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Entschädigung für Impfopfer: Erstmals erkennt das System schwere Schäden an

Published On: 12. August 2022 16:31

Erstmals sind Entschädigungen nach gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang mit der Coronavirus-Impfung bewilligt worden. Bisher wurden jedoch nur sieben Entschädigungen an die Betroffenen abgesegnet. Ist es trotzdem der erste Schritt in Richtung eines großen Umdenkens, an dessen Ende das tausendfache Leid der Impfopfer anerkannt wird?

Im Falle von Nebenwirkungen kann jeder, der in Österreich geimpft wurde, einen Antrag nach dem Impfschadengesetz stellen. Seit den ersten Coronavirus-Impfungen im Dezember 2020 haben das 1.400 Personen gemacht. Seit den ersten Coronavirus-Impfungen am 27. Dezember 2020 bis zum Stichtag 22. Juli 2022 gingen 51.026 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung ein. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch weit höher sein. Nun wurden sieben Betroffenen, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mittels Bescheid Ansprüche bewilligt, bestätigte das Gesundheitsministerium am Freitag.

Spießrutenlauf um Anerkennung

Damit ein Impfschaden anerkannt wird, ist die Durchquerung eines wahren Bürokratiedschungel notwendig. Im Falle der 7 Betroffenen mussten die Entwicklung der deutlichen Gesundheitsprobleme, etwa eine Herzmuskelentzündung oder eine Thrombose und daraus resultierende Ansprüche hausärztlich dokumentiert, fachärztlich festgestellt, gesundheitsbehördlich vermerkt, amtlich bestätigt und letztlich gerichtlich bewilligt werden.

Von Pontius zu Pilatus: Im Rahmen einer Doku schilderte ein Herr die absurden Nachweise – einschließlich der Krankheitsakte bis in die Kindheitstage:

Heruntergespielte Schäden

Die zig- und hunderttausenden Schäden in Österreich werden vom Mainstream trotz dessen, immer noch runter gespielt und weitgehend geleugnet. So seien die Mehrzahl der Nebenwirkungen immer noch “mild bis modera”t, erklären einschlägige Staats-Medien. Ebenfalls das Gesundheitsministerium betonte in einer Stellungnahme, dass der Nutzen der Coronavirus-Impfung das Risiko um ein Vielfaches übersteige. Dem widersprechen jedoch zahlreiche persönlich Betroffene. Denn man kann davon ausgehen dass derzeit nur ca. 6-10% der Schäden gemeldet würden.

Finanzielle Entschädigung wiegt das Leid der Geschädigten nicht auf

Bei einem anerkannten Impfschaden können etwa die Kosten für Krankenbehandlung, Rehabilitation oder orthopädische Maßnahmen übernommen werden. Kommt es nach einer Impfung zu einer mehr als drei Monate andauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, so besteht ein Anspruch auf eine Rentenleistung, die 14-mal jährlich gebührt.

Sollte darüber hinaus durch die Impfung sogar ein Pflegebedarf aufgetreten sein, so werden zur Rentenleistung auch Pflegezulagen gewährt, ebenfalls 14-mal jährlich. Hat die Impfung keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung bewirkt, wird eine pauschalierte Geldleistung erbracht.

Im Durchschnitt mit 1.580 Euro abgespeist

Fünf Personen wurde eine einmalige pauschalierte Geldleistung in der Höhe von durchschnittlich 1.580 Euro zuerkannt, zwei Personen bekommen eine befristete Rente in durchschnittlicher Höhe von 900 Euro. Das Verfahren ist laut Ministerium für betroffene Personen kostenlos. Zur Beurteilung der Kausalität der geltend gemachten Gesundheitsschädigungen werden medizinische Sachverständige beigezogen.

Haben auch Sie einen Impfschaden? Für Wochenblick-Leser erklärt Dr. Hannes Strasser, wie Sie zu Ihrer Entschädigung kommen:

Hohe Dunkelziffer vermutet

Vermutete Impfnebenwirkungen werden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erfasst. Dem BASG wurden 290 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Coronavirus-Impfung gemeldet (224 Biontech/Pfizer, 26 Moderna, 36 AstraZeneca und vier Janssen). Dazu kommen die zehntausenden Verdachtsfälle über Nebenwirkungen.

Ein weiterer Grund für die hohe Dunkelziffer dürfte auch die Tatsache sein, dass skeptische Ärzte gekündigt würden, wenn diese über die Impfung berichten. Oder aber auch weil manche Impfärzte Nebenwirkungen gänzlich ignorieren oder diese zögerlich oder gar nicht melden. Dass diese mit ihrem eigentlichen Unwillen, Meldung zu erstatten in einer Facebook-Skandalgruppe, in der auch Ex-Ärztekammer-Chef Thomas Szekeres Mitglied war, hausieren gingen, deckte Wochenblick bereits im Jänner auf.

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