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Gericht spricht Josef Ender frei

Published On: 22. Juni 2022 18:24

Gericht spricht Josef Ender frei

Veröffentlicht am 22. Juni 2022 von RL.

Die Behörden liessen in den vergangenen zwei Jahren kein Mittel aus, um Kritikern der Corona-Massnahmen das Leben so schwer wie möglich zu machen. Zu spüren bekamen dies auch Josef Ender und René Bünter.

Ender ist Präsident des Aktionsbündnisses Urkantone, in dessen Namen organisierte er am 21. November 2020 eine Demonstration gegen die Massnahmen in Lachen im Kanton Schwyz.

Bünter, ehemaliger Schwyzer Regierungsrat, war an der Demonstration als Koordinator tätig. An der Kundgebung sprachen unter anderem SVP-Nationalrat Pirmin Schwander, Satiriker Andreas Thiel und Graswurzle-Gründerin Prisca Würgler.

In den Augen der Behörden war die Demonstration nicht rechtmässig. Vorwurf: Ender und Bünter hätten zu viele Teilnehmer zur Kundgebung zugelassen und nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstandes gesorgt. Auch warfen sie den Organisatoren vor, die Demonstration nicht abgebrochen zu haben.

Am 14. Juni 2022 verteidigten sich die Beschuldigten vor dem Bezirksgericht March gegen den Vorwurf des «mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen»: Mit Erfolg. Das Urteil wurde den Beschuldigten diese Woche zugestellt und lautet: Freispruch. Das Aktionsbündnis schreibt in einer Medienmitteilung:

«Der Freispruch ist eine kleine Genugtuung, aber die Umstände und grossen Aufwände für die Beschuldigten und das Aktionsbündnis bleiben ungesühnt. Das Verfahren zeigt exemplarisch, mit welchen Methoden die Meinungsfreiheit eingeschränkt wurde, welches Unrecht an Massnahmenkritikern verübt wurde und welcher Schaden dadurch auch für die Demokratie angerichtet wurde.»

Josef Ender äusserte sich zum Freispruch wie folgt: «Dreimal wurde ich angeklagt wegen angeblichen Verstössen gegen Corona-Vorschriften oder behördliche Anordnungen. Mit einer gewissen Genugtuung nehme ich den nunmehr dritten Freispruch zur Kenntnis. Es freut mich, dass sich mindestens in diesen drei Fällen die Richter noch an das geltende Recht gehalten haben.»

Der Präsident des Aktionsbündnisses bedauert zugleich, dass sich einmal mehr zeige, dass viele Anzeigen der Behörden «widerrechtlich» und «willkürlich» erfolgt seien. Die Behörden hätten gegen kritische Bürger, die vom Versammlungsrecht Gebrauch machten, wiederholt Verbote und völlig übertriebene Auflagen erlassen und sie dadurch kriminalisiert. Weiter Ender:

«Es wäre dringend nötig, dass dieses Unrecht aufgearbeitet und in Zukunft wieder das geltende Recht angewendet wird. Leider ist es auch so, dass am Ende der Steuerzahler diese ganzen Verfahren bezahlen muss, die politisch Verantwortlichen aber unbehelligt bleiben.»

Pikant: Nicht nur die Organisatoren bekamen es nach der Demonstration mit der Justiz zu tun. Auf Anweisung des Schwyzer Sicherheitsdirektors Herbert Huwiler wurden nach der Demonstration alle Redner angezeigt. Dies, weil sie während der Rede keine Maske getragen hatten. Dazu schreibt das Aktionsbündnis weiter:

«Eine solche Maskenpflicht während der Rede gab es aber weder nach Bundes- noch nach kantonalem Recht. In der Folge konnte Rechtsanwalt Rohner diese Maskenpflicht für Redner in einer Entscheidung vor dem kantonalen Schwyzer Verwaltungsgericht zu Fall bringen. Daraufhin mussten die Ermittlungen und Verfahren gegen die Redner eingestellt werden.»

Die Verfahren wurde aber nicht gegen alle Redner eingestellt. Andreas Thiel musste sich deshalb diese Woche vor dem Bezirksgericht March verteidigen. Das Urteil dazu steht noch aus.

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