordnung Rechtskraft erlangt und nicht erst ein halbes Jahr später.

Hier ein Auszug, wie am 17. August 2031 die geplante 2G Regelung vorab schon gekippt wurde:

Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 für den Zugang zu Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine „Ausgrenzung“ derjenigen Bürger bedeutet, die „rechtmäßig“ beschlossen haben, sich nicht impfen zu lassen.

Der TSJC erläutert, dass „trotz des guten Willens (…), der dem Erlass dieser Maßnahme zugrunde liegen mag“, die Entscheidung der kanarischen Regierung das Risiko birgt, dass „eine unbestimmte Anzahl von Bürgern von allen Möglichkeiten, die ihnen ihre verfassungsmäßig verankerte Freiheit bietet, ausgeschlossen wird“, und zwar „aufgrund der bloßen Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, was rechtmäßig ist, da die Impfung gegen Covid-19 freiwillig ist“, oder aufgrund der Nichtteilnahme an einem diagnostischen Test, „dessen Durchführung auch eine wirtschaftliche Belastung darstellt“, oder aufgrund des Nichtbestehens der Krankheit.

Also wir haben hier ein Gericht, das seine Aufgaben ernst nimmt und nicht die Behauptungen der Inselregierung wiederholt, sondern sich selbst eine Meinung bildet und Fakten sowie wissenschaftliche Erkenntnisse erhebt.

Fazit

Wir haben in Österreich von den Gerichten nichts mehr zu erwarten. Auch der VfGH wird alles durchwinken, wenn nur irgendein Facharzt behauptet 10-fache mRNA-Gentherapie so nötig. Die Regierung hat genug „Experten“ mit höchst fragwürdigen Background und offensichtlichen Interessenskonflikten, die bereit sind alles zu behaupten, was den Pandemiebetreibern und Impfstoffverkäufern genehm ist.

Wenn Rechtsanwälte behaupten, sie würden es mit Gerichten schon hinbekommen, ist das zwar lieb aber falsch, wiegt die Menschen in falscher Sicherheit und hindert sie daran Demokratie und Rechtsstaat zu verteidigen.

Österreichs Regierungen haben mit diesem Urteil den Freifahrtschein für die Hygienediktatur bekommen. wer sich der aktuell gewünschten Behandlung verweigert, bekommt Hausarrest. gibt es einen Notstand, dann ist das rechtens. und ein Notstand ist schnell konstruiert.

Damit ist klar, es hängt von jedem Einzelnen ab, von Gerichten ist nichts zu erwarten und Rechtsanwälte werden nur dann etwas erreichen, wenn sie politisch aktiv sind. Es liegt an uns allen mit anderen Menschen, Freunden, Verwandten, Bekannten zu sprechen, die Wahrheit zu verbreiten und der Propaganda und den Lügen der Regierung und der gekauften Medien Paroli zu bieten. Und natürlich weiter auf die Straße zu gehen und Kundgebungen – friedlich wie bisher! – abzuhalten. Am besten lokal überall am eigenen Wohnort und die lokalen Politiker anzusprechen und mit ihnen zu diskutieren.

Wir können das schaffen und den Oligarchen aus den USA (Rockefeller, Soros, Gates, Bezos, etc) und ihren europäischen Lakaien einen Strich durch die Rechnung machen.


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