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Dubiose Corona-Berichterstattung

Published On: 18. September 2022 0:20

Veröffentlicht am 18. September 2022 von RL.

Die haarsträubend einseitige Corona-Berichterstattung der öffentlichen Medien hat bei vielen kritischen Menschen den Eindruck erzeugt, das Schweizer Radio und Fernsehen könne einfach tun und lassen, was es gerade will. Doch auch die öffentlichen Medien müssen die Grundrechte beachten.

Sie unterliegen journalistischen und juristischen Standards, die im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geregelt sind, darunter das Vielfalts- und Sachgerechtigkeitsgebot, die Achtung der Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot.

In der Schweiz kann Beschwerde einreichen, wer glaubt, dass diese Standards verletzt wurden. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), eine ausserparlamentarische Kommission bestehend aus Juristen und Medienfachleuten, prüft die Anträge.

Noch nie hatte die UBI so viel zu tun wie in den letzten beiden Jahren. Denn die irreführenden Nachrichten über oder im Zusammenhang mit Corona wollten viele TV-Zuschauer und Radio-Hörer nicht auf sich sitzen lassen. – Wir haben der UBI in vier Fällen auf die Finger geschaut. Wie beurteilt sie die Arbeit der SRG in Zeiten der «Pandemie»?

Keine «journalistische Auffrischungsimpfung» für Corona-Demos

Zürich, 20. November 2021, eine Woche vor der bedeutenden Volksabstimmung zum Covid-Gesetz: Tausende demonstrieren gegen die Pandemiepolitik des Bundes. Wichtig genug für Radio SRF, um darüber zu berichten? Relativ.

Zunächst wurde die Kundgebung in den Nachrichten vermeldet – doch wer den Sender in der Nacht einschaltete, erfuhr nichts davon, dass die Menschen in grosser Zahl gegen die Corona-Massnahmen auf die Strasse gegangen waren. Wurde hier etwa ein politisch unliebsames Ereignis verschwiegen?

Beschwerdeführer Marc B. (60) findet: ja. Radio SRF habe ein relevantes Geschehnis in der Gesellschaft unterschlagen und somit gegen seinen Leistungsauftrag verstossen. Marc bezeichnet sich als «langjährigen, treuen SRF1-Hörer». Das «Echo der Zeit» betrachtete er bis vor kurzem noch als «die beste, zuverlässigste Informationsquelle».

An Demos war Marc nie – bis 2020. Mit der «Pandemie» habe sich das alles geändert. Schon nach der Berner Kundgebung am 23. Oktober 2021 hatte er moniert, dass nicht ausreichend darüber berichtet worden war: Die Demonstration gegen die Covid-Massnahmen war die grösste seit 20 Jahren in der Bundeshauptstadt, mit schätzungsweise bis zu 100’000 Teilnehmern. Von den Massenmedien wurde sie – wie gewohnt – schlechtgemacht, kleingeredet oder schlichtweg ignoriert.

Nachrichten müssen von Gesetzes wegen zu einer unverfälschten politischen Meinungsbildung beitragen, insbesondere vor Wahlen und Abstimmungen. Marc war zudem der Auffassung, dass ein systematisches Ignorieren der Massnahmenkritiker sogar deren Menschenwürde verletzt; für ihn Grund genug, sich zur Wehr zu setzen, obwohl er sich mit dem Prozedere nicht auskannte. Schnell hatte er Dutzende Mitunterzeichnende gefunden für eine sogenannte Popularbeschwerde.

Doch für die UBI war der Fall juristisch klar: Radio SRF seien keine Fehler vorzuwerfen. Das schlagende Argument lautete: «Programmautonomie» – diese «lässt SRF einen grossen Spielraum zu», oder anders gesagt, die Programmverantwortlichen können selbst entscheiden, worüber sie wann und auf welche Weise berichten wollen. Ebenfalls ausschlaggebend: Die Demo war durchaus in den Nachmittags- und Abendnachrichten erwähnt worden. Problematisch wäre gewesen, wenn man gar nichts darüber gehört hätte.

Pierre Rieder, juristischer Sekretär der UBI mit beratender Stimme, kommentierte den Entscheid: «Die Beschwerdeführer hätten sich für die Berichterstattung gern eine journalistische Auffrischungsimpfung gewünscht.» Doch dem Publikum sei zu diesem Zeitpunkt bereits «hinlänglich bekannt» gewesen, dass es Covid-Massnahmengegner gibt und «Leute, die Berset als Diktator sehen». Ausschlaggebend sei: «Es gibt keine Vorschriften, über ein bestimmtes Ereignis zu berichten.» Die Beschwerde wurde abgeschmettert.

