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Woher kommen die Straftäter?

Published On: 10. August 2022 12:00

Eigentlich soll man diese Frage nicht stellen, denn einige Antworten könnten irritierende Informationen enthalten.

Die böse Partei fragt nach bösen Zahlen und die Bundesregierung muss antworten. Selbige muss aber nicht befürchten, dass diese Zahlen die Öffentlichkeit beunruhigen, weil sich die meisten Medien davon fernhalten. Und andere Bundestagsfraktionen fragen in der Regel nicht danach, wie hoch der Anteil „nichtdeutscher Tatverdächtiger“ (diese Bezeichnung ist, wie auch die in Anführungszeichen gesetzten Bezeichnungen der Deliktsbereiche, aus der Antwort der Bundesregierung zitiert) an der Kriminalität „in ausgewählten Deliktsbereichen“ ist.

Das Muster ist nicht neu: Jeder weiß, dass in Folge unserer Zuwanderungspolitik die Zuwanderer aus bestimmten Kulturen und Weltgegenden in bestimmten Bereichen der Kriminalität deutlich überrepräsentiert sind. Das wissen auch die, die das nicht wissen wollen und deshalb lieber nicht danach fragen. Die Hoffnung, dass sich ein zur eigenen Weltanschauung nicht passendes Problem einfach wegignorieren lässt, ist in Deutschland weit verbreitet, so lange, bis es nicht mehr geht und eine Lösung maximal schwer ist. Zweifel an der Zuwanderungspolitik der letzten Jahre gelten schließlich als ziemlich unanständig. Doch wer die Vertreter der Zuwanderungspolitik einfach mal ein wenig piesacken möchte, der muss dann nur nach solchen Zahlen fragen. Dass dann angesichts von Fakten einmal offen und unideologisch über das Ausmaß des Problems und mögliche Lösungsansätze debattiert wird, ist gegenwärtig leider kaum zu erwarten.

Vor den bösen Zahlen kommt die gute Nachricht

Aber was soll’s, hier sollte eigentlich gar nicht kommentiert werden. Lassen wir die Zahlen sprechen, die manche leider nur als Angriff auf ihr Weltbild zu lesen vermögen. Doch vor den bösen Zahlen kommt von der Bundesregierung natürlich erst die gute Nachricht:

„Die Zahl erfasster Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland ist laut Bundesregierung von gut 208.400 im Jahr 2009 auf gut 164.600 im vergangenen Jahr zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/2800) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2726) weiter hervorgeht, sank diese Zahl im genannten Zeitraum zunächst bis zum Jahr 2014 auf knapp 181.000, stieg dann auf mehr als 193.500 im Jahr 2016 und fiel danach auf 164.646 im Jahr 2021.“

Das ist wirklich gut, nur kein Grund, die politisch störenden Zahlen klein zu reden. Der Anteil „nichtdeutscher Tatverdächtiger“ an den in Deutschland verübten Straftaten blieb nun einmal auch im Jahr 2021 überproportional hoch. Zur groben Einordnung: Das Statistische Bundesamt gibt den Ausländeranteil der deutschen Bevölkerung mit 13,1 Prozent an. Das ist natürlich keine wirkliche Vergleichszahl, denn zu den „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ gehören logischerweise auch Ausländer, die nicht in Deutschland leben. Doch wenn der Ausländeranteil der Tatverdächtigen bei Straftaten mit 33,8 Prozent angegeben wird, ist es wohl trotzdem gerechtfertigt, von einer Überrepräsentanz zu sprechen.

Bei den verschiedenen Delikten ist der Anteil nach den Angaben der Bundesregierung aber höchst unterschiedlich. Spitzenreiter sind sie demnach mit einem Anteil von 77 Prozent beim Taschendiebstahl. Auch in Fällen des „Erschleichens von Leistungen“ seien 48,8 Prozent der Tatverdächtigen „nichtdeutsch“, beim Ladendiebstahl 41,3 Prozent.

Vorbehalt der Zumutbarkeit

Aber auch bei schwereren Straftaten sind „nichtdeutsche Tatverdächtige“ überrepräsentiert: Insgesamt sollen es den offiziellen Zahlen zufolge bei der Gewaltkriminalität 37,7 Prozent gewesen sein. Bei „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ waren es 42,6 Prozent. Bei „Raub, räuberischer Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB“ 40,4 Prozent und bei „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“ hatten 36,6 Prozent der Tatverdächtigen keinen deutschen Pass.

Ein Versuch der AfD-Fraktion, mit solch bösen Fragen zu weiteren bösen Zahlen zu kommen, wurde allerdings abgeblockt. In der Antwort der Bundesregierung heißt es:

„Eine Beantwortung der Teilfrage nach der Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen und den bei diesen am häufigsten festgestellten Nationalitäten (d) war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine Statistik wird nicht geführt. Die Erstellung der einzelnen Auswertungen und ihre Zusammenstellung sind mit einem erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 124, 161, 197 f.)“

Alle Zahlen aus der Antwort finden Sie hier.

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