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Für Soldaten gilt weiterhin Impflicht

Published On: 7. Juli 2022 17:59

Veröffentlicht am 7. Juli 2022 von RL.

Die mRNA-Injektionen bleiben für Bundeswehrsoldaten verpflichtend. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 7. Juli verkündet. Damit wies das Gericht die Beschwerde zweier Luftwaffenoffiziere zurück.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die letzten Tage mit einer umfangreichen Beweisaufnahme und Expertenanhörung verbracht, wie Epoch Times ausführlich berichtet. Zuletzt waren es zwei Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die dem Gericht, den Anwälten sowie hochkarätigen Sachverständigen Rede und Antwort stehen mussten: Doris Oberle, Medizinstatistikerin des PEI, und Dr. Ralf Wagner, Leiter des Fachgebiets Virale Impfstoffe beim PEI.

Oberle wurde zur Statistik über die Sicherheit der COVID-Impfstoffe befragt. Dabei ging es um Berechnungsmethoden und das Meldeverhalten von Impfnebenwirkungen. Ralf Wagner beantwortete Fragen betreffend den Impfstoffchargen.

Epoch Times berichtet: «Der federführende Anwalt Wilfried Schmitz wollte von dem PEI-Sachverständigen wissen, ob er die Website howbadismybatch.com kenne. Ausweislich der dortigen Informationen sind fünf Prozent aller Chargen für 95 Prozent der beobachteten schweren und schwersten Impfschäden in den USA verantwortlich. Wagner äusserte, dass er diese Internetplattform nicht kenne.»

Laut Wagner würden nur die jeweiligen Impfstoffhersteller stichprobenartige Untersuchungen vornehmen und diese an das PEI übermitteln. Das PEI selbst prüfe nur Muster vom Hersteller, gehe aber nicht in die Fertigungsstätten. Im Gegensatz zu den 30 bis 40 Tests, die der Hersteller vornehme, würde das PEI grundsätzlich vier Prüfungen durchführen, so der PEI-Vertreter. Eine Prüfung der Impfstoffchargen erfolge im Hinblick auf die RNA, enthaltene Lipide und mögliche Verfärbungen. Standardisiert seien die Untersuchungsmethoden jedoch nicht. Chargen, die in einem anderen EU-Land freigegeben wurden, würden in Deutschland nicht gesondert überprüft.

Kein Verständnis für das Vorgehen des PEI hat Professor Werner Bergholz. Er ist Experte auf dem Gebiet Qualitäts- und Risikomanagement. Mit den Ausführungen des PEI-Vertreters gab sich Bergholz nicht zufrieden. Gegenüber Epoch Times betonte er: «Ein Mann von seinem Kaliber müsse sich mit der Wertschöpfungskette der Impfstoffe bis hin zur Verabreichung und Nebenwirkungen auskennen.»

Auch verstehe er nicht, weshalb beim PEI kein Bezug zwischen den getesteten Impfstoffchargen und den Impfnebenwirkungen hergestellt werde. «Das ist einer der schlimmsten Fehler, den man machen kann», erklärte Bergholz gegenüber Epoch Times.

Für den Qualitäts- und Risikomanagement-Experten ist nach wie vor unklar, wer eigentlich in Deutschland für die Bewertung der Impfstoffsicherheit zuständig sei. Auf der einen Seite gebe es eine Person, die für die Analyse der Nebenwirkungen zuständig sei, auf der anderen Seite jemanden für die mRNA-Injektionen und Chargenfreigaben. Doch unklar sei, wer den Hut aufhabe.

Brisant: Bergholz brachte die PEI-Vertreter teilweise arg in Bedrängnis. Auf einige Fragen von Bergholz sollen sie geantwortet haben, dass ihr Amtschef es nicht erlaube, darauf zu antworten – zum Beispiel, wie viele Chargen in einer Woche oder einem Monat geprüft würden.

Dafür konnte Bergholz kein Verständnis aufbringen. Zumindest habe er die Information erhalten, dass insgesamt 700 Chargen untersucht worden seien. Zu den Erkenntnissen der Website howbadismybatch.com, wonach fünf Prozent der Impfchargen 95 Prozent aller Nebenwirkungen ausmachen, erklärte Bergholz:

«Das sind Katastrophen-Chargen, die hätte man nicht liefern dürfen. Und ich gehe mal davon aus, dass es keine Prozesse, Kontrollen oder auch keine Endkontrolle gibt, aus der man das hätte sehen können.»

Eine Absicht, solche schlechten Chargen abzuliefern, wollte er niemandem unterstellen. Die Website gibt auch Auskunft über Impfstoffchargen, die ins Ausland geliefert wurden. Gemäss Bergholz gebe es da im Wesentlichen keine Unterschiede. «Die sind genauso schlecht wie die in den USA», so Bergholz.

