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2G in Liechtenstein verfassungswidrig – 3G und Kindermasken aber rechtskonform

Published On: 2. Juni 2022 10:02

Das Fürstentum Liechtenstein hat eine „2G“-Zugangsbeschränkung für verfassungswidrig erklärt. Das entschied das Höchstgericht im Mai. 3G und Masken für Schulkinder wurden jedoch durchgewunken.

Es war ein brisantes Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes: 2G und der „Lockdown für Ungeimpfte“ im Winter waren verfassungskonform. Auch während der Omikron-Variante, die schwächer als eine durchschnittliche Influenza ist. In Liechtenstein wurde die „2G-Regel“, also der Ausschluss von Menschen ohne Impfzertifikat aus dem öffentlichen Leben, aber nun als verfassungswidrig erklärt. 444 Personen hatten im Jänner einen gemeinsamen Antrag auf Verfassungswidrigkeit gestellt und ihnen wurde Recht gegeben.

Liechtenstein prüft Regime

Vom 15. Dezember bis zum 18. Februar hatte im Fürstentum die 2G-Segregation gegolten, eine rechtliche Grundlage hatte die Regierung von Daniel Risch dafür aber nicht. Das Liechtensteiner Staatsgericht, das Pendant zum Verfassungsgerichtshof, hatte am 10. Mai entsprechend entschieden und gab das Urteil am 31. Mai bekannt.

Doch das ist schon die einzige Entscheidung, die dem Corona-Narrativ widerspricht. Die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren wurde ebenso vom Höchstgericht als verfassungskonform durchgewunken, wie die „3G-Regel“. Nur der 2G-Verordnung fehlte eine „genügende rechtliche Grundlage“, heißt es im Urteil.

Die Verfassungswidrigkeit wurde somit nicht aufgrund des unverhältnismäßigen Eingriffs in die Grund- und Menschenrechte entschieden, sondern wegen schlampiger legislativer Arbeit der Regierung. Hätte man ein saubereres Gesetz geschrieben, hätte man also auch in Liechtenstein die 2G-Gesellschaft durchgewunken. „Der Staatsgerichtshof ist nicht verpflichtet, die angefochtene Entscheidung – bzw. hier die angefochtene Verordnung – auf sämtliche denkbare Mängel hin zu untersuchen“, kommentiert das Höchstgericht. An dieser Stelle sei auf die Analyse „Was ist von der Justiz zu erwarten?“ hingewiesen.

„Lockdown für Ungeimpfte“ undenkbar

Aus dem Urteil lässt sich aber auch ableiten, dass ein „Lockdown für Ungeimpfte“, wie er in Österreich 2 Monate gegolten hatte, in Liechtenstein sicherlich verfassungswidrig gewesen wäre. Doch dies war ohnehin eine österreichische Eigenheit. In der lesenswerten Verteidigungslinie der Regierung gibt sie offen zu, dass ein „Lockdown für Ungeimpfte“, wie er in Österreich der Fall war, zweifellos rechtswidrig gewesen wäre. Ein kleiner Auszug:

„Zur Schwere des Eingriffs sei festzuhalten, dass für Ungeimpfte oder nicht Genesene nur hinsichtlich des Zugangs zu Stätten der Kultur und des Sports keine Handlungsalternative zur Impfung bestanden habe. Daraus könne aber nicht abgeleitet werden, dass es sich um einen schweren Eingriff handle, zumal die Einschränkung temporär gewesen sei. Es habe sich jedenfalls nicht um ein Ausgangsverbot gehandelt, das zweifellos einen schweren Eingriff darstellen würde. Ferner habe es sich auch nicht – wie die Antragsteller meinten – um eine Maßnahme gehandelt, die einem – ebenfalls als schwerwiegend einzustufenden – „direkten Impfzwang“ gleichkomme.“

Die 3G-Regel erachtet das Staatsgericht dagegen als „leichten Eingriff in die von diesem Regime betroffenen Grundrechte, insbesondere der persönlichen Freiheit und der Handels- und Gewerbefreiheit.“ Auch das Fürstentum hat damit vor dem nächsten Anstieg der Corona-Zahlen Klarheit, welches Regime rechtskonform ist.

Auch was die Maskenpflicht für Schulkinder angeht, konnte sich die Regierung „plausibel“ verteidigen. Sie sagte, dass die Darstellung eines Kinderarztes „nicht der Wissenschaft“ entspreche. Für das Höchstgericht „plausibel“.

Das gesamte Urteil kann man hier nachlesen.

Bild wikimedia

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