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Szekeres und Co.: Klagegeister gegen den Wochenblick

Published On: 17. Juli 2022 10:22

Szekeres und Co.: Klagegeister gegen den Wochenblick

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Gegen alternativen Journalismus

Bildmontage WB: Freepik; SPÖ Presse und Kommunikation, CC BY-SA 2.0

, via Wikimedia Commons

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Ex-Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, Martin Ho oder andere. Immer wieder wird gegen kritische und unliebsame Berichterstattung mit Klagen vorgegangen. Davon ist auch immer wieder der Wochenblick betroffen, aber auch andere Medien, die sich der Aufklärung und einer freien Berichterstattung unabhängig vom Mainstream verpflichtet haben. Denn es ist natürlich eine treffliche Methode mittels Klagen – so etwas kostet Zeit, Geld und Nerven – zu versuchen, kritischen und freien Journalismus mundtot zu machen.

Kritischer und unabhängiger Journalismus kann weh tun. Dies musste zuletzt unter anderem der gewesene Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres feststellen. Denn nach der Ärztekammerwahl war seine Mehrheit weg und er musste seinen Posten räumen. Grund dafür war die offene und unbestechliche Berichterstattung des Wochenblick, der Artikel über die Ungeheuerlichkeiten des Ärzte-Chefs veröffentlichte. Denn nicht nur, dass Szekeres eine Hexenjagd gegen Mediziner, die kritische Fragen zur Corona-Impfung stellten, eröffnete und ihnen gar mit Berufsverbot und Entzug der Approbation drohte, fand im Wochenblick ausreichende Würdigung. Auch seine Fantasien zum Impfzwang: „Ich meine, es ist dann schon die Frage, ob man jemanden fesselt und ihm dann die Spritze gibt“ oder seine Vorschläge zur Diskriminierung für Gen-Behandlungsverweigerer durch höhere Steuern wurden so einem größeren Teil der Öffentlichkeit, die sie sonst vielleicht übersehen hätten, bekannt.

Enthüllungen zu Chats

Wie eine Bombe schlugen aber vor allem die Wochenblick-Berichte seiner Umtriebe in einer geschlossenen Ärzte-Chatgruppe auf Facebook ein. Dort gab man sich Tipps zur Behandlung von Corona mit Nasenspray – Informationen, die der Bevölkerung vorenthalten wurden. Auch machte man sich auf ungeheuerliche und fast menschenverachtende Weise über Impfschäden lustig. Ebenso gehörte auch Mobbing gegen kritische Kollegen in der Gruppe zum guten Ton sowie auch Bemerkungen dazu, dass man Impfnebenwirkungen nicht weiterleiten würde, weil es dafür keine Aufwandsentschädigung und kein Geld geben würde. Obwohl dann selbst Mainstream-Medien zur Verteidigung des Corona-fanatischen Ärztekammerpräsidenten ausritten, war nach den Wochenblick-Enthüllungen die Ärztekammerwahl gelaufen. Was tun also gegen so viel unabhängigen und unbequemen Journalismus? Vermehrt wird versucht, mit Einschüchterungsklagen unliebsame Berichterstattung mundtot zu machen. Und auch der abgewählte Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres strengte eine Klage gegen den Wochenblick an. Geklagt wurde von Szekeres jedoch nicht wegen der Aufdeckergeschichten, sondern wegen eines Artikels, in dem einige Tweets des gefürchteten Plagiatsjägers Stefan Weber zu dessen PhD-Studium an der slowakischen Universität Trnava veröffentlicht wurden. Die Berichterstattung über Webers Erkenntnisse genügte Szekeres, um den Wochenblick mit einer Unterlassungsklage zu überziehen.

