falsche-liberalisierung-am-strommarkt?-die-zeche-muessen-jetzt-die-verbraucher-zahlenFalsche Liberalisierung am Strommarkt? Die Zeche müssen jetzt die Verbraucher zahlen
normale-rentner-werden-eine-weitere-verteuerung-ihres-lebens-nicht-mehr-lang-verkraftenNormale Rentner werden eine weitere Verteuerung ihres Lebens nicht mehr lang verkraften
lockdown-fuer-ungeimpfte-rechtens:-verliert-jetzt-der-vfgh-das-vertrauen?

Lockdown für Ungeimpfte rechtens: Verliert jetzt der VfGH das Vertrauen?

Published On: 7. Mai 2022 14:57

Lockdown für Ungeimpfte rechtens: Verliert jetzt der VfGH das Vertrauen?

„,“nextArrow“:“

„,“rtl“:false,“itemsCount“:1,“fade“:false}“ dir=“ltr“>

Recht im Sinne der Regierung

[responsivevoice_button voice=“Deutsch Female“ buttontext=“Vorlesen“]

Bereits im März hatte der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass der erste Lockdown für Ungeimpfte im November nicht verfassungswidrig gewesen sei. Nun lehnte er auch die Beschwerde einer Oberösterreicherin ab und erklärte den zweiten Ungeimpften-Lockdown im Jänner für zulässig. FPÖ-Chef Herbert Kickl sieht durch den Beschluss das Vertrauen der Österreicher in den Gerichtshof erschüttert.

Nach dem kritischen Fragenkatalog einen Richters des Verfassungsgerichtshofs an den damaligen grünen Gesundheitsminister Mückstein sahen viele Bürger das sprichtwörtliche Licht am Ende des Tunnels und hofften darauf, dass die Corona-Schikanen der Bundesregierung ihr Ende finden. Doch nach dem ersten Lockdown für Bürger, die sich nicht einer Corona-Spritzen-Behandlung unterziehen wollten, hat nun auch der Zweite, der im Zeitraum vom 21. bis 30. Jänner angeordnet wurde, seinen Sanktus vom Höchstgericht erhalten.

Kritische Situation wegen möglichen Personalausfalls

Das Höchstgericht folgte in seinem Erkenntis der Argumentation der Regierung, dass es aufgrund der Omikron-Variante und einer hohen Anzahl an “Infizierten” zu Personalausfällen und somit zu einer kritischen Situation im Gesundheitswesen hätte kommen können. Zwar seien die Zahlen von Corona-Patienten in Spitälern rückläufig gewesen, die Behörden hätten jedoch “zutreffenderweise die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems droht”, so der VfGH. Mit den richtigen Gesetzen könnten damit – etwas überspitzt gesagt – die Regierung auch einen Lockdown für Nicht-Grippegeimpfte verhängen, wenn eine Grippewelle zu höheren Personalausfälle im Gesundheitswesen, welches durch die verfehlte Politik der vergangenen Jahrzehnte ohnehin an Personalmangel und Unterfinanzierung leidet, führen würde.

Wegen genug Ausnahmen verhältnismäßig

Zwar stellte das Gericht fest, dass die verordnete Maßnahme einen intensiven Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Freizügigkeit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstellte, argumentierte jedoch, dass zahlreiche Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung vorgesehen waren und somit die angefochtene Maßnahme auch insgesamt verhältnismäßig gewesen sei. Zudem erklärte der VfGH, dass die Entscheidungsfindung der Behörde aufgrund sich ändernder epidemiologischer Gegebenheiten und eines unvollständigen Wissenstandes mit hoher Unsicherheit getroffen werde. Daher müsse die Behörde die Entwicklungen notwendigerweise im Voraus (ex ante) betrachten. Dass im Nachhinein (ex post) “eine Maßnahme auf Grund neuer Einsichten möglicherweise anders zu treffen wäre, macht die Entscheidung daher nicht gesetzwidrig”.

VfGH erteilt Corona-Zwangsregime die Absolution

Für FPÖ-Chef Herbert Kickl kommt das Urteil des VfGH angesichts der Entscheidung vom März wenig überraschend. “Der Verfassungsgerichtshof erteilt mit diesem Erkenntnis dem Regierungsunrecht durch das Corona-Zwangsregime wieder die Absolution”, so der FPÖ-Chef, der jedoch einen Vertauensverlust der Bevölkerung in das Höchstgericht befürchtet. „Millionen Menschen haben seit jeher großes Vertrauen in den Verfassungsgerichtshof als Hüter ihrer Grund- und Freiheitsrechte gesetzt. Dieses wurde jetzt tief erschüttert, übrig bleiben Enttäuschung und Unverständnis. Gerade dieses Vertrauen ist aber die Währung eines demokratischen Rechtsstaats, welches genau durch solche Erkenntnisse leider weiter gesenkt wird“, so Kickl.

Mehr Transparenz gefordert

Denn vielen Bürgern dürfte auch klar sein, dass die Richter natürlich politisch besetzt werden, dies ist ein offenens Geheimnis. Und bei einem anderslautenden Beschluss hätte vermutlich die gesamte impf-fanatische türkis-grüne Regierung abtreten müssen. Deshalb erneuert Kickl abermals die freiheitliche Forderung, dass auch abweichende Meinungen der Verfassungsrichter, auch wenn diese in der Minderzahl blieben, ebenfalls veröffentlicht werden. “Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Sie müssen erfahren können, ob und welche abweichende Meinungen Höchstrichter gerade bei derartig sensiblen Entscheidungen vertreten!”, dies würde dem Vertauen in die Justiz und die Demokratie zuträglich sein, ist Kickl überzeugt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Lockdown für Ungeimpfte rechtens: Verliert jetzt der VfGH das Vertrauen? TEILEN

Bleiben Sie immer aktuell mit dem kostenlosen Wochenblick-Newsletter!

vor 1 Stunden, 23 Minuten

vor 2 Stunden, 47 Minuten

vor 2 Stunden, 49 Minuten

vor 3 Stunden, 19 Minuten