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Tessiner Ärzte sind verpflichtet, ihren Patienten reinen Wein einzuschenken

Published On: 17. August 2022 0:04

Tessiner Ärzte sind verpflichtet, ihren Patienten reinen Wein einzuschenken

Veröffentlicht am 17. August 2022 von KD.

Seit Beginn der «Pandemie» sind die Menschen mit widersprüchlichen Empfehlungen von «Experten» konfrontiert, die dann von den Medien verstärkt werden. Das ist auch bei der vierten Impfdosis gegen «Covid» in der Schweiz der Fall.

So forderte der Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, Lukas Engelberger, dass eine zweite Auffrischungsdosis so bald wie möglich empfohlen werden sollte. Der Basler Engelberger wies darauf hin, dass der Schutz gegen SARS-CoV-2 mit der Zeit nachlasse. Gerade deshalb sei es wichtig, dass die vierte Impfung sehr schnell angeboten werden könne. In Basel warte man nur noch auf die Empfehlung des Bundes, um so schnell wie möglich mit den «Impfungen» zu beginnen.

Die zweite Auffrischungsdosis wurde jedoch von Swissmedic, der Aufsichtsbehörde für Heilmittel, bisher nicht offiziell zugelassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Impfkommission (EKIF) empfahlen sie Anfang Juli dennoch für Personen über 80 Jahren.

In diesem Zusammenhang berichtete Liberatv, dass der Tessiner Kantonsarzt Giorgio Merlani den Ärzten eine Erklärung zur Unterschrift zugestellt hatte, falls sie ihren Patienten die vierte Dosis verabreichen wollen. Die Ärzte hatten das Schreiben schon im Juni erhalten. Darin heisst es:

«Ich bin mir bewusst, dass eine vierte Dosis Covid-19-Impfstoff (oder eine zweite Auffrischungsimpfung) in der Schweiz für immunkompetente Personen, die bereits einen Impfzyklus (Grundimmunisierung + eine Auffrischungsdosis oder eine Auffrischungsimpfung) abgeschlossen haben, derzeit nicht empfohlen wird. Der/die unterzeichnende Arzt/Ärztin bestätigt, dass er/sie mit dem oben genannten Patienten/der oben genannten Patientin die Risiken und den Nutzen einer Off-Label-Verabreichung einer Auffrischungsdosis eines in der Schweiz zugelassenen Impfstoffs besprochen hat.

Insbesondere bestätige ich, dass ich meinen Patienten darüber informiert habe, dass wir derzeit keine Daten über die Wirksamkeit und Sicherheit eines solchen Impfschemas haben. Nach Rücksprache mit dem Patienten und nachdem ich sein Einverständnis eingeholt habe, beantrage ich die Verabreichung von … (Moderna oder Pfizer-Impfstoff).»

Liberatv schreibt, dass damit der Arzt die Verantwortung für die zweite Auffrischungsimpfung übernimmt. Das ist jedoch nicht ganz korrekt: Der Arzt übernimmt die Verantwortung, den Patienten entsprechend zu informieren und er kann unter Umständen für Schäden belangt werden. Doch mit dieser «informierter Einwilligung» wird eine gewisse Verantwortung auch auf den Patienten übertragen. Die Haftung wird von den jeweiligen Nebenwirkung abhängen.

Dennoch ist die Einschätzung des Tessiner Kantonsarztes und die Erklärung bemerkenswert, umso mehr weil Merlani bislang die Corona-Politik der Regierung immer unterstützte. Er scheute sogar nicht vor absurder Panikmache zurück (wir berichteten). Man hätte ihn bisher getrost als den «Karl Lauterbach des Tessin» bezeichnen können.

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