Marc B. sagt, er würde heute anders vorgehen, denn letztlich hätte er dem Radiosender «einen Bärendienst erwiesen»: Künftig könne sich SRF auf diesen Präzedenzfall berufen, mit Verweis auf das Zauberwort «Programmautonomie». Für Marcs Anliegen wäre ein anderes Mittel geeigneter gewesen: die sogenannte «Zeitraumbeschwerde».

Bei dieser werden alle Sendungen während eines Zeitraums von bis zu drei Monaten beurteilt, die ein ähnliches Thema behandeln – in diesem Fall Corona – und die Ausgewogenheit der Berichterstattung insgesamt unter die Lupe genommen. Das sei für zukünftige Beschwerden sehr gut zu wissen, findet Marc.

Verfassungsfreunde als «Demokratiefeinde»

Eine weitere Beschwerde betraf eine Abstimmungskontroverse zum Medienförderungsgesetz. Darin sprach eine grüne Politikerin nicht sehr wohlwollend über die «Freunde der Verfassung» – sie äusserte, diese «wollen die Demokratie stören».

Auch der Begriff «Demokratiefeinde» fiel. Ein heftiger Vorwurf – doch der Moderator schien nicht besonders motiviert, ihn zu klären. In den Augen der fast 90 Beschwerdeunterzeichner eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots, des Diskriminierungsverbots und auch der Menschenwürde.

Die am schnellsten gewachsene Bürgerrechtsbewegung der Schweiz en passant als antidemokratisch diffamieren? In Zeiten, in denen zunehmend versucht wird, legitime Kritik am Regierungskurs in die Nähe des Terrorismus zu rücken, zweifellos ein dicker Hund. Ein UBI-Mitglied relativierte: Die «Freunde der Verfassung» hätten sich dieses Vorurteil selbst eingebrockt, namentlich mit der öffentlichen Aussage ihres früheren Pressesprechers Michael Bubendorf: «Wir lösen uns gerade kollektiv vom Staat.» Aber diese Position entsprach doch nicht der Auffassung aller FdV-Mitglieder, konterte eine Juristin.

Vor allem hätte die FdV Respekt verdient. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt immerhin bewiesen, dass sie «eine referendumsstarke Kraft» ist. Sie als «Demokratiefeinde» zu bezeichnen, sei «herabsetzend». Der Moderator hatte es versäumt, das auszubügeln; ein Journalist sollte kein «Randgruppen-Bashing» zulassen.

Jedoch: Herabsetzende und diskriminierende Aussagen in einer Diskussionssendung würden nicht per se gegen das RTVG verstossen, wenn sie von Gesprächsteilnehmenden stammen und man diese jenen klar zuordnen könne. Auch die Menschenwürde sei gewahrt geblieben, denn die «Verfassungsfreunde» wurden nur wegen ihres Bildes in der Öffentlichkeit kritisiert, aber nicht lächerlich gemacht oder blossgestellt.

SRF hatte in seiner Stellungnahme geschrieben, die Aussage sei «bloss zugespitzt». In der UBI sah man es mehrheitlich ebenso. Es wurde argumentiert, dass «seit Corona mit härteren Bandagen gekämpft wird», schliesslich seien auch «hinkende Geschichtsvergleiche und Diktaturvorwürfe» vonseiten der Massnahmengegner an der Tagesordnung. Und nicht zuletzt betont der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit Jahrzehnten immer wieder, dass sich – wer in der Politik tätig ist – auch harsche Kritik gefallen lassen müsse.

Die falsche Darstellung beim Publikum sei zwar für ein FdV-Mitglied «schon nicht sehr angenehm», insbesondere weil sich die Organisation nicht wehren konnte, hielt der beratende juristische Sekretär Rieder fest. Es wäre also «begrüssenswert gewesen, dass man nicht über Abwesende spricht und sie aburteilt». Der Moderator hätte aus ethisch-journalistischen Gründen einschreiten sollen, aber das war ein «Fehler in einem Nebenpunkt». «Gesamthaft» sei die Sendung «nicht unsachlich» und sogar «ausgeglichen» und die Gesprächsleitung «transparent» gewesen. Beschwerde abgewiesen.