Einschüchterungsklage

Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger, der den Wochenblick auch schon mehrmals vor Gericht erfolgreich vertreten hat, erklärt zu Einschüchterungsklagen: „Das Medienrecht ist geprägt von dem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Schutz von Persönlichkeitsrechten und der notwendigen Freiheit der Meinungsäußerung. Als Betroffener ist es natürlich legitim, sich gegen unrichtige Tatsachenbehauptungen zu wehren. Seltsam wird es aber, wenn in dem Artikel gar nichts Unwahres behauptet wurde, sondern allein die journalistische Bewertung angegriffen wird. Seltsam ist es auch, als ersten Schritt eine Klage einzubringen, ohne vorher das Medienunternehmen zu kontaktieren. In solchen Fällen ist es meist empfehlenswert, sich nicht auf einen Vergleich einzulassen, sondern das Verfahren bis zum Ende zu führen, bis die Klage rechtskräftig abgewiesen wird.“

Während der Fall Szekeres noch gerichtsanhängig ist, konnten andere bereits „erledigt“ werden. So die Klage des Youtubers und Notfallsanitäters Timo Sievert, wo das Oberlandesgericht Linz schließlich der Berufung des Wochenblick stattgab und die Klage abwies. In einem Artikel hatte Wochenblick über ein Youtube-Video berichtet, in welchem der Sanitäter über seine Impfnebenwirkungen nach dem Corona-Stich erzählte. Dabei war ein satirischer Teil des Videos nicht als solcher erkannt worden. Der Fehler war zwar nach dem Bemerken sofort korrigiert und richtiggestellt worden, jedoch hatte das Räderwerk bereits zu arbeiten begonnen. Zwar endete dieser Fall glücklich für den Wochenblick, aber auch dieser Rechtsstreit dauerte Monate und kostete erst einmal Geld, Zeit und auch Arbeitskraft und Nerven, die in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt gewesen wären.

WB-Erfolg vor Gericht

Einen weiteren Sieg vor Gericht konnte der Wochenblick erst vergangene Woche verbuchen, besser gesagt die nunmehrige Chefredakteurin Bernadette Conrads. Sie war am 6. März des vergangenen Jahres bei einer der großen Anti-Maßnahmen-Demonstrationen live vor Ort, um die Berichterstattung abseits des Mainstream-Narrativs sicherzustellen. Dabei geriet sie auch in den von langer Hand geplanten brutalen Polizeikessel und bekam wie Hunderte andere Bürger, die im Kessel waren, wegen Nichteinhaltung des Corona-Mindestabstands eine Strafe von 110 Euro. Denn obwohl sie sich als Wochenblick-Berichterstatterin zu erkennen gab, wurde sie an ihrer journalistischen Arbeit gehindert. Denn sie konnte zwar Visitenkarte und Unterlagen vorweisen, aber keinen Presseausweis. Dabei ist das Thema „Presseausweis“ in Österreich ohnehin recht eigen. Es gibt keine offiziellen oder von Behörden ausgestellten Presseausweise für Journalisten. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von privaten Vereinen oder „Presseklubs“, die jeweils ihre eigenen „Presseausweise“ ausstellen. Und obwohl Conrads 5 Mal bei unterschiedlichen Vereinen bzw. Klubs um einen Presseausweis ansuchte, erhielt sie keinen. Alternative Medien werden so von regierungsfinanzierten Mainstream-Medien und deren Vereinen ausgegrenzt. Wobei besonders pikant ist, dass diese privaten „Presseausweise“ zwar keine behördlichen Dokumente darstellen, sie jedoch von der Exekutive jedoch ohne wirkliche Kontrolle anerkannt werden. Dies erklärte die streitbare Chefredakteurin dann auch ausführlich dem zuständigen Richter bei der Verhandlung der Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Wien, als dieser die Frage stellte, wieso sie denn keinen Presseausweis dabeigehabt hätte und ob es sich beim Wochenblick überhaupt um eine richtige Zeitung handeln würde. Dabei macht ein Presseausweis ebenso wenig einen guten Journalisten aus, wie der Talar einen guten Richter oder Juristen. Der Richter zeigte sich überrascht über diese Ausführungen, die auch später durch eine als Zeugin aussagende Polizistin bestätigt wurden, dass man nur mit „Presseausweis“ von der Exekutive als Journalist akzeptiert werde. Ansonsten gab es in den Wahrnehmungen der Wochenblick-Chefredakteurin und der Zeugin starke Diskrepanzen. Der Richter folgte jedoch zum Schluss Conrads und gab der Beschwerde statt. Allerdings kann das Gesundheitsministerium noch eine Revision anbringen, aber ein Teilsieg ist es allemal.

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