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Corona: Das Instrument der Unterdrückung

Published On: 4. April 2022 2:30

Corona: Das Instrument der Unterdrückung

Veröffentlicht am 4. April 2022 von AS.

Die Tendenz zur Unterdrückung unabhängiger und kritischer Stimmen hat 2021 zugenommen. So lautet das Fazit des Jahresberichts 2021/22 von Amnesty International. Häufig seien Menschenrechtler, Journalisten und Oppositionelle unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung inhaftiert, gefoltert oder gar getötet worden. Die Coronakrise habe in verschiedenen Staaten dazu hergehalten, Protest und Kritik zu unterdrücken.

Viele Versprechen der Regierungen hätten sich als reine Lippenbekenntnisse entpuppt. So habe sich die globale Ungleichheit weiter verschärft, namentlich seien zum Beispiel die Armut und Ernährungsunsicherheit gestiegen. So sagte Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International, zur Veröffentlichung des Jahresberichts:

«Das Jahr 2021 hätte ein Jahr der Einigkeit und Stärkung sein sollen. Stattdessen brachte es noch grössere Ungleichheit und Instabilität hervor – ein auf Jahre hinaus toxisches Erbe.»

Pandemie nicht als Ausrede benutzen

In mindestens 67 Ländern seien im Jahr 2021 neue Gesetze eingeführt worden, um fundamentale Menschenrechte wie Meinung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit auszuhebeln. Auch die digitale Überwachung sei in zahlreichen Staaten ausgebaut worden, zum Beispiel Gesichtserkennung bei Demonstrationen. Statt im demokratischen Sinne Debattenräume zu schaffen, hätten viele Regierungen ihre Anstrengungen dahingehend verstärkt, repressive Massnahmen umzusetzen und kritische Stimmen mit dem Vorwurf der Falschinformation zu diskreditieren:

«Weltweit verhinderten und beendeten Regierungen friedliche Proteste ungerechtfertigt, manchmal unter dem Vorwand, sie würden gegen Coronamassnahmen verstossen.»

Regierungen hätten den öffentlichen Raum mittels Sicherheitsmassnahmen immer weiter eingeschränkt, friedliche Versammlungen kriminalisiert und Polizeikräfte militarisiert, um Demonstrationen zu verhindern. Weiter hält der Jahresbericht fest, dass das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Protestierende hart war, etwa durch den missbräuchlichen Einsatz von Schusswaffen, Tränengas und Gummigeschossen.

In mindestens 85 von 154 untersuchten Ländern habe Amnesty International unnötigen Gewalteinsatz gegen Demonstranten registriert, und zwar auf allen Kontinenten. In diesem Kontext hätten Justizorgane sich instrumentalisieren lassen und nichts gegen die Angriffe unternommen. So kommt der Jahresbericht zum Fazit:

«Die Regierungen sollten die Pandemie nicht länger als Ausrede dafür nutzen, um unabhängige Berichterstattung zu unterbinden, sondern dringend sämtliche unangemessenen Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit aufheben. Gleichzeitig sollten die Regierungen Gesetze erlassen oder erweitern, um ein sicheres und förderliches Umfeld zu gewährleisten, in dem Menschen zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte zusammenkommen können.»

Schweiz: Jahresbericht 2020/21

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, ergriff zwischen März und Juni 2020 diverse Massnahmen im Zuge der Coronakrise. Dies habe dazu geführt, dass verschiedene Rechte wie die Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit eingeschränkt worden seien, so der Jahresbericht zur Schweiz. Auch sei unverhältnismässig in das Recht auf freie Meinungsäusserung eingegriffen worden.

Ungeachtet des Drucks zahlreicher Organisationen und Verbände sei bis zum Jahresende keine umfassende, unabhängige Studie in Auftrag gegeben worden, um Massnahmen für einen grösstmöglichen Schutz des Gesundheitspersonals in der Schweiz zu erarbeiten.

Weiter verweist der Jahresbericht zur Schweiz auf die «drakonischen Antiterrorgesetze», die das Parlament im September 2020 verabschiedete. Diese waren unter anderem von der Menschenrechtskommissarin des Europarats und mehreren UN-Experten kritisiert worden, so vom UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer (Corona-Transition berichtete). Die Definition von Terrorismus sei vage, sodass die Freiheit eines Menschen präventiv ohne Anklage oder Prozess eingeschränkt werden könne.

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