Nach einer kurzen Pause mit Kaffee und Gipfeli tragen zwei UBI-Mitglieder plötzlich Maske, der Tessiner Vertreter symptomatischerweise sogar FFP2. Hatte es ihm etwa gedämmert, dass aufgrund der Thematik heute womöglich «gefährliche» Zuhörer im Publikum sitzen könnten?

4 gegen 1 – eine ausgewogene Diskussion?

Die nächste Konsultation betraf eine Sendung des Westschweizer Senders RTS (Radio Télévision Suisse) über Sinn und Unsinn des Covid-Zertifikats. Die Diskussionsrunde sei unausgewogen gewesen, so die Beschwerde, denn vier von fünf Teilnehmern befürworteten eine «neue Normalität mit QR-Code», und der Moderator war nicht neutral. Kein Grund zur Sorge, erklärte der juristische Sekretär: «Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt keine Parität.»

Einige der jüngeren UBI-Mitglieder sahen es jedoch kritischer: Die Sendung sei ihrer eigenen Fragestellung – nämlich ob man ohne Zertifikat überhaupt noch leben könne – nicht gerecht geworden. Auch sei es latent ständig um das Bewerben der «Impfung» als «den Weg aus der Pandemie» gegangen – im mildesten Fall «nur für die Älteren».

Kritische Ansichten zur Frage, was ein QR-Code bzw. die derart propagierte «Impfung» wirklich bringe – oder eben nicht –, habe es während der ganzen Sendung keine gegeben. Qualitätsjournalismus sähe anders aus. Der Antrag auf Gutheissung der Beschwerde wurde dennoch 6 zu 3 abgewiesen.

Gefährliche Corona-Wutbürger vs. unschuldige Gesundheitsdirektoren

Eine weitere Beschwerde hatte sich RTS mit einer besonders tendenziösen Sendung mit dem Titel «Der Hass vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz» eingefangen. Darin wurden Politiker als unschuldige Opfer der Hetze wütender Corona-Gegner gegenübergestellt. Der Untertitel unterste Schublade: «Sous les pavés, la rage!» – Unter dem Pflaster, die Wut.

Die Sendung vom 14. November 2021 beinhaltete lange ausführliche Interviews mit drei Gesundheitspolitikern, die angeblich mit Hass und Morddrohungen überschüttet wurden – wobei man Beweise dafür schuldig blieb. Und die Bürgerrechts-Aktivisten? Konnten sich in ein paar kurzen Sätzen am Rande zu Wort melden. Eine Verletzung des Vielfaltsgebots?

Für den Genfer Unternehmer Wouter van der Lelij war damit die rote Linie überschritten: Die Sendung war für ihn reine Stimmungsmache gegen eine Gruppe; sie habe die Bevölkerung zusätzlich gespalten. Die Corona-Berichterstattung des Westschweizer Fernsehens empfand er schon lange als «erschütternd»: Tag für Tag seien dieselben Mitglieder der Task Force eingeladen worden, um Alarm zu schlagen.

Die einzigen «kritischen» Fragen, die gestellt wurden, «gingen immer in die gleiche Richtung – nämlich ob nicht noch mehr Massnahmen auferlegt werden sollten». RTS hatte für van der Lelij «eine äusserst gefährliche Haltung für unsere Demokratie eingenommen, nämlich die Verkündigung einer Einen Wahrheit». Nun war für ihn das Fass überlaufen, er legte Beschwerde ein.

Eine besondere Knacknuss war in diesem Fall die Frage, ob das Vielfaltsgebot verletzt worden war. Konkreter gesagt: ob mit dieser parteiischen Berichterstattung die politische Meinungsbildung manipuliert wurde. Denn vor Abstimmungen und Wahlen gelten bezüglich der Ausgewogenheit erhöhte Sorgfaltspflichten.

Der juristische Sekretär Rieder war unschlüssig: Der Zeitpunkt der Sendung sei natürlich relevant gewesen; allerdings wurde nicht die Vorlage behandelt, sondern das politische Klima generell. Aber war die Sendung geeignet, das Abstimmungsverhalten der Zuschauer zu beeinflussen? Würde jemand aufgrund des Beitrags seine Meinung ändern? Nein, argumentierten die einen, «das Vorwissen in der Bevölkerung war gross, die meisten waren in ihrer Position bereits gefestigt». Das Bundesgericht verlange jedoch eine klare «Beeinflussung», damit das Vielfaltsgebot als verletzt gilt.

