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“Sie werden nichts besitzen”: Enteignungen in Innsbruck geplant

Published On: 18. August 2022 17:38

Die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck hat kürzlich den Wohnungsnotstand erklärt und plant Enteignungen. Die Pläne von SPÖ, Grünen und weiteren Listen stehen in Einklang mit den Great Reset-Vorhaben der “Agenda 2030-Ziele für nachhaltige Entwicklung“. Der Schutz des Eigentums gehört zunehmend der Vergangenheit an, immer dreister geht die Politik Schritt für Schritt auf das Vermögen der Bevölkerung los.

Es ist unvorstellbar was sich da in Innsbruck abspielt: In kommunistischer Manier hat die Stadt kürzlich per Beschluss im Gemeinderat den “Wohnungsnotstand“ ausgerufen – als Vorstufe für das eigentliche Vorhaben: die Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes. Dieses stammt aus dem Jahre 1974 und wurde noch niemals in der Geschichte angewendet. Per Antrag an das Land Tirol fordert die linke Mehrheit im Innsbrucker Gemeinderat eine Verordnung, anhand der das Gesetz in Innsbruck zur Enteignungs-Praxis herangezogen werden soll.

Droht die Enteignung der historischen Altbauten?

Die Verordnung würde dem grünen Bürgermeister bevollmächtigen, Bauland für Wohnbau zu requirieren und unter Umständen sogar zu enteignen. Denkbar wäre das laut Gesetz bei Grundstücken, die größer als 2.000 Quadratmeter und als Bauland gewidmet sind. Voraussetzung wäre zunächst aber eben die förmliche Bestandsaufnahme eines “quantitativen oder qualitativen Wohnungsbedarfs”.

Die Anwendung der Enteignungs-Pläne soll vor allem Immobilien mit einem Anteil von mindestens zehn Prozent an “ungenügend ausgestatteten Wohnungen mit Wasserentnahmestelle oder Abort außerhalb derselben” (Substandard-Wohnungen) betreffen. Offenbar zielt man hier vor allem auf Altbau-Liegenschaften ab. Droht die große Enteignungswelle der Innsbrucker Innenstadt-Gebäude? Denn abseits davon findet man in der Tiroler Landeshauptstadt nur in den aller seltensten Fällen Wohnungen ohne Wasserentnahmestelle beziehungsweise WC vor.

Quantitativer Bedarf: Mehr als 5.000 Wohnungssuchende

Anders ist das beim quantitativen Wohnungsbedarf, wo man zumindest eines der beiden Kriterien als erfüllt betrachten kann: nämlich jenes, dass “in einer Gemeinde zwei Prozent der Bevölkerung als Wohnungssuchende gemeldet und von der Gemeinde anerkannt” sein müssen. Zu Jahresbeginn waren in Innsbruck genau 5.112 Wohnungssuchende registriert, das sind rund 3,78 Prozent der aktuell knapp 132.000 Hauptwohnsitze. Dass diese knapp 4% in Innsbruck keine Wohnung finden, dürfte an den exorbitant steigenden Preisen liegen.

Innsbruck an der Spitze der teuersten Mieten

So ließ der jüngste Mieten-Check von immowelt.at aufhorchen. Denn unter den acht teuersten Bezirken Österreichs finden sich gleich fünf aus Tirol, wie die Tiroler FPÖ unlängst thematisierte. Und Innsbruck-Stadt führt überhaupt das bundesweite Ranking an. Für die FPÖ ist dies „hausgemacht und ein weiterer Beweis für das Versagen der schwarz-grünen Politik“, kritisiert FPÖ-Chef Markus Abwerzger.

Falsche Richtung

Auf dieser Basis der Zahl der Wohnungssuchenden habe die Innsbrucker Stadtregierung den quantitativen Teil eingehend prüfen lassen und im Juli im Gemeinderat den Beschluss für den Wohnungsnotstand gefasst. SPÖ, Grüne, Für Innsbruck, Neos sowie die Listen ALI und Fritz stimmten zu, die FPÖ stimmte dagegen.

