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2-G-Gesetz: Liechtensteiner Stimmbürger zeigen der Regierung rote Karte

Published On: 21. September 2022 0:03

2-G-Gesetz: Liechtensteiner Stimmbürger zeigen der Regierung rote Karte

Veröffentlicht am 21. September 2022 von RL.

Die Liechtensteiner Stimmbürger haben der Regierung die rote Karte gezeigt. 52,7 Prozent der Bürger haben am vergangenen Sonntag das sogenannte 2-G-Gesetz abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 66,8 Prozent. Somit ist das 2-G-Regime in Liechtenstein Geschichte, wie die NZZ berichtet.

Konkret bedeutet das: Auch wenn die Regierung im kommenden Winter wegen der Corona-Situation wieder Massnahmen beschliessen sollte, können Ungeimpfte nicht benachteiligt werden. Die Zulassung zu öffentlichen Räumen kann dann nicht mehr auf Geimpfte oder Genesene beschränkt werden. Zur Erinnerung: Das Parlament hatte im Juni 2022 in einer Hauruckaktion Artikel 49. Abs. 5 des Gesundheitsgesetzes ergänzt. Dieser lautete wie folgt (wir berichteten):

«Soweit dies zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ‹und zur Vermeidung eines Regelungsgefälles mit der Schweiz› erforderlich ist, kann die Regierung mit Verordnung den Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen auf Personen mit einem entsprechenden Impf- oder Genesungsnachweis beschränken.»

Die Regierung verteidigte die Notwendigkeit der Gesetzesänderung damit, dass sie im Herbst oder Winter gerüstet sein will, sollten erneut Massnahmen zur Eindämmung eines Corona-Ausbruchs notwendig sein. Eigens für die Sondersitzung waren die Parlamentarier Ende Juni aus den Ferien zurückgekehrt.

Daraufhin hatte die neu gegründete Partei mit dem Namen «Mensch im Mittelpunkt» (MiM-Partei) das Referendum ergriffen und Unterschriften gesammelt.

Die MiM-Anhänger begründeten das Referendum mit dem Hinweis, eine Ablehnung des 2-G-Gesetzes bedeute einen «wichtigen Schritt weg von diskriminierenden Brachialmassnahmen hin zu einem nachhaltigen und verträglichen Umgang mit Corona».

Die Anhänger der Partei sind zudem überzeugt, dass einschneidende Massnahmen wie die 2-G-Regel unbedingt verhindert werden müssten, weil sie «nachweislich zu erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateralschäden» führten.

Eine Massnahme, die nicht geimpfte Personen zur Risikogruppe mache, müsse abgelehnt werden, da es inzwischen differenziertere Lösungen gebe, um eine Ansteckungsgefahr zu bannen.

Interessant: Die Regierung wiederum argumentierte, dass die Gesetzesänderung nötig sei, damit kein Regelungsgefälle zur Schweiz entstehe. In anderen Worten: Sollte die Schweiz im Winter 2G-Massnahmen einführen, so müsste Liechtenstein dies auch tun. Die Regierung wies darauf hin, dass Liechtenstein über den Zollvertrag und das Epidemiegesetz direkt vom Gesundheitswesen der Schweiz abhängig sei.

Bei den Stimmbürgern haben diese Argumente jedoch nicht gepunktet. Die MiM-Anhänger wiesen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Staatsgerichtshofes hin: Dieses hielt fest, dass die Covid-Massnahmen in Liechtenstein nicht vollumfänglich, sondern lediglich «einigermassen» mit den Schweizer Vorschriften übereinstimmen müssten.

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