Mehrere Sachverständige kritisierten zudem die Berechnungsmethoden des PEI. Darunter auch Dr. Hans Joachim Krämer. Er ist seit dreieinhalb Jahrzehnten in der klinischen Forschung tätig, wozu auch die Überwachung von Arzneimitteln gehört. Nach der Anhörung der PEI-Vertreterin Oberle kam Krämer zum Schluss: Das PEI handelt nicht nach den geltenden Richtlinien der «Good Pharmacoviliance practices». Würde das PEI dieser Aufgabe nachkommen, so gäbe es seit Februar 2021 keinen COVID-Impfstoff mehr, so Krämer. «Stattdessen macht das PEI diese komischen Sicherheitsberichte, die völlig freihändig gestrickt werden, nach dem Motto: Wie kann man das Desaster am besten verdecken?», erklärte Krämer gegenüber Epoch Times.

Kaum begreifbar aus sicherheitstechnischer Sicht ist die Entscheidung des Gerichts auch für Martin Schwab, Rechtsprofessor der Universität Bielefeld. Nach der Verhandlung sagte der Rechtsexperte gegenüber Epoch Times: «Die Impfung wirkt schon, aber bloss in die entgegengesetzte Richtung.» Noch im Frühjahr 2021 habe man ein «Riesendrama» um eine Inzidenz von 100 gemacht; jetzt sei der Wert vier- bis sechsmal so hoch. Falls diese Inzidenz überhaupt irgendetwas über das Infektionsgeschehen aussage, sei nun erkennbar, dass die mRNA-Injektionen offensichtlich nicht zu einer Immunisierung führten.

Schwab wies auch auf die neuesten Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hin, nach der sich 2,5 Millionen Menschen nach einer Impfung in ärztliche Behandlung begeben hatten. Schwab zufolge seien dem PEI für die Zeit vom 27. Dezember 2020 bis 31. März 2022 rund 300’000 «Verdachtsfälle von Nebenwirkungen» gemeldet worden. Doch das Problem sei: Die Nachforschungen bei den Ärzten liefen gemäss Schilderungen des PEI ins Leere, weil die Mediziner nicht ans Telefon gehen oder nicht auf Zuschriften antworten.

Schwab sagte, dass dem PEI 90 Prozent aller Nebenwirkungen durch Angehörige oder Betroffene selbst gemeldet würden. Das heisst: «Die Ärzte verweigern die Kooperation mit der Impfstoffüberwachungsbehörde. Was ist denn das für ein Berufsethos?», so Schwab. Scharf kritisiert der Rechtsexperte auch, dass das PEI die anerkannte Untererfassung von Meldungen noch immer nicht berücksichtige.

Mit Verweis auf die 2,5 Millionen Impfnebenwirkungen wollte der Rechtsexperte von der PEI-Mitarbeiterin Oberle wissen, ob das PEI überhaupt in der Lage sei, eine derartige Fülle von Meldungen zu verwalten. Die Antwort lautete sinngemäss: Diese Frage stelle sich nicht. Man könne nicht die von den Ärzten angemeldeten und abgerechneten Nebenwirkungen übernehmen. Sollte es trotzdem zu einer derartigen Massenmeldung kommen, müsse das PEI Leute einstellen, so Oberle.

All die Warnungen und Hinweise bezüglich der Gefährlichkeit der mRNA-Injektionen überzeugten das Bundesverwaltungsgericht letztlich nicht. In seiner Pressemitteilung schreibt das Gericht:

«Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigenanhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a. a. O. Rn. 184 f.).» Und weiter: «Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.»

Zuletzt sorgte der sogenannte Soldatenprozess auch für Aufregung, weil das Anwaltsteam sich intern zerstritten hatte. «Nach wochenlangem engagiertem Einsatz der Anwälte und des Sachverständigen Tom Lausen für den berühmten ‹Soldatenprozess› wurde Rechtsanwältin Beate Bahner auf Empfehlung des ‹federführenden› Anwalts Wilfried Schmitz durch den von ihr vertretenen Offizier das Mandat entzogen», hiess es unlängst auf der für den Prozess eingerichteten Plattform www.covid-soldaten.de.

Die erfahrene Anwältin gefährde durch ihre Beweisanträge und ihre Beharrlichkeit den Prozesserfolg und habe sich den «Hohn, Zorn und Hass des Gerichts zugezogen», lautete der angebliche Vorwurf des Kopfs des Anwaltsteams gegen die Heidelberger Medizinrechtlerin. Außerdem habe sich neben dem Datenanalysten Tom Lausen auch die Anwältin Dr. Brigitte Röhrig aus dem Prozess zurückgezogen und ihr Mandat niedergelegt. Dem Rechtsanwalt Göran Thoms sei das Mandat ebenfalls entzogen worden.

Beate Bahner schrieb am Donnerstag auf ihrem Telegram-Kanal, dass Röhrig, Thoms, Lausen und sie damit gerechnet hätten, dass der Prozess verloren gehe. Bahner und Co. hätten zuletzt der Auffassung von Rechtsanwalt Schmitz bez. des juristischen Vorgehens widersprochen. Bahner zufolge wollte Schmitz keine weiteren Beweisanträge mehr stellen bzw. bereits gestellte Beweisanträge wieder zurückziehen; ein Vorgehen, das Bahner für falsch erachtet habe.

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