Anstatt den Zuzug in Innsbruck einzuschränken, setzt die Stadt also auf Enteignung und weitere Bodenversiegelung. Der Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger kritisiert des Vorgehensweise: „Zuvorderst muss der Zuzug gedrosselt werden. In Tirol sind nur 13% der Landesfläche für dauerhafte Besiedlung geeignet. Das in so einem Land kein grenzenloser Zuzug möglich ist, sollte jedem einleuchten. Wenn dadurch dann die Nachfrage sinkt, wird schon einmal viel Druck vom Wohnungsmarkt genommen.”

Partei-Positionen im Wahlkampf

Nun ist die schwarz-grüne Landesregierung am Zug, die bekanntlich ÖVP-dominiert ist. Sie muss den Antrag stattgeben oder ihn ablehnen. Die Entscheidung eine Verordnung erlässt oder nicht trifft also wieder die ÖVP. Die Innsbrucker ÖVP hatte sich wohl mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen bei der Abstimmung im Juli enthalten.

Man rechnet jedoch ohnehin nicht vor dem Votum am 25. September mit einer Entscheidung des Landes. Im Wahlkampf könnte das Thema jedenfalls noch für Spannung sorgen. Für die Grünen besteht in dieser Hinsicht – anders als für die ÖVP – wenig Grund zur Nervosität vor der Wahl: Vor allem unter der ihr zugetanen studentischen Wählerschaft liegt die Voraussicht auf eigenes Eigentum, das brutal durch den Staat enteignet werden könnte, ohnehin in weiter Ferne. Und überhaupt ist ein solches für die junge Generation angesichts der Great Reset “Sie werden nichts besitzen”-Versprechungen unwahrscheinlich. Erst wenn es an das etwaige Erbe des Elternhauses geht, droht auch ihnen mit dem zunehmenden Wegfall des Eigentumsschutzes der große Verlust.

Zumindest die oftmals gutbetuchten ÖVP-Kernwähler drohen dies zumindest zu hinterfragen wenn sie ihre Villen plötzlich verlassen müssen um einem Studentenheim Platz zu machen. Die Sozialdemokraten erklärten erwartungsgemäß ihre Unterstützung für diese Aktion: SP-Landeschef Georg Dornauer forderte von der Landesregierung, dem Innsbrucker Ansinnen keine Steine in den Weg zu legen. Man erwarte keine Unterstützung, “aber wir erwarten, dass sie uns arbeiten lassen”.

Für die Freiheitlichen ist die Enteignung ein rotes Tuch. Sie befürchten, dass sich der Köder mit dem Versprechen auf günstigen Wohnraum gerade in Zeiten der Krise als weiterer Bumerang gegen die Bevölkerung erweist. Denn die Frage die sich stellt ist: Wo beginnt die Zugriffslust des Staates auf das Eigentum und wo endet sie?

Zäsur

Was für den Grünen Bürgermeister der Persilschein für Enteignungen ist, wäre für die österreichische Politik eine Zäsur. Dass dieses Vorhaben des Innsbrucker Gemeinderats bei den Bürgern allgemein gut ankommt darf bezweifelt werden. Es wäre ein Bruch mit bisherigen Raumordnungskonzepten.

Doch aufgrund ihrer Komplexität sowie diversen verfassungsrechtlichen Bedenklichkeiten könnte das Vorhaben bereits im Kern erstickt werden. Unzählige kostspielige Studien inklusive. Das steht sogar so im Antragstext:

“Da das Bodenbeschaffungsgesetz bisher nicht angewendet wurde, fehlt es an Judikatur, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungskonformität der Bestimmungen über die Zwangsmaßnahmen.”

Wenn sich der grüne Bürgermeister aber, entgegen herrschender Gesetze dazu entschließt „einfach mal Fakten zu schaffen“ könnte es schwierig werden. Dann kommen jahrelange Gerichtsverfahren auf die Betroffenen zu, die zudem erst ausjudiziert werden müssen. Auch das wird unumwunden zugegeben:

“Mangels Erfahrungswerten lässt sich nicht abschätzen, inwieweit es bei der Anwendung dieses Gesetzes zu Vollzugsschwierigkeiten kommen könnte.”

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