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Sie äußerte sich positiv über Putin: Saarländerin (64) droht Haftstrafe

Published On: 27. Juni 2022 13:29

Gegen eine 64-jährige Rentnerin aus dem Saarland wird derzeit von der Staatsanwaltschaft wegen der „Billigung von Straftaten“ ermittelt. Sollte der „Fall“ zur Anklage kommen, drohen ihr bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Über den Prozess berichtet neben alternativen Medien zwar nur ein russisches Portal Komsomolskaja Prawda (KP), doch Berichte von Nachbarn bestätigten die dortigen Darstellungen weitgehend.

Beamte stürmten Wohnung der Seniorin

Demnach wurde die Wohnung der Frau in aller Frühe gestürmt, nachdem sie im April ein handgeschriebenes „Plakat zur Unterstützung Russlands“ an ihr Fenster gehängt hatte, auf dem sie ihre eindeutige Unterstützung Wladimir Putins im Ukraine-Krieg bekundet hatte. Eine Außenseitermeinung, die aber gleichwohl selbstverständlich durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein müsste – so wie auch weitere Kritikpunkte der Seniorin, die sich unter gegen anderem die deutschen Corona-Impfkampagnen positioniert, die Wahlniederlage Donald Trumps als Betrug bezeichnet und den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj eine „Marionette“ genannt hatte.

In Plakaten hatte sie außerdem die deutsche Bundesregierung als „Marionettenregierung“ attackiert und der ukrainischen Armee vorgeworfen, die eigene Bevölkerung zu töten, während Putin mit seinem Feldzug lediglich „Biolabore und militärische Einrichtungen“ ausschalte. Unabhängig davon, wie fragwürdig, sinnhaft oder inhaltlich korrekt man derartige Behauptungen einstuft: Selbstverständlich sind es in einer freien Gesellschaft zulässige Positionen. Schon deshalb drängt sich die Frage auf, ob ein Stürmen der Wohnung im Morgengrauen und ein Ermittlungsverfahren nicht in einem geradezu absurden Missverhältnis zu einem derartigen „Meinungsverbrechen“ stehen.

Ein Fall von „Meinungsverbrechen”

Abgesehen lässt sich eben auch keinesfalls alles, was die Beschuldigte behauptet, kategorisch und vollends ins Reich der Verschwörungstheorien verweisen lässt: Dass es bei der US-Präsidentschaftswahl 2020 zu zahlreichen, teils gravierenden Unregelmäßigkeiten kam (siehe hier und hier), ist längst unbestreitbar. Auch die Bundestagswahl 2021 in Berlin wurde erwiesenermaßen schlampig durchgeführt und dann nachträglich manipuliert, was Auswirkungen auf die heutige Zusammensetzung des Bundestages hatte.

Hinsichtlich der Biowaffen- und Virenforschung in der Ukraine räumte selbst die Weltgesundheitsorganisation ein,  dass in der Ukraine durchaus geheime Labore existieren, in denen an Krankheitserregern geforscht wird. Und Kritik an den Corona-Impfungen ist, spätestens nach Bekanntwerden der zahlreichen Nebenwirkungen und der grundsätzlichen Frage, wie weit der Staat in die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger eingreifen darf, ohnehin legitim – inzwischen teilweise sogar im medialen Mainstream.

Unverhältnismäßig und autoritär

Und auch, dass zumindest auf ukrainischer Seite kämpfende Asow-Regiment eindeutig faschistische Tendenzen aufweist, die in ihrer Symbolik auch vor nationalsozialistischen Anklängen nicht zurückschrecken, ist lange bekannt. Der Historiker Götz Aly sagte: „Wie in Russland gibt es auch in der Ukraine sehr harte Rechtsradikale. Man sollte dieses Problem gerade in Deutschland nicht ignorieren.“ Und selbst im Bezug auf einige schockierende Bilder aus dem Ukraine-Krieg ist die Täterfrage nicht vollends geklärt.

Ganz gleich also, wie viele der Behauptungen der Rentnerin übertrieben, entstellt, zugespitzt oder schlicht absurd schein mögen: Manche enthalten jedoch mindestens einen wahren Kern – und sind auf jeden Fall durch das grundgesetzliche Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Das radikale staatliche Vorgehen gegen die Dame ist insofern nicht nur unverhältnismäßig, sondern ein weiterer verstörender Beweis für die autoritären Methoden einer alibidemokratischen Gesinnungspolitik und -justiz, die sich seit Corona leider zunehmend unrechtsstaatlicher Methoden bedient.

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