Dagegen argumentierte die andere Seite: «Es waren emotionale Ausnahmezeiten – die Medien dürfen das nicht noch anstacheln.» Mit der desolaten Darstellung der Gegner des Covid-Gesetzes als hirnloser Haufen von Gewalttätern sei sehr wohl die öffentliche Meinung beeinflusst worden: Die Sendung hatte sowohl das Potential, die «Unentschlossenen abzustossen» als auch die bisherigen «Unterstützer zu entmutigen» oder «zu Trotzreaktionen» zu verleiten.

Der Mangel an journalistischer Objektivität sei in diesem Fall gravierend. Eine solche Sendung kurz vor der Abstimmung sei nicht ausgewogen und verletze das Vielfaltsgebot. Die Beschwerde wurde 6 zu 3 angenommen.

Ein Zeichen gesetzt für objektiveren Journalismus?

Als das Urteil verkündet wurde, brach Beschwerdeführer van der Lejil in Tränen aus. Ein Signal, das RTS dazu bringen wird, sich zu hinterfragen und in Zukunft ausgewogener und objektiver zu berichten? Mitnichten. Die Reaktion des Senders folgte kurz darauf und war ernüchternd: RTS vermeldete selbstgerecht, dass man die Entscheidung «nicht als Strafe für die gesamte Informationsarbeit, die die Redaktionen von RTS seit Beginn der Pandemie geleistet haben», betrachte, dass die meisten erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen worden seien und dass man überdies erwäge, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Kritische Selbstreflexion sieht anders aus. Wouter van der Lejil zeigte sich enttäuscht angesichts dieses eklatanten Mangels an Einsicht. Auf LinkedIn kommentierte er: «Tausende von gebildeten Menschen signalisieren euch, dass ihr mit eurer Berichterstattung daneben liegt, und ihr leugnet das Problem einfach.»

Die schnöde Reaktion zeige, wie weltfremd und abgekoppelt von der Bevölkerung die Programmverantwortlichen sind. «Es hätte mir schon gereicht, wenn RTS geschrieben hätte: ‹Wir nehmen die Entscheidung der UBI zur Kenntnis. Wir werden uns in der Redaktion bemühen, in Zukunft bessere Arbeit zu leisten.›»

Der Genfer berichtet, dass seine Kritik «von Hunderttausenden anderen Bürgern, einschliesslich Journalisten, und mindestens einem Produzenten innerhalb von RTS selbst geteilt werden». So hätten ihn RTS-Mitarbeiter kontaktiert, die «eine beispiellose, ‹sowjetische› Atmosphäre der Selbstzensur» bei ihrem Fernsehsender schilderten.

Van der Lejil sieht sich nicht als Gegner des RTS. Es sei ihm nie darum gegangen, seine eigene «Eine Wahrheit» durchzusetzen. Er bezeichnet sich im Gegenteil als Freund der Medien, der jedoch die Unzufriedenheit eines grossen Teils des Publikums ernst nimmt und es als seine «Pflicht als Bürger» sah, «die Alarmglocke zu betätigen».

«Ich möchte einfach, dass RTS in Zukunft seiner journalistischen Mission besser gerecht wird: Objektiv informiert, hinterfragt, Debatten mit einer Vielfalt von Meinungen in einem respektvollen Rahmen anregt. Dafür sorgt, dass die Bevölkerung zusammenfindet. Und so zum demokratischen Zusammenhalt beiträgt.»

Solche besonnenen Worte hat man in letzter Zeit nicht von vielen Journalisten gehört – was ernüchtern könnte. Aber dass solche konstruktiven Stimmen und so viel Engagement aus der Bevölkerung kommen, dass so viele Medienkonsumenten kritisch beobachten, reflektieren und sich dafür einsetzen, dass die Medien die Aufgabe wahrnehmen, die sie in einer Demokratie zu leisten hätten – das ist ermutigend.

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Dieser Artikel erschien zuerst in leicht gekürzter Form in der Zeitschrift Die Freien.

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Quellen:

UBI: Medienmitteilungen: Beschlüsse der UBI zu Abstimmungssendungen (24.06.2022)

UBI: Radio SRF-Berichte über Demonstration gegen Covid-19-Massnahmen (14.06.2022)

UBI: «Le 19h30» von RTS: eine Beschwerde gutgeheissen, eine andere abgewiesen (5.7.2022)

UBI: UBI weist Beschwerden gegen Sendungen von Radio SRF ab (31.3.2022)

UBI: Rekordzahl an Beschwerden im Jahr 2020 (23.03.2021)

Admin.ch: Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)

Bon pour la tête: Loi Covid et pluralité: la RTS épinglée (8.8.2022)

LinkedIn: Wouter van der Lelij

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