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Wegen “Teuerungsausgleich”: Mindestpensionisten verlieren Mietbeihilfe

Published On: 19. August 2022 16:51

Österreich verwandelt sich immer mehr in Schilda: Diesen Eindruck gewinnt man, wenn man sich die neueste Absurdität aus Wien vor Augen führt. Denn gerade die Ärmsten der Ärmsten könnten dort um die städtische Mietbeihilfe umfallen, wenn diese Anspruch auf den “Teuerungsausgleich” der Regierung haben. Menschen, die ihr Lebtag lang hart gearbeitet haben, und nun trotzdem nur eine Mindestpension kassieren, fallen mitunter in diese Gruppe.

Wegen “Doppelförderung” keine Mietbeihilfe

Es war ein bezeichnendes Bild: “Great Reset”-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) trank einen feinen Tropfen im Nobel-Hotel in Salzburg und erklärte dem Volk auf Instagram, was ihre Regierung nicht angeblich alles gegen die Teuerung täte. In Wirklichkeit spielt Schwarz-Grün auf Zeit, die meisten von der Rekord-Teuerung infolge der Selbstmord-Sanktionen betroffenen Menschen haben bis heute keinen Cent gesehen. Demnächst kommen soll wenigstens die erste Tranche, in der besonders bedürftige Menschen 300 Euro ihres Geldes von der öffentlichen Hand zurück bekommen.

Manche Bürger haben so wenig Geld, dass sie das “Glück” besitzen, gleich zwei Förderkriterien zu erfüllen. Im Fall einer Wienerin ist dies einmal der Bezug der Mietbeihilfe für die staatliche Hilfe, einmal jener der Mindestpension für einen Ausgleichs der Pensionsversicherung. Doch die Verwaltung achtet penibel genau, dass nicht zu viel Steuergeld an den “Pöbel” fließt – und soziale Kälte kann eben auch das Rote Wien. Wie viele andere Wiener kann sie sich nämlich nun nicht über 600 Euro freuen, mit denen sie ihre Not zumindest ein wenig lindern kann. Aufgrund dieser angeblichen “Doppelförderung” ruht der Anspruch auf Mietbeihilfe in Wien.

Während die Menschen sich das Leben nicht leisten können, genießt die Regierung das Leben im Nobel-Schuppen:

“Entlastungen” als Einkommen angerechnet

Der Staatsfunk versucht dies so darzustellen, als würden Betroffene trotzdem noch gut aussteigen. Dabei transportiert man die nüchterne Haltung der Wiener “Sozial”-Demokraten. Der zuständige Stadtrat Peter Hacker erklärt: “Dieser Teuerungsausgleich wird von der MA40 aufgrund von bundesgesetzlichen Vorgaben vollzogen. Die 300 Euro, die der von Ihnen geschilderte Fall aufgrund der Mietbeihilfe zum zweiten Mal erhalten hat, wird im September gegengerechnet.” Der Dame – sowie anderen Betroffenen – würden ja immer noch “fast 500 Euro” bleiben.

Völlig nüchtern schreibt das Hacker-Büro weiter: “Der Teuerungsausgleich des Bundes gebührt jedoch nur einmal, daher sind Teuerungsausgleichszahlungen vonseiten anderer Einrichtungen (AMS, PVA, ÖGK) an Mindestsicherungsbezieher*innen (MietbeihilfebezieherInnen) als Einkommen auf den Mindestsicherungsanspruch anzurechnen. Dadurch kommt es zu keinen doppelten Auszahlungen.” Sprich: Sogenannte “Entlastungen” werden dank des Amtsschimmels als vermeintliches “Einkommen” angerechnet…

Mindestpensionisten den “Reichtum” neiden…

Man führe sich die Situation vor Augen: Die Inflation erreicht neue Rekordhöhen von über neun Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der alltägliche Einkauf wird sogar um etwa 19 Prozent teurer. Doch die öffentliche Hand ist der Meinung, dass es Menschen, die mit 1.030 Euro im Monat auskommen müssen, immer noch zu gut geht.

Das Rote Wien streicht diesem Personenkreis deshalb soziale Beihilfen für das Grundbedürfnis Wohnen. Dafür verdoppelt sie demnächst die Kosten für die Fernwärme und erhöht die Gebühren für Wasser, Kanal, Müllentsorgung sowie die Preise der Parkscheine. Um billige politische Pluspunkte zu sammeln braucht sich dann nur noch die SPÖ-Parteichefin ins noble Innenstadt-Palais begeben und wieder einmal über “soziale Gerechtigkeit” faseln…

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